Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung wirkt

Kinder sitzen mit Helmen und Bauarbeiterspielzeug am Rande eines Sandkastens
Gute Kinderbetreuung als gemeinsames Ziel © BMFSFJ
Seit dem 1. August 2013 gilt für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zieht nach einem Jahr eine positive Bilanz: "Der Rechtsanspruch wirkt. Heute gibt es in Deutschland so viele Betreuungsangebote wie niemals zuvor."

Der Rechtsanspruch ist eine gemeinsame gesetzliche Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen für Eltern in Deutschland. Der Bund hat den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige sowohl finanziell als auch qualitativ unterstützt.

Hohes Tempo beim Kita-Ausbau für unter Dreijährige

Am 1. März 2014 wurden 661.965 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut – das waren rund 64.000 Kinder mehr als ein Jahr zuvor. Damit lag die Betreuungsquote bei 32,5 Prozent. 

Doch der Bedarf ist noch nicht gedeckt. 41,7 Prozent der Eltern wünschen sich eine Betreuung für ihr Kind. Deshalb wird der Bund die Länder, die verfassungsrechtlich für den Ausbau zuständig sind, auch weiterhin unterstützen: In dieser Legislaturperiode werden eine Milliarde Euro Investitionsmittel seitens des Bundes bereit gestellt.

"Zusammen mit den Bundesmitteln, die ich zur Verfügung stelle, werden wir gemeinsam mit den Bundesländern ein wirksames Paket für den weiteren Ausbau und für mehr und bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung schnüren", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Die Verbesserung der Chancengerechtigkeit ist die gemeinsame Aufgabe, der sich Bund, Länder und Kommunen jetzt gemeinsam stellen müssen."

Denn es werden nicht nur mehr Kitaplätze, sondern vor allem auch gute Kitaplätze benötigt. "Dieser Zugang zu frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein unschätzbarer Gewinn. Sie ist der Beginn einer sinnvollen Bildungskette", so Manuela Schwesig.

Im November werden sich die für Kinderbetreuung zuständigen Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern auf Einladung von Bundesministerin Manuela Schwesig und der rheinland-pfälzischen Familienministerin Irene Alt zu einer gemeinsamen Konferenz in Berlin treffen.

Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration

Die Bundesregierung will dazu beitragen, für alle Kinder - unabhängig von Herkunft und sozialen Rahmenbedingungen - frühe Chancen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Daher fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" bis Ende 2015 rund 4.000 Einrichtungen bundesweit. Ziel ist, das sprachliche Bildungsangebot für Kinder mit einem besonderen Sprachförderbedarf zu verbessern.