Urlaub am Meer, in den Bergen oder im Wald: Familien können nach dem Ende der coronabedingten Einschränkungen wieder eine Auszeit in einer der mehr als 80 gemeinnützigen Familienferienstätten nehmen. Die Einrichtungen bieten Freizeitaktivitäten für Groß und Klein, pädagogische Angebote, häufig mit Kinderbetreuung, und das für faire Preise.
Ihre Angebote richten sich vor allem an Familien in besonderen Lebenssituationen wie Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit einer Behinderung sowie Familien mit kleinem Einkommen. In vielen Bundesländern kann ein Zuschuss für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte beantragt werden.
Aufholpaket: Bundesfamilienministerium übernimmt Großteil der Aufenthaltskosten
Für Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen, die eine Behinderung haben, übernimmt das Bundesfamilienministerium ab Herbst zudem einen Großteil der Aufenthaltskosten. Die Vergünstigungen gelten für Aufenthalte in Familienferienstätten oder auch in gemeinnützigen Einrichtungen, die für die Familienerholung geeignet sind. Dadurch sollen berechtigte Familien nach den Belastungen der Corona-Pandemie eine erholsame Auszeit haben können.
Die Unterstützung gehört zum Programm "Corona-Auszeit für Familien", das mit dem "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen wurde. Das Programm "Corona-Auszeit für Familien" startet im Herbst und gilt für Aufenthalte bis Ende Dezember 2022. Zum Programmstart wird eine Liste der Einrichtungen veröffentlicht, in denen Familien den vergünstigten Urlaub machen können. 50 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für die vergünstigten Aufenthalte bereit.
MIt dem "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" sollen Kinder und Jugendliche Lernstoff aufholen, sich in Ferien- und Wochenendfreizeiten erholen und bei außerschulischen Angeboten Verpasstes nachholen können. Das Aktionsprogramm umfasst insgesamt zwei Milliarden Euro.
Familienferienstätten finden
Die Angebote und Aktivitäten der Familienferienstätten und weitere hilfreiche Informationen sind in dem neuen Katalog "Urlaub mit der Familie 2021/22" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammengestellt. Die Familienferienstätten sind auch auf der Internetseite "Urlaub mit der Familie" aufgelistet.
Familienerholung für Menschen mit einer Behinderung
Eine Übersicht über Einrichtungen, die speziell die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Blick haben und in denen Familien mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit haben, gemeinsam mit einem pflegebedürftigen Angehörigen Urlaub zu machen, gibt es in der Broschüre "Urlaub mit der Familie - Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung".
Wer Interesse am Urlaub in einer Familienferienstätte hat, sollte sich direkt bei der Einrichtung informieren, ob diese bereits geöffnet ist und welche Vorgaben einzuhalten sind. Fragen zu den Familienferienstätten und möglichen Zuschüssen der Bundesländer beantwortet auch die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung unter der Telefonnummer 0221 2924 1316 oder per E-Mail an info@bag-familienerholung.de.
Familienerholung fördern
Für das Bundesfamilienministerium ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien Ausgleich und Auszeit im Urlaub finden können. Daher fördert das Bundesfamilienministerium die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Projekte für Familien in besonderen Lebenssituationen sowie Baumaßnahmen in einzelnen Einrichtungen.