Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und ihren Kabinettskolleginnen Ursula von der Leyen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie Rainer Brüderle trafen am 30. März Vorstandsmitglieder der Dax-30-Unternehmen in Berlin zum Spitzengespräch über Frauen in Führungspositionen zusammen.
Der von Kristina Schröder vorgestellte Stufenplan wird von den Unternehmen aufgegriffen und unterstützt. Ziel des Bundesfamilienministeriums ist eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung für Unternehmen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
"Frauen besitzen heute die gleichen, teilweise sogar die besseren Qualifikationen als Männer. Trotzdem müssen wir Frauen in obersten Vorstandsetagen und in Aufsichtsräten noch immer mit der Lupe suchen. Wir brauchen daher jetzt ein flexibles, fest verankertes Instrument, damit sich etwas verändert", betonte die Bundesfamilienministerin.
Im Gespräch stellte Kristina Schröder den Unternehmen die Flexi-Quote als Bestandteil des vom Bundesfamilienministerium entwickelten Stufenplans "Mehr Frauen - mehr Vielfalt" vor. Darüber hinaus nahm die Bundesfamilienministerin Anregungen der Wirtschaft auf, wie der Stufenplan zeitnah in der Praxis umgesetzt werden kann.
Flexi-Quote für mehr Frauen in Führungspositionen
Die Flexi-Quote wird wirksam, wenn sich bundesweit zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2013 der durchschnittliche Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nicht verdreifacht hat. "Durch die Flexi-Quote tritt an die Stelle der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung," sagte die Bundesfamilienministerin. Unternehmen werden dazu verpflichtet, sich selbst eine Quote zu geben und diese auch zu veröffentlichen. Daraus wird unter anderem klar ersichtlich werden, welches Unternehmen ambitioniert ist und auf einen hohen Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführungen Wert legt. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zwischen den Unternehmen angeregt und die öffentliche Diskussion über faire Chancen angestoßen.
Die Flexi-Quote wird für Unternehmen ab einer gewissen Größe gelten. Diese verpflichten sich gesetzlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine selbstbestimmte Frauenquote festzulegen. Die flexible Quote entfällt jedoch für jene Unternehmen, die für Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30 Prozent erreicht haben. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass Frauen die Unternehmenskultur prägen und Strukturen verändern können.