Zusätzliche Mittel für Elterngeld in 2010 bereitgestellt

Ein Vater mit seinem neugeborenen Kind.
Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch
Das Bundesfamilienministerium hat zusätzliche Mittel von rund 140 Millionen Euro für das Elterngeld beantragt. Da die Geburtenzahlen höher sind als erwartet, sind die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2010 notwendig geworden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat dem bereits zugestimmt.

"Ich bin sicher, über diese Extraausgaben freut sich sogar der Finanzminister. Sie sind der Beweis dafür, dass das Elterngeld nach wie vor eine großartige Erfolgsgeschichte ist. Ich freue mich vor allem, dass wir mehr Elterngeld auszahlen müssen, weil mehr Kinder in Deutschland geboren wurden", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Zudem ist der Anteil der Väter, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und Elterngeld bekommen würden, auf aktuell 23 Prozent gestiegen. "Das sind Entwicklungen, für die wir gerne Geld ausgeben sollten", sagte die Familienministerin.

Im Haushalt 2010 waren noch rund 4.480 Milliarden Euro für das Elterngeld veranschlagt worden. Im Jahr 2009 betrugen die Kosten für das Elterngeld (inklusive überplanmäßiger Mittel) 4.450 Milliarden Euro.

Anpassungen ab dem 1. Januar 2011

Das Elterngeld ist und bleibt eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Die Familienleistung wird zum 1. Januar 2011 angepasst. Damit leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Angepasst wird unter anderem die Ersatzrate des Elterngeldes, die moderat von 67 auf 65 Prozent sinkt, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.200 Euro lag. Das Mindestelterngeld von 300 Euro bleibt für alle Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten. Familien mit mehreren kleinen Kindern können weiterhin den Geschwisterbonus beziehungsweise Zuschläge für Mehrlingskinder bekommen. Für niedrige Einkommen von unter 1.000 Euro vor der Geburt erhöht sich die Ersatzrate wie bisher schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Dabei gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.

Anrechenbarkeit des Elterngeldes

Grundsätzlich wird sich etwas für die Eltern ändern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen. Das Elterngeld wird hier künftig vollständig als Einkommen berücksichtigt. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, wird es jedoch einen Elterngeldfreibetrag geben. Dieser Freibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld weiter anrechnungsfrei und steht den Familien zusätzlich zu den genannten Leistungen zur Verfügung. Damit stehen die, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, besser da als die, die nicht gearbeitet haben. Denn Arbeit schafft Zukunftsperspektiven für Eltern und Kinder.

Außerdem entfällt der Elterngeldanspruch künftig für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.