Gesetzlicher Mindestlohn gilt ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gelten. So hat es das Bundeskabinett am 2. April beschlossen. Die Beratungen über den Gesetzesentwurf im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant.
Meilenstein für faire Entlohnung und mehr Entgeltgleichheit
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein Meilenstein für faire Entlohnung und mehr Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Rund zwei Millionen Frauen in Deutschland, viele davon in Minijobs oder Teilzeit beschäftigt, werden davon profitieren.
Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge
Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis zum 31. Dezember 2016 möglich - durch Tarifverträge auf Branchenebene. Diese müssen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich gemacht werden.
Generell ausgenommen von der Regelung sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren, sowie Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Ab 2018 wird der Mindestlohn angepasst
Der Mindestlohn wird ab 2018 jährlich angepasst. Über die Anpassung entscheidet eine aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern zusammengesetzte, unabhängige Mindestlohnkommission. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beraten die Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung kann die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte verbindlich machen.