Zwei Millionen Frauen werden vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren

Manuela Schwesig, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Manuela Schwesig © Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns begrüßt: "Mit der Entscheidung zum Mindestlohn haben wir einen sehr wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit in Deutschland gemacht. So werden zum Beispiel rund zwei Millionen Frauen, von denen viele in Teilzeit oder Minijobs beschäftigt sind, vom einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Über diese Entwicklung freue ich mich sehr, weil es die Lebenssituation für viele Familien ein Stück erleichtern wird", sagte Manuela Schwesig.

Gesetzlicher Mindestlohn gilt ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gelten. So hat es das Bundeskabinett am 2. April beschlossen. Die Beratungen über den Gesetzesentwurf im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant.

Meilenstein für faire Entlohnung und mehr Entgeltgleichheit

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein Meilenstein für faire Entlohnung und mehr Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Rund zwei Millionen Frauen in Deutschland, viele davon in Minijobs oder Teilzeit beschäftigt, werden davon profitieren.

Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge

Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis zum 31. Dezember 2016 möglich - durch Tarifverträge auf  Branchenebene. Diese müssen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich gemacht werden.

Generell ausgenommen von der Regelung sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren, sowie Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

Ab 2018 wird der Mindestlohn angepasst

Der Mindestlohn wird ab 2018 jährlich angepasst. Über die Anpassung entscheidet eine aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern zusammengesetzte, unabhängige Mindestlohnkommission. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beraten die Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung kann die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte verbindlich machen.