Vom September 1994 bis August 2006 galt zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz das Beschäftigtenschutzgesetz. In der rechtstatsächlichen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden zum betrieblichen Umgang mit sexueller Belästigung u. a. Personalverantwortliche in 1.000 Unternehmen befragt.
Die Studie "Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis" liefert wertvolle Hinweise zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und gibt wichtige Ansatzpunkte für einen besseren Umgang mit der Thematik in der betrieblichen Praxis. Sie zeigt aber auch auf, dass beim Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz noch erhebliche Defizite bestehen.
Mittlerweile wurde das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst.