Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Wissenschaftliche Begleitung der Einzelprojekte und Gesamtevaluation

Kurzfassung zum Endbericht für das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen Betroffener und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ war neben dem Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Ziel war es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere sollte es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen gehen.

Das Bundesförderprogramm gliederte sich in einen investiven und einen innovativen Strang. Zum 31.12.2024 endete das Bundesförderprogramm.

Vom 1. Januar 2022 bis 31.10.2024 führten das ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung gemeinsam mit dem IfS - Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik beauftragt, eine wissenschaftliche Begleitung der Einzelprojekte und eine Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms durch.  Die hiervorliegende Kurzfassung fasst alle zentralen Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung und der Gesamtevaluation zusammen.