Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!" vom 20. November 2024

Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention müssen stetig erfolgen, um ihre vorbeugende Wirkung nachhaltig entfalten zu können. Deshalb wurde das Bundesprogramm "Demokratie leben!" im Mai 2018 entfristet. Mit der Entfristung kann das weiterentwickelte Bundesprogramm über das Jahr 2019 hinaus fortgeführt werden.

3. Förderperiode

Im Rahmen der Weiterentwicklungsprozesse wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet, auf deren Basis "Demokratie leben!" in seine 3. Förderperiode (2025 bis 2032) starten kann. Dabei wurden die Ziele und Strukturen neu justiert und stärker fokussiert - vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten (2015 bis 2019) und zweiten (2020 bis 2024) Förderperiode.

Die Förderrichtlinie "Demokratie leben!" wurde im November 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.