Für das Bundesfamilienministerium haben der Schutz von Frauen and Männern vor Gewalt und die Bekämpfung des Menschenhandels eine hohe Priorität. Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, entsprechende politische Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehört auch die Förderung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet des Gewaltschutzes. Die Förderrichtlinien legen fest, welche Vorhaben und Maßnahmen gefördert werden können.