Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen

Titelseite der Publikation "Achte Jährliche Information der Bundesregierung"

Gemäß Artikel 26 Absatz 1 FüPoG II informiert die Bundesregierung jährlich über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie in Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Mit der Achten Jährlichen Information wird diese Verpflichtung erfüllt. Ziel der Jährlichen Information ist es, die Entwicklungen auf der Grundlage des Gesetzes zu beobachten und die Erfolge zu ermitteln sowie die Öffentlichkeit fundiert über die Entwicklungen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu informieren.