Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Arbeit der von ihr geführten Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ durch einen partizipativen Begleitprozess flankiert. Im Rahmen dieser Arbeit wurde das Deutsches Institut für Menschenrechte beauftragt, ein Gutachten zur „Geschlechtervielfalt im Recht - Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt“ zu erstellen. Das Gutachten beleuchtet aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive Regelungsbedarfe und Vorschläge zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Entscheidung über das Geschlecht im Recht.
Gutachten: Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt
Wissenschaftliche Studie/Erhebung