Opfer von Frauenhandel sind häufig Opfer von Gewalttaten und können daher regelmäßig Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Anspruch nehmen. Bisher wurde diese Möglichkeit jedoch noch zu wenig wahrgenommen bzw. Anträge, die nach dem OEG für Opfer von Frauenhandel gestellt wurden, scheiterten meist.
Damit die Opfer von Frauenhandel ihr Recht nach dem OEG in Anspruch nehmen können, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel eine Broschüre speziell im Hinblick auf Opfer von Frauenhandel erarbeitet, die über die möglichen Leistungen nach dem OEG und deren Voraussetzungen informiert sowie dabei auf spezifische Problemfelder eingehen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt.
Die Broschüre wendet sich sowohl an Fachberatungsstellen für Opfer von Frauen-/Menschen-handel sowie andere Nichtregierungsorganisationen als auch an Behörden (z.B. die verschiedenen Polizeidienststellen, Sozialbehörden), die in Kontakt mit den Opfern kommen.
Entsprechend der Ankündigung im Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen steht dieses Arbeitspapier mit der Veröffentlichung der Fachöffentlichkeit zur Verfügung.