Das Qualitätssiegel, das die Schwulenberatung Berlin e.V. im Auftrag des Bundesseniorenministeriums ins Leben gerufen hat, zertifiziert Alten- und Pflegeeinrichtungen, die sich bemühen, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ihrer Bewohnerschaft als wesentlichen Aspekt ihrer Persönlichkeit zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für die Pflege als auch für das alltäglichen Leben in der Einrichtung.
Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesseniorenministerium, erklärte anlässlich der Verleihung:
"Unsere Gesellschaft ist bunt. Das ist gut so. Deshalb sind Betreuungs- und Pflegekonzepte so auszurichten, dass sie von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und unterschiedlicher sexueller Orientierung akzeptiert und genutzt werden. Die Verleihung des ersten Qualitätssiegels Lebensort Vielfalt an das Immanuel Seniorenzentrum Schöneberg ist ein großer Schritt hin zu einer Pflege, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt berücksichtigt."
Damit sich homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen wohlfühlen, hat die Schwulenberatung Berlin e.V. Trainingsmaßnahmen und Leitfäden entwickelt. Die Pflegeeinrichtungen werden durch Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen gezielt auf die Zertifizierung vorbereitet. Das Modellprojekt der Schwulenberatung Berlin e.V. wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.
Mit einer Vielzahl von Programmen, Projekten und Initiativen setzt sich das Bundesfamilienministerium für eine gute und vielfältige Pflege ein:
Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" wendet sich das Bundesfamilienministerium gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Programm unterstützt Initiativen und Projekte sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger, die für Respekt, für Vielfalt und ein Leben in Demokratie eintreten.
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen beschreibt, welche Rechte hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland haben. Außerdem legt sie Qualitätsmerkmale und Ziele für eine gute Pflege und Betreuung fest. Artikel 4 der Charta besagt: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Pflegeberufereformgesetz
Mit dem Pflegeberufereformgesetz wird die Ausbildung zur Pflegefachkraft modernisiert und attraktiver und der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet. Die neue generalistische Pflegeausbildung setzt ein deutliches Zeichen, dass die charakteristischen Kernaufgaben der beruflichen Pflege durch zielgerichtet ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden müssen, zu denen auch die Berücksichtigung der sexuellen Orientierung der Pflegebedürftigen gehört.