Pflegeausbildung Ausbildung zur Pflegefachperson

Das Pflegeberufegesetz führt die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Am 1. Januar 2020 ist die Pflegeausbildung zur Pflegefachperson gestartet. Sie ermöglicht es, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten.

Damit werden die Ausbildungsbedingungen verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert. Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Außerdem ist eine Ausbildung an einer Hochschule mit Bachelor-Niveau möglich. Damit wird die Pflegeausbildung attraktiver und neue Zielgruppen werden für die Pflege angesprochen.

Aufwertung des Berufsfeldes

Mit dem Pflegeberufegesetz werden erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten festgelegt, die nur den Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Der Pflegeberuf wird durch zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten aufgewertet. Zum ersten Mal ist auch langfristig eine verbindliche Regelung vorgesehen, die Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen vollständig zu finanzieren.

Struktur der beruflichen Ausbildung

Alle Auszubildenden starten mit dem Berufsziel "Pflegefachperson". Das ist im Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt. Neben dem generalistischen Berufsabschluss nach drei Jahren in Vollzeitform beziehungsweise bis zu fünf Jahren in Teilzeitform können Auszubildende auch einen gesonderten Abschluss erlangen - als "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger", als "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" beziehungsweise "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin". Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Ausbildung einen gesonderten Abschluss zu wählen, haben die Auszubildenden, die zu Beginn ihrer Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben.

Infografik zur neuen Pflegeausbildung
Infografik zur neuen Pflegeausbildung © BMFSFJ

Einführung eines Pflegestudiums

Mit dem Pflegeberufegesetz wird ein Pflegestudium zur unmittelbaren Berufsqualifizierung mit erweitertem Ausbildungsziel eingeführt. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" wird in Verbindung mit dem akademischen Grad (zum Beispiel "B.Sc.") geführt. Die mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz eingeführte Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht die Attraktivität einer hochschulischen Pflegeausbildung zusätzlich.

Informationen zur neuen Ausbildung

Informationen zu den neuen Pflegeausbildungen finden Interessierte unter pflegeausbildung.net.

Für Fragen rund um die Pflegeausbildung kann das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kontaktiert werden.

Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen sind hier abrufbar.