Die Menschen werden bei guter Gesundheit immer älter. In internationalen Gremien setzt sich die Bundesrepublik Deutschland für die Stärkung der Rechte Älterer ein - bei den Vereinten Nationen (VN), im Europarat, in der Europäischen Union (EU) und im direkten Erfahrungsaustausch mit Partnerstaaten. Insbesondere der fachliche Austausch mit Frankreich, Polen und Japan stellen hier Schwerpunkte dar.
Offene Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der Vereinten Nationen
Die offene Arbeitsgruppe Altern (Open-Ended Working Group on Ageing - OEWG-A) der VN befasste sich in 14 Sitzungen mit der Stärkung der Rechte älterer Menschen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Sitzungen in New York wurden in einer offenen Debatte wichtige Themenbereiche beleuchtet und mögliche Schutzlücken diskutiert. Am 23. Mai 2024 hat die OEWGA in einer Abschlussempfehlung 14 Bereiche für potentielle Lücken im internationalen Menschenrechtsschutz älterer Menschen identifiziert und elf Handlungsoptionen, wie diesen begegnet werden kann, vorgeschlagen. Die VN-Generalversammlung hat am 13. August 2024 das Mandat der OEWGA für erfüllt erklärt und die Arbeit der OEWGA mit einer Entschließung am 20. Dezember beendet. Alle einschlägigen VN-Gremien sind aufgefordert, sich mit den Empfehlungen der OEWGA zu befassen. Am 8. Mai 2025 wird ein hochrangiges Treffen entscheiden, welcher Nachfolgeprozess international aufgesetzt wird.
Zweiter Weltaltenplan der VN
Der Zweite Weltaltenplan der VN wurde im Jahr 2002 in Madrid beschlossen (Madrid International Plan of Action on Ageing - MIPAA). Dieser politische Aktionsplan wird von den Mitgliedsstaaten mit Hilfe von nationalen Aktionsplänen, die auf regionalen Implementierungsstrategien basieren, umgesetzt. Alle fünf Jahre informiert ein Nationaler Bericht über den Stand der Umsetzung des Weltaltenplans. Der letzte Bericht wurde 2021 unter Federführung des Bundesseniorenministeriums erstellt.
Weltaltenplan auf europäischer Ebene umsetzen
Für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene ist die Regionalkommission UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) verantwortlich. Die zugehörige ständige Arbeitsgruppe Altern (UNECE - Standing Working Group on Ageing - UNECE-SWGA) hält alle fünf Jahre eine Ministerkonferenz ab, um europäische Lösungen zu entwickeln.
Die letzte UNECE-Ministerkonferenz fand 2022 in Rom statt. Die Erklärung der Ministerinnen und Minister der 56 UNECE-Mitgliedstaaten nennt die Arbeitsschwerpunkte für die nächsten fünf Jahre:
- Aktives und gesundes Altern über den Lebenslauf fördern,
- Zugang zu Langzeitpflege und Unterstützung für Pflegende und Familien sicherstellen,
- Altern in allen Bereichen berücksichtigen, damit eine Gesellschaft für alle befördert wird.
Die Ministerinnen und Minister haben der Standing Working Group on Ageing darüber hinaus den Auftrag erteilt, eine neue Regionale Implementierungsstrategie zu entwerfen. Die nächste UNECE- Ministerkonferenz wird 2027 stattfinden.
Detaillierte Informationen und Praxisbeispiele aus den Mitgliedsstaaten zu ausgewählten Themenbereichen enthalten die politischen Kurzpapiere (Policy Briefs) der UNECE Arbeitsgruppe.
EU-Ebene
Auch auf EU-Ebene setzt sich Deutschland für ältere Menschen und deren Rechte ein. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hat das Bundesseniorenministerium unter anderem einen Entwurf für Ratsschlussfolgerungen vorgelegt, der von den EU-Mitgliedsstaaten am 9. Oktober 2020 verabschiedet wurde.
Zudem fand in diesem Zeitraum eine internationale Online-Konferenz statt, die das Bundesseniorenministerium gemeinsam mit der AGE Platform Europe und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) veranstaltete. Dabei wurden über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, auch unter den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie, diskutiert und Empfehlungen für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene erarbeitet.
Beteiligung Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Nationales Menschenrechtsinstitut
Das Bundesseniorenministerium beteiligt Zivilgesellschaft, Wissenschaft und das Deutsche Institut für Menschenrechte eng bei der internationalen Politik für ältere Menschen. Somit wird sichergestellt, dass die Standpunkte und Bedürfnisse älterer Menschen in Deutschland in die internationalen Debatten getragen werden. Umgekehrt werden auch die Ergebnisse der internationalen Prozesse zurück auf die nationale Ebene gebracht. Wichtige Partner des Bundesseniorenministeriums sind die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sowie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA).