Ein Vormund wird durch das Familiengericht bestellt und vertritt die minderjährigen Flüchtlinge in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die gesetzliche Vertretung umfasst die Personen- und Vermögenssorge und alle ausländer- und bleiberechtlichen Angelegenheiten.
Junge Menschen individueller betreuen
Obwohl das Gesetz den Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vorschreibt, stellen derzeit in der Praxis die Jugendämter den rechtlichen Vertreter für die minderjährigen Flüchtlinge. Die sogenannten Amtsvormünder vertreten zum Teil bis zu 50 Minderjährige.
Ehrenamtliche Einzelvormünder können sich intensiver um die jungen Menschen kümmern und sie individueller betreuen. Sie werden durch die Jugendämter oder zuständigen freien Träger auf ihre Arbeit vorbereitet und geschult. Das Bundesfamilienministerium hat diesen Prozess durch die Förderung eines Projektes zur Gewinnung von Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften zwei Jahre lang (2016 – 2017) unterstützt. In zehn Modellregionen in ganz Deutschland wurden Schulungskonzepte entwickelt und erprobt. Ein Anschlussprojekt zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer wird weiterhin bis zum Ende des Jahres 2018 gefördert.