Chancen und Teilhabe für Familien Unterstützung für Allein- und Getrennterziehende

Wenn Eltern sich trennen, ist das häufig eine emotionale Belastung für die gesamte Familie. Hinzu kommen nicht selten finanzielle Sorgen. Familien brauchen in dieser Situation Unterstützung. Kostenlose Beratungsangebote können helfen, Konflikte zu lösen. Einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Familie leisten der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Unterhaltsvorschuss. 

Jede fünfte Familie ist allein- oder getrennterziehend

In jeder fünften Familie in Deutschland werden die Kinder von ihren Eltern allein oder getrennt erzogen. Das sind 2,5 Millionen minderjährige Kinder beziehungsweise 1,7 Millionen alleinlebende Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Der Anteil der Väter ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und betrug 2023 bereits 18 Prozent. Der Anstieg ist vermutlich zu großen Teilen auf die zunehmende Bedeutung geteilter Betreuung durch beide Elternteile zurückzuführen, die mit den amtlichen Daten nicht hinreichend erfasst werden kann.

Laut den Befragungsdaten des Surveys "Aufwachsen in Alltagswelten" (AID:A) ist die geteilte Betreuung jedoch nach wie vor eher die Ausnahme. Nur acht Prozent der Kinder übernachten relativ häufig (zehn bis 15 Nächte im Monat) beim anderen Elternteil. Etwa die Hälfte der Kinder hat entweder gar keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil (22 Prozent) oder übernachtet nie bei ihm (29 Prozent).

Beratung

Eltern haben Anspruch auf kostenlose Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung durch das Jugendamt oder einen freien Träger. Diese Angebote können frühzeitig genutzt werden, um Konflikte zu lösen und eine Trennung möglicherweise abzuwenden. In der Trennungsphase kann die Beratung dazu beitragen, gemeinsame Lösungen zu finden, die die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt stellen und ihm eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen ermöglichen. Über die Beratungsstellensuche im Familienportal können Mütter und Väter eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden.  

Online-Beratung für Eltern und Kinder 

Die Website des Projekts "STARK - Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung" ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern und Kinder. Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen haben Informationen zu den rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen einer Trennung zusammengestellt. Ein kostenloses Online-Training hilft bei der Bewältigung von Partnerschaftskrisen. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es altersgerechte Informationen und praxistaugliche Tipps.

Ökonomische Eigenständigkeit stärken 

In welcher Lebenslage sich Mütter und Väter nach einer Trennung befinden, hängt ganz wesentlich davon ab, wie sie ihr Familienleben vor der Trennung organisiert haben. Haben sich die Eltern bereits zuvor die Aufgaben in Beruf und Familie partnerschaftlich aufgeteilt, wirkt sich das stabilisierend auf die wirtschaftliche Lage aus. Denn beide Elternteile sind dann meist erwerbstätig. Deshalb ist es sinnvoll, die partnerschaftliche Aufgabenteilung beider Elternteile frühzeitig zu unterstützen.

In Deutschland gehören der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das einkommensabhängige Elterngeld zu den zentralen Maßnahmen, die auf eine stärkere und frühzeitige Integration von Eltern - vor allem Müttern - in den Arbeitsmarkt abzielen und damit das Armutsrisiko im Falle einer Trennung minimieren. Als weitere Maßnahme wird ab 2026 sukzessive ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsschule für Kinder bis zur vierten Klasse eingeführt.

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Verschiedene Familienleistungen - wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Wohngeld - helfen, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden mit kleinen und mittleren Einkommen zu stabilisieren. Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug erhalten zusätzlich zu den Regelsätzen einen Mehrbedarf. Zudem gibt es speziell für Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag und den Unterhaltsvorschuss. 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Um die höhere finanzielle Belastung durch eine verteuerte Haushaltsführung auszugleichen, erhalten Alleinerziehende einen steuerliche Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 4260 Euro im Jahr. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

Unterhaltsvorschuss

Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden kann sich zusätzlich verschärfen, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für das Kind zahlt. Hier hilft der Unterhaltsvorschuss. Er beträgt 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 299 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren. Ist das Kind älter, kann der Unterhaltsvorschuss auch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezogen werden. Dann allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Auch verwitwete Alleinerziehende haben Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss. Erhält das Kind eine Waisenrente, verringert sich der Unterhaltsvorschuss allerdings um den entsprechenden Betrag.

Weitere Informationen zu Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende bietet das Familienportal.

Zehnter Familienbericht

Wie Allein- und Getrennterziehende besser unterstützt werden können, ist Thema des Zehnten Familienberichts der Bundesregierung. Der Bericht zeigt auf, dass die Vielfalt der Betreuungsmodelle noch nicht in allen Rechtsgebieten ausreichend abgebildet ist. So sind zum Beispiel die Mehrkosten einer geteilten Betreuung im Sozial- und Steuerrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem stellt der Bericht fest, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weitaus häufiger von Armut betroffen sind. Auch ihre Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden sind häufig schlechter. 

Die Sachverständigenkommission zum Zehnten Familienbericht hat zahlreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt, die eine gute Grundlage für weitere Reformen bilden.