Es ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, allen Kindern von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Durch bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote der Kindertagesbetreuung können Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren. Zudem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder. Denn die Kindertagesbetreuung legt einen Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg.
Die Finanzierungskompetenz für die Kindertagesbetreuung liegt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Investitionsprogramme des Bundes
Seit dem Jahr 2008 hat die Bundesregierung fünf Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro aufgelegt, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden konnten.
Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt. Grundlage für das fünfte Programm ist das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021, zum Teil wird das Programm aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Die Mittel können noch bis Ende Juni 2024 abgerufen werden. Das Programm endet danach planmäßig, nachdem die Fristen mehrfach verlängert wurden.
Ausbaustand und Bedarfe
Die Anstrengungen von Bund und Ländern beim Ausbau der Kindertagesbetreuung haben bereits Wirkung gezeigt: Seit dem Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt von 17,6 Prozent (2008) auf 36,4 Prozent (2023) mehr als verdoppelt.
Aktuelle Erhebungen zur Entwicklung des Ausbaustands und der elterlichen Bedarfe zeigen, dass es zunehmend regional unterschiedliche Entwicklungen gibt: So sind in den ostdeutschen Flächenländern seit einigen Jahren rückläufige Kinderzahlen zu beobachten, während der Ausbaubedarf in den westdeutschen Bundesländern weiterhin hoch ist.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sind Platzausbau, Qualitätsentwicklung und Fachkräftesicherung unbedingt zusammen zu betrachten.
Der Bund unterstützt die Länder neben den Investitionsprogrammen mit dem KiTa-Qualitätsgesetz und der Gesamtstrategie "Fachkräfte in Kitas und Ganztag". Darüber hinaus hat er 3,5 Milliarden Euro für die Zeit bis Ende 2027 zur Verfügung gestellt, um Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs aufzubauen.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr 2013 konnten deutliche Fortschritte bei Ausbau und Qualität der Angebote erreicht werden - dies zeigen unter anderem die Monitoringberichte des Bundesfamilienministeriums zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz.
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten. Es stellt einen entscheidenden Schritt hin zu einem bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Bildungsangebot für Kinder unter drei Jahren dar. Mit dem Gesetz wurde die Grundlage geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Betreuungsangebot sollte dabei in seiner Vielfalt bestehen bleiben. Aus diesem Grund wertete das Gesetz die Kindertagespflege ebenfalls auf.