Um die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes bis 2026 mit jährlich rund zwei Milliarden Euro. Die Investitionsschwerpunkte werden vertraglich festgelegt.
Im Oktober 2024 wurde das Gesetz zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes verabschiedet. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder dabei auch in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.
Länder setzen unterschiedliche Investitionsschwerpunkte
Die Länder können ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung aus einer Reihe von Handlungsfeldern auswählen. Daraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Ab 2025 gilt jedoch die neue Vorgabe, dass jedes Land im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes jeweils mindestens eine Maßnahme in den Handlungsfeldern "Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte" und "Sprachliche Bildung" ergreifen muss. Die konkreten Maßnahmen werden in Verträgen zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern festgelegt.
Sobald die Bund-Länder-Verträge für die Jahre 2025 und 2026 abgeschlossen sind, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. Bis dahin sind die Verträge und Schwerpunktsetzungen der Länder für die Jahre 2023 und 2024 hier einsehbar.
Baden-Württemberg
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Praxisintegrierte, vergütete Ausbildung (PiA) zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher sowie zur sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten: Über ein Förderprogramm werden Träger von Kitas, die Personen im Rahmen der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildung ausbilden, bei der Ausweitung ihrer Ausbildungskapazitäten durch Zuschüsse pro auszubildende Person unterstützt.
- Praxisanleitung stärken: Baden-Württemberg fördert die Vergütung der Praxisanleitung durch einen Zuschuss von 2000 Euro pro Praxisanleitung. Gefördert wird vorrangig die Freistellung der Praxisanleitungen im Umfang von zwei Stunden pro Woche, subsidiär kann der Zuschuss an die Praxisanleitungen ausgezahlt werden.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Leitungszeit und Qualifizierung von Leitungskräften: Baden-Württemberg finanziert für alle Kindertageseinrichtungen einen Zeitsockel für pädagogische Kernaufgaben von Kita-Leitungen (abhängig von der Größe der Einrichtung) und fördert eine Qualifizierungsmaßnahme für Leitungskräfte.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen für die Fortsetzung der Arbeit von zuvor im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ geförderten Fachkraftstellen und prozessbegleitenden Fachberatungen bis zunächst Ende 2024.
- Förderung eines Kita-Profils Sprache durch zusätzliche Sprachförderkräfte: Baden-Württemberg qualifiziert Fachkräfte, die bisher nicht am Bundesprogramm "Sprach-Kitas" teilgenommen haben, zu Sprachförderkräften - mit dem Ziel, weitere Kitas im Bereich Sprache zu profilieren.
- Sprachstandermittlung im frühkindlichen Bereich weiterentwickeln: Baden-Württemberg finanziert Schulungen und Workshops für Fachkräfte zur Vermittlung diagnostischer Kompetenz mit dem Schwerpunkt Sprachentwicklung auf Grundlage einer Auswahl etablierter Screeningverfahren.
- Prozessbegleitung bei der Sprachbildung und Sprachförderung fördern: Baden-Württemberg finanziert die Entwicklung eines landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts im Bereich Sprache und Qualitätsentwicklung sowie Qualifizierungen von Fachberatungen auf Grundlage dieses Konzepts.
Handlungsfeld 8 Stärkung der Kindertagespflege
- Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen: Baden-Württemberg fördert die Aufbauqualifizierung von Kindertagespflegepersonen von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Bildungsprozesse durch Kinderbildungszentren fördern: Mit einem Modellprogramm fördert Baden-Württemberg kontinuierliche Bildungsprozesse von Kindern vom Elementarbereich bis zum Ende der Grundschulzeit an bis zu 18 Standorten.
Bayern
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz: Die seit März 2020 laufende Maßnahme "Leitungs- und Verwaltungsbonus" wird ab 2023 von der inhaltlichen Verknüpfung der Bonuszahlung mit einer Entlastung ausschließlich der Leitungen gelöst. Die Bonuszahlung wird damit generell für zusätzliche Personalmaßnahmen (pädagogisches Personal, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte sowie Praktikumsstellen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr) geöffnet und im Verwaltungsvollzug vereinfacht. Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird ein pauschalierter Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz im Umfang von fünf bis 20 Wochenstunden gewährt.
- Festanstellung von Assistenzkräften und Tagespflegepersonen fördern: Seit Februar 2020 wird der Einsatz von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen und die Anstellung von Tagespflegepersonen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kindertagespflege oder Ersatzbetreuung) über eine Richtlinie gefördert. Ab 2023 werden aufgrund der hohen Nachfrage nur noch Assistenzkräfte neu in die Förderung aufgenommen. Diese werden zusätzlich zur vom Freistaat gewährten Betriebskostenförderung gefördert. Assistenzkräfte unterstützen die Fach- und Ergänzungskräfte im Regelbetrieb bei der pädagogischen Arbeit. Voraussetzung ist die Qualifikation einer Tagespflegeperson sowie eine spezifische Zusatzqualifizierung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. Statt der Qualifikation als Tagespflegekraft wird ein eigens für Assistenzkräfte geschaffenes Qualifizierungsmodul zusätzlich angeboten. Dieses Qualifizierungsmodul ist zudem ein grundlegender Baustein des bayerischen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung und ermöglicht dadurch nicht nur einen niedrigschwelligen Einstieg in die Kindertagesbetreuung, sondern langfristig die Option der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung bis hin zur Fachkraft.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Bayern fördert die zuvor mit Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" geförderten Funktionsstellen der Sprach-Fachkräfte und Sprach-Fachberatungen ab Juli 2023 über ein Landesprogramm zunächst bis Ende 2024 weiter.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Digitalisierungsstrategie in der Kindertagesbetreuung konzeptionieren und umsetzen: Die Maßnahme ist ein Baustein der langfristig angelegten Digitalisierungsstrategie des Freistaats. Im Rahmen der Maßnahme soll in den Jahren 2023 und 2024 die Kampagne "Startchance kita.digital" fortgeführt werden, in der qualifizierte kita.digital.coaches zum Einsatz kommen. Außerdem wird die wissenschaftlich basierte Erarbeitung weiterer Materialien und E- und Blended-Learning Angebote mit den Coaches finanziert.
Beitragsentlastung
- Beitragszuschuss von 100 Euro im Monat auf die gesamte Kindergartenzeit ausweiten: Bayern finanziert seit April 2019 anteilig aus Bundesmitteln die Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit zur Entlastung der Familien und um mögliche Hürden für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten abzubauen. Seit September 2019 erhalten die Träger für jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis Schuleintritt pro Monat 100 Euro und sind im Gegenzug verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren.
Berlin
Handlungsfeld 1 - Bedarfsgerechtes Angebot
- Heilpädagogischer Fachdienst: Berlin finanziert seit 2020 einen heilpädagogischen Fachdienst als niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern, Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen, um konkret vermutete Entwicklungsrisiken von Kindern frühzeitig abzuklären. Das bestehende Angebot ist sehr stark nachgefragt und wird daher weiter ausgebaut.
- Angebot für Kinder mit komplexem Unterstützungsbedarf verbessern: Berlin finanziert den Ausbau und eine verbesserte personelle Ausstattung für Plätze in Heilpädagogischen Gruppen zur Betreuung von Kindern mit schwerstmehrfachen und komplexen Behinderungen.
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Teilanrechnung für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung: Ab Februar 2024 wird die Möglichkeit der bislang vollständigen Anrechnung von in den Einrichtungen tätigen Auszubildenden auf den Personalschlüssel der Kitas um fünf Stunden je Woche über den Ausbildungsverlauf von drei Jahren gemindert. Eine Anrechnung wird künftig nur noch im Umfang von 14,7 bis maximal 23 (bislang 19,7 bis maximal 28) Wochenstunden möglich sein. In gleichem Umfang ist entsprechendes Fachpersonal zur Kompensation der verminderten Anrechnung einzusetzen, dessen Finanzierung gewährleistet wird. Gekoppelt ist diese Teilanrechnung an ein zweckgebundenes, nachweispflichtiges Budget für Praxisanleitung.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Praxisunterstützung durch Fachberatung: Berlin stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen seit 2020 Mittel zur Verfügung, um unterstützende Angebote wie Fachberatung, Coaching oder Mentoring in Anspruch zu nehmen. Da die Maßnahme in der Kitalandschaft sehr gut angenommen wird und es weitere Bedarfe gibt, werden die zur Verfügung gestellten Mittel ab 2023 erhöht.
- Sozialraumbudget: Die Maßnahme soll die Möglichkeit bieten, zusätzliches Personal, welches im Rahmen der beendeten Maßnahme "Finanzieller Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen, Sozialraumbudget" eingestellt wurde, in das Stammpersonal zu überführen.
- Quereinstieg durch zusätzliche Anleitungsstunden für neue Zielgruppen öffnen: Berlin finanziert die Anleitung von Quereinsteigenden aus verwandten Berufen, für Beschäftigte zur Umsetzung besonderer Konzeptionen (Native Speaker) sowie für sonstige geeignete Personen und dual beziehungsweise berufsintegriert Studierenden der Kindheitspädagogik. Träger erhalten hierfür Kompensationsmittel. Die Maßnahme endet mit Ablauf des Wintersemesters 2023/2024 und wird von der Maßnahme "Teilanrechnung für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung" abgelöst.
- Quereinstieg durch zwei zusätzliche Stunden für Vor- und Nachbereitung stärken: Berlin finanziert für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher und im dualen beziehungsweise berufsintegrierten Studium der Kindheitspädagogik Vor- und Nachbereitungszeit im Umfang von zwei Wochenstunden seit Februar 2022. Die Maßnahme endet mit Ablauf des Wintersemesters 2023/2024 und wird von der Maßnahme "Teilanrechnung für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung" abgelöst.
- Anpassungsqualifizierungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für Personen mit ausländischen Abschlüssen: Berlin finanziert seit 2021 Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung) für Personen, die einen Antrag auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsabschlusses gestellt haben und für ihre Anerkennung noch Auflagen zum Ausgleich der fachlichen Unterschiede zu erfüllen haben.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Kindbezogenen Leitungsschlüssel verbessern: Berlin verbessert seit 2019 stufenweise den Leitungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Seit August 2020 ist in Berlin die vollständige Freistellung einer Fachkraft von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit für die Leitungstätigkeit bei 85 Kindern in der Einrichtung verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Personalzuschläge im Rahmen der kindbezogenen Regelfinanzierung.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Berlin führt die Förderung der bis Ende Juni 2023 im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" geförderten Funktionsstellen in den Kindertageseinrichtungen und begleitenden Fachberatungsstellen über eine Richtlinie bis zunächst Ende 2024 fort.
Handlungsfeld 8 - Stärkung der Kindertagespflege
- Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege verbessern: Berlin finanziert seit 2019 mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes die stufenweise Verbesserung der Vergütung von Kindertagespflegepersonen, von ursprünglich neun Euro pro Stunde in 2019 auf zuletzt 13 Euro in 2023.
- Vergütung mittelbarer pädagogischer Arbeit (mpA) in der Kindertagespflege:Seit 2019 finanziert Berlin im Rahmen der Vergütung der Kindertagespflegepersonen Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit in Höhe von vier Stunden pro Kind und Monat.
- Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege: Berlin finanziert verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege, darunter eine Koordinierungsstelle als Qualitätsunterstützungssystem sowie eine stärkere Vernetzungsstruktur zwischen den Kindertagespflegepersonen.
Handlungsfeld 9 - Verbesserung der Steuerung des Systems
- Steuerung und Begleitung des fortlaufenden Qualitätsprozesses: Ein Qualitäts- und Steuerungsteam bei der zuständigen Senatsverwaltung begleitet und steuert die Maßnahmen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und –Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Ganzheitliche Digitalisierungsoffensive für das Land Berlin: Berlin unterstützt mit der Maßnahme seine landeseigene Digitalisierungsoffensive für die Kindertagesbetreuung. Diese umfasst die Schaffung der erforderlichen digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen (Digitalisierungspauschale), die bedarfsorientierte Beratung und Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften sowie die Einführung eines digitalen Instruments zur Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse.
Brandenburg
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Mehr Personalausstattung für längere Betreuungszeiten von Kindern im vorschulischen Bereich, für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich acht Stunden pro Tag (bei Wochenkontingenten von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart wurden: Mit dieser Maßnahme soll die Verbesserung der Personalausstattung für die Gewährleistung verlängerter Betreuungszeiten weiter vorangetrieben werden. Auf Grundlage einer Richtlinie wird in Brandenburg seit 2019 für jedes Kind, das durchschnittlich über acht Stunden in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, dem Einrichtungsträger eine finanzielle Unterstützung als Festbetrag gewährt.
- Bessere Personalbemessung im Kindergartenbereich: Seit 2020 verbessert das Land Brandenburg die Personalbemessung im Kindergartenbereich auf eine Betreuungsperson je zehn Kinder.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- VBessere Ausbildung am Lernort Praxis durch mehr qualifizierte Anleitung (3 Wochenstunden) von Personen im Quer- und Seiteneinstieg im vorschulischen Bereich mit der Auflage der verbindlichen Anwendung der "Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis": Durch die Maßnahme wird das Landesprogramm "Zeit für Anleitung" weiterhin aufgestockt. Dadurch soll eine Verbesserung der Ausbildung am "Lernort Praxis" durch mehr qualifizierte Anleitung von Personen im Quer- und Seiteneinstieg erreicht werden. Die in Ausbildung befindlichen Personen erhalten einen Ausbildungsgutschein für die Praxisanleitung, mit dem die Einrichtungsträger in die Lage versetzt werden, drei Anleitungsstunden pro Woche zu finanzieren.
Handlungsfeld 6 - Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Bewegungsangebote in der Kita fördern - mit dem Projekt "Kita in Bewegung": Mit dem seit 2021 laufenden und nunmehr weiterentwickelten Projekt soll die Gesundheit der Kita-Kinder durch Bewegung gefördert werden. In Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend soll ein aufsuchendes mobiles Fortbildungs- und Mitmachangebot (Bewegungsmobil) in Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich langfristig etabliert werden.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Elternbeteiligung verbessern: Die Maßnahme soll die Beteiligung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg verbessern und setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Zum einen wird die Elternarbeit durch die fachliche Begleitung und finanzielle Unterstützung eines gesetzlich vorgesehenen landesweit tragfähigen Systems der Elternbeteiligung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und die fachliche und finanzielle Unterstützung des Landeskitaelternbeirats gestärkt. Zum anderen werden die Kommunikations-, Beratungs- und Informationsangebote für Eltern in Bezug auf den Betrieb einer Kindertageseinrichtung verbessert. In den Jahren 2023 und 2024 soll die Maßnahme zudem auf Eltern von in Kindertagespflege betreuten Kindern ausgeweitet werden.
Bremen
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Bessere Personalausstattung in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen: Seit 2020 finanziert das Land für alle Ü3-Ganztagsgruppen in Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen zusätzliche personelle Ressourcen (0,35 eines Vollzeitäquivalents) mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen: Das Land setzt verschiedene Maßnahmen zur Gewinnung sozialpädagogischer Fachkräfte um, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Diese umfassen ein Quereinstiegsprogramm für einschlägig vorqualifizierte Personen, ein Programm zur Gewinnung und Qualifizierung ausländischer Fachkräfte aus Spanien, eine Integrative Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfelder für im Ausland einschlägig vorqualifizierte Personen sowie eine "Qualifizierung on the Job" für Personen, die bereits mehrjährig in Kindertageseinrichtungen in Bremen tätig sind und sich berufsbegleitend zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher qualifizieren lassen möchten.
- Sozialpädagogische Aus- und Weiterbildungsformate attraktiver machen und finanziell besser fördern: Das Land finanziert zwei Pauschalleistungen (Mobilitätspauschale und Digitalisierungspauschale) für Fachschülerinnen und Fachschüler in der Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher und künftig auch für Schülerinnen und Schüler in Erstausbildung (Sozialpädagogische Assistenz und Kinderpflege), die anrechnungsfrei zum BAföG gezahlt werden. Flankiert wird die Maßnahme durch eine Kampagne, um die Leistungen bei den Berechtigten bekannt zu machen.
Handlungsfeld 6 - Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Bessere Qualitätsstandards im Bereich der Ernährung und Bewegung und flächendeckendes Frühstück: Seit 2022 bietet das Land Kitas und Trägern die Möglichkeit, Mittel zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes zur Verbesserung der Qualität der Kita-Verpflegung (durch regionale und/oder Bio-Produkte) sowie zur Finanzierung von Funktionsräumen und Außenanlagen zur Bewegungsförderung einzusetzen. Die Maßnahme wird zunächst fortgeführt und künftig mit Fokus auf den Aspekt der Ernährung weiterentwickelt: Ab August 2023 wird ein flächendeckendes Angebot für Frühstück in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Höhere Wirksamkeit der Sprachförderung durch standardisierte Instrumente und Methoden: Das Land finanziert die Einführung und flächendeckende Umsetzung eines einheitlichen, evaluierten Beobachtungs- und Dokumentationsinstruments für Kindertageseinrichtungen im Bereich Sprache.
- "Sprach-Kitas" fortführen: Bremen fördert die bislang im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" geförderten Funktionsstellen und Fachberatungen ab Juli 2023 übergangsweise weiter und plant perspektivisch eine Zusammenführung mit einem bestehenden Landesprogramm zur Förderung der sprachlichen Bildung.
Handlungsfeld 9 - Verbesserung der Steuerung des Systems
- Qualitätsorientierte Kita-Steuerung entwickeln: Im Rahmen eines Projekts wird seit Mitte 2021 eine qualitätsorientierte Kita-Steuerung entwickelt, die die Teilbereiche Qualität und Ressourcenausstattung, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungsystematik und ein Qualitätsmonitoring umfasst.
Hamburg
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Fachkraft-Kind-Relation durch Anhebung des Fachkraftschlüssels auf eine Betreuungsperson je vier Kinder im Krippenbereich: Hamburg hat bereits 2015 damit begonnen, den Fachkraftschlüssel in Kindertageseinrichtungen bezogen auf Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres schrittweise zu verbessern. Seit 2019 werden für diesen Qualitätsverbesserungsprozess auch Mittel zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes eingesetzt. Die Maßnahme ist gesetzlich im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz fixiert, die letzte Stufe der Verbesserung auf eine Betreuungsperson je vier Kinder wurde zum 1. Januar 2021 umgesetzt. Die Finanzierung dieser erfolgten Verbesserung und der daraus resultierenden Personalkosten soll auch in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes erfolgen.
Hessen
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Personal in Kitas sichern und Ausfallzeiten auf 22 Prozent erhöhen: Der gesetzlich geregelte Aufschlag zum Ausgleich von Ausfallzeiten wurde in Hessen im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes bereits im Jahr 2020 von vormals 15 Prozent unbefristet auf 22 Prozent angehoben. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Programm "Starke Teams - starke Kitas": Zielsetzung des hessischen Programms ist es, die Personalstruktur in Kitas im Gesamten zu stärken sowie im Besonderen das Zusammenwachsen von multiprofessionellen Teams zu begleiten. Träger der Kindertagesbetreuung erhalten für ihre Einrichtungen jeweils ein Budget, mit dem sie aus einem breiten Maßnahmenkatalog diejenigen Maßnahmen beantragen können, die ihre spezifischen Bedarfe vor Ort bestmöglich abdecken. Die Kindertagespflege wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über ein Förderprogramm mit Antragsverfahren.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Leitungsfreistellung im Umfang von 20 Prozent gesetzlich regeln: Im Rahmen der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2020 verpflichtend geregelt, dass ein Mindestumfang von Personalkapazitäten für die Leitung durch Freistellung vom Gruppendienst vorgehalten werden muss. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt. Begleitend wird gemeinsam mit wissenschaftlicher Expertise sowie den Träger- und Fachverbänden eine landesweite Empfehlung für ein Leitungsprofil erarbeitet.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Zur Sicherung der bestehenden Förderstrukturen des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" finanziert Hessen Funktionsstellen und Fachberatungen. Das Landesprogramm "Sprach-Kitas" soll auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Eckpunkten zur frühkindlichen Sprachbildung aufbauen. Die Zuwendung wird ab Juli 2023 bis Dezember 2024 als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Schrittweise Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses (Altersgruppe drei bis sechs auf eine Betreuungsperson je 14 Kinder): Mecklenburg-Vorpommern wird vorbehaltlich des parlamentarischen Verfahrens ab September 2024 das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen von einer Person je 15 Kinder sukzessive auf eine Person je 14 Kinder absenken und erstattet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
- Absicherung der Einführung eines landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels: Die Personalschlüssel werden im Land Mecklenburg-Vorpommern jeweils in den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt und im Rahmen von Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung vereinbart. Hierdurch gibt es zum Teil große regionale Unterschiede bei den Personalschlüsseln im Land. Gemeinsam mit den zuständigen Akteuren auf Landes- und Kommunalebene arbeitet Mecklenburg-Vorpommern daran, die Personalschlüssel schrittweise landesweit zu verbessern.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Förderprogramm für Alltagshilfen: Über ein Landesförderprogramm soll der Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, um das Personal zugunsten der pädagogischen Arbeit zu entlasten.
- Qualifizierungskurs für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer: Um die Entlastung des pädagogischen Personals zugunsten der pädagogischen Arbeit durch die Alltagshilfen zu gewährleisten, werden Alltagshelferinnen und Alltagshelfer befähigt, sich dauerhaft sicher im System der Kindertageseinrichtung zu bewegen und dessen Rahmenbedingungen zu kennen.
- Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung: Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher für null bis zehn Jährige (ENZ) auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis im ersten und zweiten Ausbildungsjahr: Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehen für null bis zehn Jährige werden ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt im Gegenzug die Kosten der Ausbildungsvergütung.
- Institutionelle Förderung eines Instituts zur Stärkung der Qualifikation des pädagogischen Personals: Mecklenburg-Vorpommern fördert das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e.V. – als zentrale Fortbildungsstelle des Landes institutionell.
- Übernahme der finanziellen Abgeltung für die Mentorinnen- und Mentorentätigkeit: Mecklenburg-Vorpommern verstetigt die seit 2020 normierte finanzielle Abgeltung der Mentorinnen- und Mentorentätigkeiten in Höhe von 150 Euro im Monat für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden und weitere 50 Euro pro Monat für weitere Auszubildende und übernimmt die entstehenden Kosten zu 100 Prozent.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Ganzheitliche Förderung der kindlichen Entwicklung und insbesondere der Sprachkompetenzen durch Förderung des Modellprojekts "Fachstelle Mehrsprachigkeit": Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Förderkosten für das Modellprojekt "Fachstelle Mehrsprachigkeit MV", das Fachkräfte und Bildungsinstitutionen bei der Entwicklung einer diversitätsbewussten und mehrsprachigkeitsoffenen pädagogischen Praxis unterstützt.
- "Sprach-Kitas" fortführen: Mecklenburg-Vorpommern fördert Funktionsstellen und begleitende Fachberatungen, die zum Stichtag 31. Januar 2023 an der Verlängerung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" beteiligt waren, zunächst bis zum 31. Dezember 2024 weiter.
Handlungsfeld 8 - Stärkung der Kindertagespflege
- Fach- und Praxisberatung in der Kindertagespflege stärken: Mecklenburg-Vorpommern verstetigt die seit 2020 normierte Absenkung des Schlüssels für die gesetzlich festgeschriebene Fach- und Praxisberatung für die Kindertagespflege und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten vollständig. Mit der Absenkung ist nunmehr für je 100 (zuvor 300) Kindertagespflegepersonen eine Fach- und Praxisberatung in Vollzeit vorzuhalten.
Beitragsentlastung
- Vollständige Elternbeitragsfreiheit: Die gesetzliche Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 1. Januar 2020. Sie umfasst alle Förderarten der Kindertagesbetreuung und den vollen entsprechend festgelegten Förderumfang mit Ausnahme der Kosten für die Verpflegung. Die unbefristete Maßnahme soll in 2023 und 2024 unverändert fortgeführt werden.
Niedersachsen
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Personalschlüssel zur Förderung von Kindergartenkindern: Zur Unterstützung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt fördert Niedersachsen die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertageseinrichtungen sowie Einführungskurse für nicht einschlägig qualifizierte Zusatzkräfte in der Betreuung.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Besserer Kommunikationsfluss durch begleitende Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung: Niedersachsen begleitet die Träger bei der Erarbeitung von Maßnahmen für die Gewinnung, Unterstützung und Bindung von Fachkräften für die frühkindliche Bildung durch ein Angebot von Informations- und Vernetzungsveranstaltungen, Workshops und Arbeitstagungen.
- Angehende Fachkräften als vergütete "Zusatzkräfte in Ausbildung" gewinnen und binden: Niedersachsen fördert tätigkeitsbegleitende Ausbildungsformate, um die Einkommenssituation von Auszubildenden in Teilzeit attraktiver zu gestalten, Trägern zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zu eröffnen und dadurch auch den Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen zu verbessern.
- Ausbildungsqualität durch die Professionalisierung von Praxisanleitung verbessern: In Kooperation mit Trägern der Erwachsenenbildung bietet Niedersachsen auf der Grundlage eines Curriculums für die Qualifizierung von Praxismentorinnen und Praxismentoren weiterhin berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen an. Die nachhaltige Wirkung der Maßnahme wird durch flankierende Vernetzungstagungen zwischen ausbildenden Schulen und Kindertageseinrichtungen gefördert.
- Qualifizierung für die heilpädagogische Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen: Um den Zugang von Kindern mit Behinderung zu einer integrativen Förderung in Regelgruppen zu erhöhen und deren Förderung durch heilpädagogisch qualifizierte Fachkräfte sicherzustellen, fördert Niedersachsen dahingehende Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Einrichtungsleistungen entlasten und Leitungskompetenz stärken: Über die Einstellung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sollen Einrichtungsleitungen bei der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Leitungsaufgaben gestärkt und in ihrer Funktion als Einrichtungsleitung entlastet werden. Zusätzlich werden Kräfte ohne einschlägige pädagogische Qualifikation dahingehend gefördert, die Leitungskräfte durch die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Auch für die Zielgruppe der Einrichtungsleitungen konzipierte Fort- und Weiterbildungsangebote werden gefördert.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Die Funktionskräfte Sprachbildung und Fachberatungen in Niedersachsen, für die bis zuletzt eine Förderung nach dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" bewilligt wurde, werden zunächst bis Mitte 2025 weiter finanziert. Ebenso werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin gefördert.
Handlungsfeld 8 - Stärkung der Kindertagespflege
- Professionalisierung der Kindertagespflege über eine gesetzlich geregelte Anreizfinanzierung: Über eine Anreizfinanzierung für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert Niedersachsen sowohl die Grundqualifikation nach dem QHB als auch die Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen bis hin zum Quereinstieg in die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz. Darüber hinaus wird auch die Verbesserung der pädagogischen Beratung und fachlichen Begleitung von Kindertagespflegepersonen unterstützt.
Handlungsfeld 9 - Verbesserung der Steuerung des Systems
- Abschluss der von 2020 bis 2022 mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz durchgeführten Maßnahme zur Bedarfsplanung mit Veröffentlichung eines Leitfadens: Um fach- und sachgerechte Verfahren für die Bedarfsprognose und die Bedarfsplanung in Niedersachsen zu etablieren, wird den beteiligten Akteuren der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Leitfaden als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden wird vor Veröffentlichung den beteiligten Akteuren in Rahmen von zwei Veranstaltungen vorgestellt.
Nordrhein-Westfalen
Handlungsfeld 1 - Bedarfsgerechtes Angebot
- Betreuungsangebote flexibler gestalten: Nordrhein-Westfalen gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss zur kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Flexibilisierung von Angeboten der Kindertagesbetreuung. Hierzu gehören beispielsweise die Ausweitung von Öffnungszeiten, zusätzliche Angebote bei unregelmäßigem Bedarf oder ergänzende Kindertagespflege.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Ausbildung attraktiver gestalten, Fachberatung stärken, Qualifizierung weiterentwickeln: Nordrhein-Westfalen gewährt finanzielle Zuschüsse für die praxisintegrierte Ausbildung sowie für die Ausbildung im Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher, zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und für die kontinuierliche Qualifizierung des Personals in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Rahmen der Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich im Land.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Sprachförderung verbindlicher gestalten: Nordrhein-Westfalen gewährt den Jugendämtern Zuschüsse für zusätzliche personelle Ressourcen in plus-KITAs (Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf) und anderen Einrichtungen mit zusätzlichen Sprachförderbedarf.
Handlungsfeld 8 - Stärkung der Kindertagespflege
- Rahmenbedingungen der Kindertagespflege qualitativ verbessern, Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessern, Fachberatung stärken: Nordrhein-Westfalen gewährt Pauschalen zur Gewährleistung der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Voraussetzung zur Zahlung der Pauschalen ist unter anderem, dass mittelbare pädagogische Arbeit der Kindertagespflegepersonen vergütet wird und die Kindertagespflegeperson jährlich Fortbildungsangebote im Umfang von mindestens fünf Stunden wahrnimmt. Zusätzliche Zuschüsse werden für angehende Kindertagespflegepersonen gewährt, die eine Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege absolviert haben. Das Land gewährt den Jugendämtern zudem Zuschüsse zur Finanzierung der Fachberatung.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Familienzentren qualitativ weiterentwickeln: Nordrhein-Westfalen gewährt jährlich nach einem Index angepasste Zuschüsse für zertifizierte Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln (Familienzentren).
Beitragsentlastung
- Familien entlasten: Nordrhein-Westfalen finanziert anteilig aus Bundesmitteln die Beitragsbefreiung im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung.
Rheinland-Pfalz
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Sozialraumbudget: Rheinland-Pfalz stellt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit Juli 2021 ein Sozialraumbudget zur Verfügung, um über die personelle Grundausstattung einer Tageseinrichtung hinausgehende personelle Bedarfe abzudecken, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihrer sozialräumlichen Situation oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Das Sozialraumbudget verfolgt das Leitbild des sozialen Ausgleichs, um struktureller und individueller Benachteiligung entgegenzutreten und das Ziel inklusiven Handelns im pädagogischen Alltag zu unterstützen.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Vergütete Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher: Rheinland-Pfalz hat zum Schuljahr 2019/2020 unter Nutzung von Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes die berufsbegleitende Ausbildung weiter ausgebaut und den vorausgegangenen Schulversuch verstetigt. Dieser berufsbegleitenden Ausbildung liegt ein Beschäftigungsvertrag zugrunde und während der gesamten Dauer der Ausbildung wird ein Gehalt gezahlt. Seit Juli 2021 ist zudem gesetzlich geregelt, dass die Auszubildenden nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.
- Praxisanleitung: Seit Juli 2021 erhalten alle Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz, in denen Personen zum Zweck einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung oder eines im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studiums tätig sind, dauerhaft zusätzliche Personalstellenanteile (dies entspricht einer Wochenstunde je auszubildender beziehungsweise studierender Person) für die Praxisanleitung.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Verbindliche Leitungsdeputate: Seit Juli 2021 erhalten alle Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Personalbemessung ein verbindliches Leitungsdeputat mit einer Grundausstattung von 0,128 Vollzeitäquivalenten (dies entspricht fünf Wochenstunden). Darüber hinaus wird ein variabler Anteil von Leitungstätigkeiten in Höhe von 0,005 Vollzeitäquivalenten je 40 Stunden wöchentliche Betreuungszeit gewährt.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Strukturelle Sicherung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung durch Personalstellenanteile in allen Kindertageseinrichtungen: Zur Sicherung einer alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung hat Rheinland-Pfalz seit Juli 2021 flächendeckend Personalanteile für die Sprachbildung und -förderung bei Plätzen für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in die Personalbemessung integriert. Mit dieser Integration ist der Gedanke verbunden, dass jede Tageseinrichtung den Förderauftrag durch das gesamte Team umsetzen kann. Sprachbeauftragte, die auf Basis des Landesfortbildungscurriculums qualifiziert sind und entsprechend über Sprachförderstrategien sowohl für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als auch die ergänzende Sprachförderung verfügen, sollen die Sprachbildung besonders im Fokus behalten und sicherstellen, dass alle Fachkräfte des Teams einer Einrichtung gemeinsam für eine alltagsintegrierte Sprachbildung Verantwortung übernehmen.
Saarland
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel bei Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen: In Fortführung der bisherigen Maßnahme unterstützt das Saarland Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen, um auf sozialraumbedingte Sonderbedarfe zu reagieren. Die Einrichtungen erhalten auf Basis einer Richtlinie pro Gruppe zusätzlich ein Viertel einer Fachkraftstelle.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Arbeit in den Einrichtungen vor Ort durch den zusätzlichen und verstärkten Einsatz von Fachberatung, Kita-Sozialarbeit und Vertretungspools unterstützen: Das Saarland stellt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen dieser Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 Mittel zur Verfügung, um einen übergeordneten Fachkräfte-Pool (Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Kita-Sozialarbeit) zu etablieren. Dadurch können Einrichtungen zum Beispiel in Vertretungssituationen kurzfristig personell adäquat ausgestattet werden.
Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung
- Leitung durch mehr Leitungsfreistellung stärken: Die gesetzlich normierten Freistellungsstunden (sechs Wochenstunden pro Gruppe) werden weiterhin um eine Stunde auf insgesamt sieben Wochenstunden pro Gruppe erhöht. Die zusätzliche Stunde wird durch eine Pauschale mit Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes bis zunächst 31. Dezember 2024 gefördert.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Entwicklung eines Sprachkonzeptes mit wissenschaftlicher Begleitung der Umsetzung des Konzepts sowie Beschäftigung von Sprachfachkräften und Sprachfachberatungen flankiert von einem zusätzlichen Qualifizierungsangebot "Sprache und interkulturelle Bildung": Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Förderung der Sprachfachkräfte und Fachberatungen aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ sowie des landeseigenen Modellprojekts „Sprachliche Bildung und Förderung“ fortgesetzt. Gemeinsam mit den Sprachfachberatungen soll ein Konzept zur Sprachförderung entwickelt und landesweit ausgerollt werden. Flankierend wird der Zertifikatsstudiengang "Fachkräfte für Sprache, Differenzsensibilität und interkulturelle Bildung" in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin kostenfrei angeboten.
Beitragsentlastung
- Eltern durch niedrigeren Kita-Beitrag entlasten: Die schrittweise Beitragsreduzierung im Saarland ist seit dem 19. Januar 2022 gesetzlich festgeschrieben. Durch den Einsatz von Bundes- und Landesmitteln wurden die Elternbeiträge im Zeitraum 2019 bis 2022 von vormals 25 Prozent der anerkannten Personalkosten auf 12,5 Prozent reduziert. Diese fortbestehende Beitragsreduzierung wird weiterhin unter Nutzung von Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt.
- Eltern in der Kindertagespflege durch höhere Landesförderung entlasten: Die Entlastung der Eltern von Kindern in der Kindertagespflege durch Erhöhung der Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Betreuungsstunde und Kind unter drei Jahren wird bis Ende 2024 unverändert aufrechterhalten.
Sachsen
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gewähren: Sachsen finanziert seit 2019 gesetzlich verankert zusätzliche personelle Ressourcen zur Gewährleistung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen.
- Zusätzliches Personal für die Arbeit mit den Kindern zur Stärkung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans vorhalten: Ab August 2023 sollen Kindertageseinrichtungen in Sachsen ebenfalls gesetzlich verankert zusätzliche personelle Ressourcen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans erhalten. Für die Einrichtungen bedeutet dies insgesamt 3,5 Prozent an zusätzlichem Personal.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zu Praxisanleitung steigern: Seit 2021 fördert Sachsen über eine Richtlinie die zeitliche Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung im Umfang von zwei Stunden pro Woche für Personen im Praktikum.
- Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- oder Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium zur Erschließung neuer Zielgruppen und zur Fachkräftegewinnung: Sachsen fördert seit 2021 über eine Richtlinie mit einem monatlichen Zuschuss zu den Personalkosten von 750 Euro pro Monat und Person die Beschäftigung von in Teilzeit beschäftigten Personen, die sich in einer berufsbegleitenden Fachschulausbildung beziehungsweise einem berufsbegleitenden Studium befinden.
- Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung: Sachsen bezuschusst seit 2021 über eine Richtlinie die Teilnahmegebühren für Fortbildungen zur Qualifizierung als Praxisanleitung mit bis zu 700 Euro pro teilnehmender Fachkraft.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung: Im Rahmen des Landesprogramms setzt Sachsen ab Juli 2023 eine Maßnahme um, die sich in drei Bausteine gliedert: Der Freistaat fördert über eine Richtlinie in den Landkreisen und kreisfreien Städten angebundene Sprachmentorinnen und Sprachmentoren zur Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in Anlehnung an die Fachberatungen im Bundesprogramm "Sprach-Kitas". Diese werden durch eine Koordinierungsstelle begleitet, die mit der Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben und der Evaluation des Programms betraut wird. Schließlich plant Sachsen die Entwicklung eines "Konzepts zur Förderung der Voraussetzungen für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung".
Handlungsfeld 8 - Stärkung der Kindertagespflege
- Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeit für Kindertagespflegepersonen finanzieren: Seit 2019 erhalten Kindertagespflegepersonen in Sachsen gesetzlich verankert im Rahmen ihrer laufenden Geldleistung einen zusätzlichen Geldbetrag für die Umsetzung mittelbarer pädagogischer Tätigkeiten in Höhe von je einer halben Stunde pro Woche und betreutem Kind.
- Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch einen Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten oder die Weiterentwicklung von Vertretungslösungen fördern: Seit 2021 fördert Sachsen über eine Richtlinie die Vergütung von mindestens 38 Ausfalltagen für Kindertagespflegepersonen. Finanziert eine Gemeinde bereits 38 Ausfalltage, kann die Förderung auch für die Erhöhung der Vergütung für die finanzierten Ausfalltag oder zum Aufbau beziehungsweise zur Weiterentwicklung von kommunal finanzierten Vertretungslösungen genutzt werden.
Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
- Pädagogische Arbeit durch Förderung von Teamfortbildungen zu ausgewählten Themen weiterentwickeln: Seit 2021 fördert Sachsen über eine Richtlinie Teamfortbildungen zu spezifischen pädagogischen Themen. Gegenstand der Förderung sind Teamfortbildungen zur praxisnahen Umsetzung der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF-CY)“, zur Inklusion sowie zu Kinderschutz und sozialer Arbeit in der Kindertagesbetreuung.
- Pädagogische Arbeit durch bessere Ausstattung mit digitalen Medien weiterentwickeln: Seit 2021 gewährt Sachsen über eine Richtlinie Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen auf Antrag ein Budget für die Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Medien und Technik.
Sachsen-Anhalt
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Fachkraft-Kind-Relation in Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf: Ausgewählte Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt, die mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, können seit 2020 zusätzliche personelle Ressourcen erhalten. Bislang werden insgesamt 137 zusätzliche Stellen gefördert, diese sollen in 2024 auf 150 aufgestockt werden.
Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- 600-stündiges Vorpraktikums für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger finanzieren: Sachsen-Anhalt fördert mit einem Programm für Quereinsteigende das (vergütete) 600-stündige Vorpraktikum, das vor Beginn der Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher erfolgen muss. Es ist geplant, im Jahr 2023 bis zu 50 Plätze zu fördern und diese Zahl im Jahr 2024 auf 75 zu erhöhen.
- Landesmodellprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher": Sachsen-Anhalt fördert Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zu Bedingungen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“, einschließlich der Qualifizierungen und Freistellung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern.
- Schulgeldfreiheit für Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft: Sachsen-Anhalt finanziert den Erlass des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen und Fachschulen der Fachrichtungen Kinderpflege und Sozialassistenz sowie Erzieherin beziehungsweise Erzieher in Schulen in freier Trägerschaft.
- Pädagogische Fachberatung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe stärken: Sachsen-Anhalt fördert zusätzlich zum bestehenden Personal zwei pädagogische Fachberatungen je Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.
Handlungsfeld 7 - Förderung der sprachlichen Bildung
- "Sprach-Kitas" fortführen: Sachsen-Anhalt führt die Förderung aller zum 31. Januar 2023 in Sachsen-Anhalt am Bundesprogram "Sprach-Kitas" beteiligten Funktionsstellen und Fachberatungen unter den gleichen Bedingungen wie im Bundesprogramm bis zunächst Ende 2024 fort.
Beitragsentlastung
- Kostenbeitragsfreiheit für Familien mit Geschwisterkindern in Kindergarten und Krippe: Sachsen-Anhalt fördert die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in Kindergarten und Krippe, wenn das älteste Kind ebenfalls eine Kindertagesbetreuung oder einen Hort besucht.
Schleswig-Holstein
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Personalschlüssel mit zwei pädagogischen Fachkräften pro Gruppe: Mit der seit 2020 laufenden Maßnahme strebt Schleswig-Holstein die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Elementarbereich sowie die Reduzierung diesbezüglicher landesweiter Schwankungen an. Ziel ist ein sich über alle Ü3-Gruppen bei regulärer Gruppengröße von 20 Kindern erstreckender Personalschlüssel von einer Betreuungsperson je zehn Kinder.
Thüringen
Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Besserer Fachkraft-Kind-Schlüssels in den Kindertageseinrichtungen: Mit der 2020 eingeführten Maßnahme verfolgt Thüringen das Ziel der Verbesserung des Personalschlüssels durch Verringerung der Fachkraft-Kind-Relation für die Altersgruppe der Vier- bis Fünfjährigen auf eine Betreuungsperson je 14 Kinder sowie durch die Erhöhung von Minderungszeiten (zum Beispiel für mittelbare pädagogische Arbeitszeit, Ausfallzeiten und Urlaub) von zuvor 25 Prozent auf 28 Prozent.
Beitragsentlastung
- Einführung beziehungsweise Fortführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres: Thüringen finanziert anteilig aus Bundesmitteln die zum 1. August 2020 in § 30 ThürKitaG erfolgte Ausweitung der Beitragsfreiheit für Familien - unabhängig von Einkommensgrenzen - auf die letzten 24 Monate vor der Einschulung. Die den Gemeinden durch die Beitragsfreiheit entstehenden Einnahmeverluste werden durch den Freistaat ausgeglichen.