Rund ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Kommen weitere Benachteiligungen aufgrund von Gesundheitsproblemen, Behinderungen oder Migrationshintergrund hinzu, haben diese Kinder ungleich schwerere Startbedingungen - verbunden mit der Gefahr, dass sich die soziale Ausgrenzung ein Leben lang und über Generationen fortsetzt.
So zeigen sich Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern:
- Eine schlechtere Wohnsituation kann sich negativ auf das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung auswirken.
- Die materielle und soziale Teilhabe kann gefährdet sein.
- Zugänge zu non-formalen Bildungsangeboten, insbesondere der frühkindlichen Förderung, können erschwert sein.
- Die Gesundheit kann häufiger beeinträchtigt sein.
- Ein ungünstigeres Ernährungsverhalten und geringere körperliche Aktivität kann zu mehr Übergewichtigkeit führen.
Neue Zugänge für Kinder schaffen
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen und die Kooperation mit der Zivilgesellschaft sowie die Beteiligung benachteiligter Kinder.
Der Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um.
Wer war bei der Entstehung des Nationalen Aktionsplans beteiligt?
Bereits bei der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans waren Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft sowie Kindern und Jugendlichen beteiligt. Stellungnahmen zur Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU), eine digitale Kick-off-Veranstaltung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und EU-Kommissar Nicolas Schmit sowie die Ergebnisse einer Präsenzveranstaltung am 19. September 2022 flossen in die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans ein. Stakeholder benannten herausragende Maßnahmen und Projekte in eigener Zuständigkeit. Im Mai 2023 hatten sie dann die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans einzureichen. Bis Juni 2023 erhielt das Bundesfamilienministerium insgesamt 46 Stellungnahmen.
Stellungnahmen 2021 und 2022
Die Stellungnahmen und Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Verbände und Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrt aus den Jahren 2021 und 2022 finden Sie hier.
Stellungnahmen 2023
Stellungnahmen aus dem Jahr 2023, die als PDF-Dokumente eingereicht wurden, finden Sie hier.
350 Maßnahmen für bessere Chancen
Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 350 bestehende und geplante Maßnahmen, die Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen in den genannten Handlungsfeldern ergreifen.
Zu herausragenden Maßnahmen der Bundesregierung zählt etwa die geplante Kindergrundsicherung, mit der familienpolitische Leistungen zu einer neuen Förderung für alle Kinder zusammengeführt und die monatlichen Leistungen erhöht werden sollen. Eine weitere wichtige Maßnahme ist das KiTa-Qualitätsgesetz, mit dem die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung weiter erhöht und die Teilhabe verbessert werden soll. Eltern von kleinen Kindern in schwierigen Lebenslagen werden besonders mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen und dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken" in den Blick genommen und unterstützt.
Der Nationale Aktionsplan ist ein dynamisches Instrument, mit dem Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure kontinuierlich Ansatzpunkte für Verbesserungen und Anpassungen an veränderte Bedarfe und neue gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Bis zum Jahr 2030 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre Fortschrittsberichte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans vor.