Für den Aufbau und den Erhalt eines flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten sowie für die Finanzierung der Infrastruktur zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind die Bundesländer zuständig. Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" unterstützt nun erstmalig auch der Bund bei dieser Aufgabe: Gefördert vom Bundesfrauenministerium wird der Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und der Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte vorangetrieben. Zudem sollen Modellprojekte gefördert werden können, beispielsweise um Fachkräfte zu qualifizieren oder um Beratungsangebote weiterzuentwickeln.
Ziel ist es, die Hilfsangebote leichter zugänglich zu machen und sie weiter zu verbessern. Davon sollen vor allem betroffene Frauen profitieren, die es bislang schwer haben, Hilfe zu finden. Von 2019 bis einschließlich 2024 stellt der Bund hierfür 171 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)".
Es untergliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.
Einen Überblick für die im Bundesinnovationsprogramm geförderten Projekte bietet eine Kurzvorstellung, die bei einem Fachtag am 24. Januar vorgestellt wurde.