Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen verpflichtet, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen Betroffener und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" war neben dem Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Ziel war es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere sollte es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen gehen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen.
Für den Aufbau und den Erhalt eines flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten sowie für die Finanzierung der Infrastruktur zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind die Länder zuständig. Mit dem Bundesförderprogramm unterstützte erstmalig auch der Bund bei dieser Aufgabe: Gefördert vom Bundesfrauenministerium wurde der Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und der Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte vorangetrieben. Zudem wurden Modellprojekte gefördert, beispielsweise um Fachkräfte zu qualifizieren oder um Beratungsangebote weiterzuentwickeln.
Das Bundesförderprogramm gliederte sich in einen investiven und einen innovativen Strang. Zum 31. Dezember 2024 endete das Bundesförderprogramm.
Evaluation zeigt erfolgreiche Förderung
Das ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung gemeinsam mit dem IfS - Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik wurde vom Bundesfrauenministerium beauftragt, eine wissenschaftliche Begleitung der Einzelprojekte und eine Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms durchzuführen.
Die Kurzfassung zum Endbericht fasst alle zentralen Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung und der Gesamtevaluation zusammen.
Die Gesamtevaluation kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesförderprogramm (investiver und innovativer Strang) mit dem Gesamtvolumen von 161 Millionen Euro über die gesamte Programmlaufzeit von fünf Jahren einen enormen Innovationsschub ausgelöst hat. Die bundesweit insgesamt 68 geförderten Projekte des investiven Strangs haben in relevantem Maße dazu beigetragen, die baulichen Voraussetzungen für die notwendige Erweiterung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu verbessern. Der innovative Strang hat mit 22 geförderten Projekten eine große Brandbreite von Innovationsfeldern abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf konzeptionell-inhaltlichen sowie prozess- und strukturbezogenen Neuerungen lagen.