Prostituiertenschutzgesetz Gesetzliche Evaluation

Wie wirkt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in der Praxis? Um diese komplexe Frage zu beantworten, wurde der Auftrag zur Evaluation nach einem europaweiten Vergabeverfahren 2022 ans das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen e.V. (KFN) in Hannover erteilt - im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag.

Die wissenschaftliche Evaluation soll fundierte Erkenntnisse darüber liefern, ob und wie die Ziele des ProstSchG erreicht wurden und wo möglicher Anpassungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird sie Einblicke in die komplexen Zusammenhänge, Herausforderungen und Diversität im Bereich Prostitution gewähren. 

Das KFN führt dafür eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung durch, die auf einem multi-methodischen Forschungsdesign basiert. In fünf Modulen mit insgesamt 18 Arbeitspaketen werden empirische, qualitative und quantitative Sozialforschung mit Erkenntnissen aus der Praxis - insbesondere der Bundesländer - verknüpft. Mit mehr als 2300 befragten Menschen in der Prostitution weltweit zählt diese Studie zu den größten wissenschaftlichen Erhebungen auf diesem Gebiet.

Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag, wie in § 38 ProstSchG vorgesehen, bis zum 1. Juli 2025 den wissenschaftlichen Evaluationsbericht vorlegen. Auf Basis dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse soll entschieden werden, ob und in welcher Form das ProstSchG reformiert werden soll - evidenzbasiert und mit Blick auf die Praxis.