Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht für die umfassende Bewertung seiner Auswirkungen eine entsprechende Evaluation vor. Dazu evaluiert das Bundesgesellschaftsministerium die Auswirkungen des Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage - unter Einbeziehung der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wurde.
Die Evaluation hat im Juli 2022 begonnen. Den fertigen Evaluationsbericht soll das Bundesfrauenministerium bis zum 1. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag vorlegen. Der Auftrag zur Evaluation wurde nach einem europaweiten Vergabeverfahren an das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. in Hannover erteilt - ebenfalls im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag.
Erst nach der gesetzlich vorgesehenen Evaluation kann fundiert bewertet werden, ob und wie die angestrebten Ziele durch die Einführung des ProstSchG erreicht werden und wo gegebenenfalls weiterer Regelungsbedarf besteht.