Prostitution Gesetzliche Regelungen

Die freiwillige Ausübung der Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland zulässig. Statistische Daten, wie viele Prostituierte es in Deutschland gibt, existieren bislang nicht; lediglich Schätzungen liegen vor.

Im Jahr 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet zur Führung einer Bundesstatistik. Das Statistische Bundesamt berichtete zum Ende des Jahres 2019 von rund 40.400 angemeldeten Prostituierten in Deutschland. Im Jahr 2020 betrug die Zahl angemeldeter Prostituierter 24.900 und 2021 lag sie bei 23.700. 

Die überwiegende Mehrzahl der Prostituierten ist weiblich, aber auch Jungen und Männer bieten sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung an. Auf Grundlage der bisher erhobenen Daten haben rund 80 Prozent der angemeldeten Prostituierten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Bundesregierung verfolgt umfassende Strategie

Die Bundesregierung verfolgt eine umfassende Strategie beim Umgang mit Prostitution. Diese zielt darauf ab, Prostituierten den größtmöglichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten und Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen konsequent zu bekämpfen. Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie weitere Kriminalität im Umfeld von Prostitution müssen mit allen präventiven und repressiven Mitteln des Rechtsstaats verhindert beziehungsweise bekämpft werden: durch Schutz und Hilfen für die Opfer mithilfe des Strafrechts wie auch durch ordnungsbehördliche Überwachung.

Gesetzliche Regulierung der Prostitution

Um Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und um die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung sowie Zuhälterei zu bekämpfen.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind:

  • für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
  • für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Länder setzen Prostituiertenschutzgesetz um

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind.

Das Bundesgesellschaftsministerium hat zur Ausführung des Gesetzes zwei konkretisierende Rechtsverordnungen erlassen: die Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV) und die Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV).

Die Prostitutionsanmeldeverordnung regelt Einzelheiten zum Anmeldeverfahren und gewährleistet die ordnungsgemäße Erfüllung der Anmeldepflicht für Prostituierte; beispielsweise werden Regelungen zur Verwendung einer bundeseinheitlichen Anmeldebescheinigung getroffen.

Die Prostitutions-Statistikverordnung trifft Regelungen zur Erhebung von Daten aus dem behördlichen Anmelde- und Erlaubnisverfahren. Damit werden erstmals belastbare Zahlen für den Bereich der legalen Prostitution in Deutschland erhoben werden. Die Verordnungen sind zeitgleich mit dem Prostituiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Gesundheitsleitfaden

Das Prostituiertenschutzgesetz reguliert erstmalig eine verpflichtende, in regelmäßigen Abständen stattfindende gesundheitliche Beratung für Prostituierte, die durch eine für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde angeboten wird. Diese Beratung soll - angepasst an die persönliche Lebenssituation der Person, die eine Beratung in Anspruch nimmt - Fragen zur Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und zu Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Das Bundesgesellschaftsministerium hat einen Leitfaden zur Gesundheitsberatung erstellt, der sich an der geltenden Rechtslage in Deutschland, dem Prostituiertenschutzgesetz, orientiert. Dieser Leitfaden richtet sich an die Beschäftigten der für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden, die vor Ort die Beratung durchführen. Der Leitfaden wird den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt und soll sie bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgabe unterstützen.

Er wurde unter Beteiligung von zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Praxis und auf Grundlage umfangreicher fachlicher Erfahrung und Erkenntnisse erstellt.

Zwischenbericht Prostituiertenschutzgesetz

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten Zwischenbericht vorzulegen. Im Prostituiertenschutzgesetz selbst ist zusätzlich eine Evaluation mit einer Frist bis zum 1. Juli 2025 vorgesehen. Der Zwischenbericht ist auf Grundlage der durch die eingeführte Bundesstatistik erhobenen und bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten erstellt worden. Die durch das Statistische Bundesamt geführte Bundesstatistik konnte seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 bis zur Vorlage des Berichts Statistiken für die Berichtsjahre 2017 und 2018 liefern.

Der Zwischenbericht beleuchtet den Hintergrund der Entstehung des Gesetzes und schafft einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen sowie die daraus resultierenden ersten zulässigen Erkenntnisse und deren Auswertung.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unter der Nummer 116 016 ist das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" kostenfrei erreichbar. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können das Erstberatungsangebot auch online nutzen. Die Beraterinnen stehen anonym und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie Beraterinnen geben auch bei Gewalt in der Prostitution oder gegen Prostituierte sowie in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution anonym und barrierefrei wichtige Informationenweiter und vermitteln bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialen Nahraum oder Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik befasst sind, können das Angebot nutzen. Gespräche können dabei in 18 Sprachen übersetzt werden.