Im Kabinettsbeschluss zum Aktionsplan "Queer leben" vom November 2022 wurde die Vorlage eines Umsetzungsberichts an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat vereinbart. Der Bericht wurde am 11. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Aus dem Bericht geht hervor, dass mit 83 Maßnahmen fast zwei Drittel der 134 Maßnahmen des Aktionsplans "Queer leben" bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Die Bundesregierung verpflichtet sich im Umsetzungsbericht, Bundestag und dem Bundesrat in zwei Jahren erneut darüber zu berichten.
Neben der Darstellung der erfolgreich umgesetzten Maßnahmen geht der Bericht insbesondere auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen so auch für andere Beteiligungsprozesse aufbereitet und nutzbar gemacht werden.
Die Erstellung des Aktionsplans und der Umsetzungsprozess wurden vom Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragten), Sven Lehmann, koordiniert. Seine Stellungnahme ist dem Bericht angehängt.
Ab Januar 2025 wird das Bundesgleichstellungsministerium als prozessverantwortliches Ressort eine wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses mit der Zivilgesellschaft durchführen. Sie soll die Grundlage für eine Verstetigung des Aktionsplans "Queer leben" in der nächsten Legislaturperiode legen.