Aktionsplan "Queer leben" Beteiligungsprozess und Empfehlungspapiere zum Aktionsplan

Am 6. September 2024 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung des Aktionsplans “Queer leben“ statt. Über einen Zeitraum von 15 Monaten nahmen über 200 Personen aus Bundesressorts, Bundesländern und der Zivilgesellschaft an diesem Prozess teil. Dazu fanden zwischen April 2023 und Juni 2024 insgesamt 53 digitale Arbeitsgruppensitzungen statt. Auf der Abschlussveranstaltung wurde das große Engagement insbesondere der zivilgesellschaftlichen Teilnehmenden gewürdigt, der Beteiligungsprozess gemeinsam reflektiert und der Blick auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" gerichtet. Wie im Aktionsplan festgehalten, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch in diesem Jahr über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans informieren.

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan "Queer leben" im November 2022 beschlossen. Er ist ein Meilenstein, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) voranzubringen. Das Ziel ist es, Diskriminierung und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Gleichstellung voranzubringen und die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu fördern. Damit verwirklicht die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Der Aktionsplan umfasst ein Maßnahmenpaket in sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales.

Der Beteiligungsprozess

Der Beteiligungsprozess zum Aktionsplan startete mit einer Auftaktveranstaltung am 20. März 2023. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten zivilgesellschaftliche Organisationen Gelegenheit, ihr Interesse an der Mitarbeit entlang der Handlungsfelder des Aktionsplans zu bekunden. Aus rund 140 Interessensbekundungen wurden insgesamt 78 Verbände und Initiativen ausgewählt, um die Perspektiven von LSBTIQ*, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen in die 14 gegründeten Arbeitsgruppen einzubringen. Die Bundesministerien waren entsprechend ihrer Zuständigkeiten den Arbeitsgruppen zugeordnet und sind für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie die entsprechende Bereitstellung finanzieller Mittel verantwortlich. Als dritte Gruppe brachten Personen aus den Landesministerien ihre Expertise in die Arbeitsgruppen ein.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann koordinierte diesen Arbeitsprozess. Unterstützt wurde er dabei vom Fachreferat "Queerpolitik, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" im Bundesfamilienministerium und der Bundesservicestelle “Queeres Leben“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA). Eine aus Teilnehmenden der Bundesregierung, der Länder und der Verbände zusammengesetzte Steuerungsgruppe begleitete den Prozess.

Infografik, die die Meilensteine des Beteiligungsprozesses zeigt
Zeitleiste des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan "Queer leben" , der folgende Meilensteine umfasst: Ressortabstimmung und Möglichkeit zur Stellungnahme der Verbände, Kabinettsbeschluss, Auftaktveranstaltung, Arbeitsgruppensitzungen in zwei Phasen, Abschlussveranstaltung und Bericht an den Bundestag. © BMFSFJ

Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft

Ziel der Arbeitsgruppen war es, die Fachkenntnisse der Teilnehmenden gegenseitig nutzbar zu machen und die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans zuständigen Bundesressorts bestmöglich bei der Umsetzung zu beraten. Die Bundesressorts und die Teilnehmenden der Bundesländer haben ihre Fachexpertise in die Diskussionen der Arbeitsgruppen eingebracht. Die Zusammenarbeit trug auch dazu bei, eine nachhaltige Allianz zu bilden, die queeres Leben als selbstverständlich anerkennt und Diskriminierung abbaut.

Dank aller Beteiligten liegen nun 14 Empfehlungspapiere in einem Umfang von insgesamt 250 Seiten vor. Die Empfehlungen werden im Namen der Zivilgesellschaft ausgesprochen und unterstützen die zuständigen Bundesressorts bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen mit konkreten Vorschlägen. Sie wurden durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung an die zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt.

Die Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen sind nachfolgend nach den Handlungsfeldern des Aktionsplans aufgeführt. Die jeweiligen Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft sind entlang der besprochenen Maßnahmen gegliedert und listen auch die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen mit allen beteiligten Organisationen aus Zivilgesellschaft, Bundesressorts und Landesministerien auf.

Teilhabe 

Die Förderung von Sichtbarkeit und Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Gewährleistung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe für LSBTIQ* sind zentrale Anliegen der Bundesregierung. Um Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber LSBTIQ* entgegenzuwirken und eine gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen, sieht der Aktionsplan im Kapitel "Teilhabe" vielfältige Maßnahmen vor. Im Beteiligungsprozess wurden diese Maßnahmen in den Gruppen Forschung und Daten, Bildungseinrichtungen, Arbeitsumfeld, Jugend, Sport, Ältere LSBTIQ* und Erinnerungskultur bearbeitet.

1. Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* ausbauen

Die Arbeitsgruppe "Forschung und Daten" hat sich mit den inhaltlichen und methodischen Aspekten der Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation und zu Diskriminierungserfahrungen von LSBTIQ* befasst. Dabei hat die Arbeitsgruppe insbesondere die strukturellen und methodischen Voraussetzungen erarbeitet, die ihrer Ansicht nach erfüllt sein müssen, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Forschung zu queeren Themen sicherzustellen. Dabei wurde insbesondere die Aufnahme von vergleichbaren Testfragen und -aussagen zu Geschlecht und sexueller Orientierung in existierende Panelbefragungen im Sinne eines Mainstreaming empfohlen. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Forschung und Daten

2. Bildungseinrichtungen 

Die Arbeitsgruppe "Bildungseinrichtungen" befasste sich mit der schulischen und vorschulischen Bildung und der Frage, wie hier Diskriminierungen entgegengewirkt und allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden kann. Die Arbeitsgruppe hat zunächst bestehende Praxisbeispiele gesichtet, denn alle Bundesländer haben bereits vielfältige Maßnahmen zur Förderung von LSBTIQ*-Akzeptanz im Schulbereich auf den Weg gebracht. Um Diskriminierung von LSBTIQ* umfassend entgegenzuwirken, beziehungsweise ihr umfassend vorzubeugen, bedarf es nach Auffassung der Arbeitsgruppe jedoch auch vonseiten des Bundes weiterer Anstrengungen. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Bildungseinrichtungen

3. Jugend 

Die Arbeitsgruppe "Jugend" tauschte sich über vorbildhafte Praxisbeispiele in den Bereichen diversitäts- und diskriminierungssensibler Ausbildung von pädagogischem Personal in der Jugendhilfe und in Beratungsstellen aus. Um den Bedarf von Fachkräften nach Fortbildungsangeboten besser zu erfüllen, unterbreitet das Empfehlungspapier der AG eine Vielzahl von Vorschlägen. Ein weiterer Schwerpunkt der AG lag auf der Situation von jugendlichen LSBTIQ* in ländlichen Räumen.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Jugend

4. Sport 

Die Arbeitsgruppe "Sport" diskutierte über den aktuellen Fortschritt des "Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport" und unterbreitet konkrete Vorschläge zu dessen Weiterführung im Bereich LSBTIQ*-Feindlichkeit. Zudem finden sich im Empfehlungspapier Vorschläge zur Ergänzung des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NAKS) um das Thema Queerfeindlichkeit. Die Teilnehmenden tauschten sich auch mit der unabhängigen Ansprechstelle für Safe Sport e.V. zu dessen Arbeit aus.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Sport

5. Arbeitsumfeld 

In der Arbeitsgruppe "Arbeitsumfeld" waren neben der queerpolitischen Zivilgesellschaft auch die Tarifpartner vertreten. Diskutiert wurde darüber, wie die Bundesregierung ein inklusives Diversity Management in der Arbeitswelt fördern kann, welches die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebenden gleichermaßen berücksichtigt. Die Ergebnisse der AG wurden im Empfehlungspapier entlang des sogenannten Beschäftigten-Lebenszyklus (englisch: Employee Life Cycle) dargestellt. Dieser beschreibt alle Phasen, die Beschäftigte vor, während und nach ihrer Anstellung in einem Unternehmen durchlaufen. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Arbeitsumfeld

6. Ältere LSBTIQ* 

Die Arbeitsgruppe "Ältere LSBTIQ*" beschäftigte sich mit der Frage, wie die spezifischen Bedarfe älterer LSBTIQ* in den Bundesaltenplan integriert werden können. Sie formulierte umfangreiche Vorschläge, wie die Bedarfe älterer LSBTIQ* in der Altenhilfe, in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern sowie in Pflege-WGs berücksichtigt werden sollten. Zudem tauschte sie sich über die inklusive Gestaltung von Freizeit- und Nachbarschaftsstätten sowie die Effektivität bereits bestehender Initiativen aus. Analog zum bereits bestehenden Qualitätssiegel "Lebensort Vielfalt" schlägt das Empfehlungspapier ein entsprechendes Qualitätssiegel für Angebote der offenen Älteren-Arbeit vor. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Ältere 

7. Erinnerungskultur

Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe "Erinnerungskultur" befassten sich vor allem mit der Förderung von Forschungsvorhaben zur Unterstützung der historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung von LSBTIQ*, hier insbesondere auch des Leids und Unrechts, das trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen erfahren haben. Des Weiteren beschäftigte sich die AG mit der Verstetigung und Novellierung des Programms "Jugend erinnert". 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Erinnerungskultur

Sicherheit

Um Gewalt wirksam bekämpfen zu können, ist es notwendig, Diskriminierung und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Risiken von Gewalt zu minimieren, die Gleichstellung von LSBTIQ* voranzubringen und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern. Anfeindungen und Gewalttaten gegenüber LSBTIQ* stellen für Betroffene eine erhebliche Belastung dar und schränken ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Im Handlungsfeld "Sicherheit" des Aktionsplans setzt die Bundesregierung mit vielfältigen Maßnahmen an, die im Beteiligungsprozess in den Gruppen Gewaltschutz, Geflüchtete LSBTIQ*, Kinder- und Jugendschutz und Justizvollzug bearbeitet wurden.

1. Gewaltschutz

Die Arbeitsgruppe "Gewaltschutz" hat sich zu den bereits vorhandenen Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung gegen LSBTIQ* und dessen möglichen Erweiterungen ausgetauscht. In der Diskussion um die Verbesserung von Meldeverfahren bei Hasskriminalität gegen LSBTIQ* war die queersensible Aus- und Fortbildung in der Polizei ebenso Thema wie die Notwendigkeit der Vertrauensarbeit zwischen Polizei und LSBTIQ*-Community. Das Empfehlungspapier unterbreitet eine Vielzahl konkreter Vorschläge zur Ausweitung der Präventionsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie dem Ausbau der standardisierten Arbeit mit Tatpersonen. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Gewaltschutz

2. Geflüchtete LSBTIQ* 

Die Arbeitsgruppe "Geflüchtete LSBTIQ*" diskutierte über die Verbesserung der Lage von geflüchteten LSBTIQ* und die bedarfsgerechte Ausstattung von Schutzräumen. So tauschte sich die AG über Ansätze aus, wie Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und erfüllt werden können sowie bestehende Gewaltschutzprojekte auf Bundes- und Länderebene erweitert werden sollten. Es wurden umfangreiche Standards erarbeitet, die nach Auffassung der Arbeitsgruppe für alle Unterkünfte erfüllt sein müssen. Das Empfehlungspapier schlägt zudem die Einrichtung mindestens einer LSBTIQ*-spezifischen Unterkunft je Bundesland vor.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Geflüchtete

3. Kinder- und Jugendschutz

Die Arbeitsgruppe "Kinder- und Jugendschutz" befasste sich mit dem Schutz vor (sexualisierter) Gewalt insbesondere durch Präventionsmaßnahmen und die Stärkung von Anlaufstellen und Beratungsstrukturen für LSBTIQ*-Kinder und Jugendliche. Dabei stellt die Arbeitsgruppe in ihrem Empfehlungspapier klar, dass der Fokus im Kinder- und Jugendschutz alle Gewaltformen als wichtigen Handlungsbedarf in den Blick nehmen und Maßnahmen nicht nur auf sexualisierte Gewalt ausrichten sollte. Gefordert wird weiterhin eine stärkere Vernetzung zwischen LSBTIQ*-Anlauf- und Beratungsstellen mit bestehenden Gewaltschutz- und Kinderschutzstrukturen. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Kinder- und Jugendschutz

4. Justizvollzug 

Die Erfahrungen von LSBTIQ* in Haft werden selten thematisiert, obwohl LSBTIQ* auch dort eine besonders vulnerable Gruppe bilden. Die Arbeitsgruppe "Justizvollzug" diskutierte wie inhaftierte LSBTIQ* vor diskriminierenden und/oder gewaltvollen Erfahrungen besser geschützt werden können. Der Justizvollzug liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Die in der AG Justizvollzug geführten Diskussionen haben gezeigt, dass der Austausch von bestehenden guten Praxisbeispielen und Instrumenten im Justizvollzug sowohl unter den Bundesländern als auch mit Teilnehmenden aus Verbänden und Community hilfreich und notwendig ist. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, eine dauerhafte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum gemeinsamen Austausch unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Verbände und Fachleuten einzurichten.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Justizvollzug

Gesundheit

Der Aktionsplan umfasst umfangreiche Maßnahmen im Themenfeld Gesundheit. Den besonderen gesundheitlichen Bedarfen von LSBTIQ* widmete sich die Arbeitsgruppe "Gesundheit" daher in sieben thematischen Unterarbeitsgruppen, die jeweils Empfehlungen formuliert haben. Ein Schwerpunkt war die diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Versorgung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Diskutiert wurde auch über die Verbesserung der Datenlage in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Ein weiteres Thema war der Ausbau des bestehenden Angebots an Präventionsmaßnahmen im Bereich HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, um Versorgungslücken zu schließen und die Prävention zu verbessern. Schließlich wurden die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in der AG vorgestellt und diskutiert.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Gesundheit

Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen

Die Arbeitsgruppe "Beratungs- und Communitystrukturen" befasste sich entlang der Maßnahmen des Aktionsplans mit der Frage, wie Aufklärungs- und Beratungsangebote für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden können. Um den im Aktionsplan geforderten Bund-Länder-Dialog strukturell abzusichern, regen die zivilgesellschaftlichen Arbeitsgruppenmitglieder in ihrem Empfehlungspapier an, einen dauerhaften bundesweiten Austausch zu Qualitätsstandards und zur Qualitätssicherung zu etablieren und dafür eine Fachstelle im finanziellen Zuständigkeitsbereich des Bundes einzurichten. Die Zuständigkeiten und Aufgaben einer solchen Fachstelle und des Bund-Länder-Dialogs werden im Empfehlungspapier detailliert dargestellt. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Beratungs- und Communitystrukturen

Internationales

Die Arbeitsgruppe "Internationales" hat sich mit den bereits bestehenden Strukturen der deutschen Auswärtigen Politik und (staatlichen) Entwicklungszusammenarbeit befasst, Perspektiven der Zivilgesellschaft betrachtet und Good-Practice-Beispiele gesammelt. Darauf aufbauend haben die Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft umfangreiche Empfehlungen erarbeitet, um den internationalen Menschenrechtsschutz von Menschen der queeren Community zu stärken und weiterzuentwickeln. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Internationales