Eigenständige Jugendpolitik

Das Bundesjugendministerium hat seit 2015 mit zahlreichen Partnern vielfältige Einzelvorhaben umgesetzt, die sich an den Leitlinien, Grundsätzen und Zielen der "Eigenständigen Jugendpolitik" orientieren.

Was bedeutet "Eigenständige Jugendpolitik"?

  • Die "Eigenständige Jugendpolitik" richtet sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie eröffnet gesellschaftliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten, die für junge Menschen attraktiv sind, so dass sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten und mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.

  • Sie ist vorbeugend und ausgleichend, sie ermöglicht allen Jugendlichen mit unterschiedlichen Ausgangslagen faire Chancen. Besondere Unterstützung bietet sie jungen Menschen, die unter erschwerten Bedingungen leben oder die den gesellschaftlichen Anforderungen noch nicht gewachsen sind.

  • "Eigenständige Jugendpolitik" fördert geeignete Verfahren und Strukturen wie Selbstorganisationen und Zusammenschlüsse, damit Jugendliche ihre Interessen geltend machen können. Jugendliche sollen mitentscheiden, wie ihre Lebenswelten gestaltet werden und wie ihre Zukunft beeinflusst wird. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und steuern Wesentliches zu gesellschaftspolitischen Themen bei.

  • "Eigenständige Jugendpolitik" ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur mit allen relevanten Akteuren - unter anderem Schule, Jugendhilfe, Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und der jungen Generation selbst - erfolgreich gestaltet werden kann.

  • Sie macht Potenziale und Chancen, die unsere Gesellschaft durch die Jugend erhält, sichtbar und erfahrbar. Sie wertschätzt das Engagement Jugendlicher und befördert ihr positives Bild in der Öffentlichkeit.

"jugendgerecht.de - Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik"

Die Arbeitsstelle informiert über die "Eigenständige Jugendpolitik", macht aktuelle Entwicklungen transparent und fördert jugendpolitische Diskussionen. Sie entwickelt die "Eigenständige Jugendpolitik" weiter, vernetzt die Partnerinnen und Partner und verfolgt das Ziel, neue Stakeholderinnen und Stakeholder sowie Handlungsfelder für die "Eigenständige Jugendpolitik" zu erschließen.

jugendgerecht.de ist Partner, um im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung eine "Eigenständige Jugendpolitik" weiterzuführen. Projektträger ist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ.

Jugend-Check

Der Jugend-Check prüft die möglichen Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen zwölf und 27 Jahren bereits im Gesetzgebungsprozess und macht sie sichtbar. Alle geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung werden anhand wissenschaftlicher Kriterien und Methoden geprüft. Damit zeigt der Jugend-Check, dass die Belange junger Menschen im Sinne der "Eigenständigen Jugendpolitik" ressortübergreifend mitgedacht werden müssen.

Der Jugend-Check ist die einzige begleitende Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland, die im Gesetzgebungsprozess durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung durchgeführt wird - dem Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC). Träger des KomJC ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Das Instrument wird kontinuierlich weiterentwickelt durch Beratung des Fachbeirats und Jugend-Audits, in denen junge Menschen die Prüfkriterien und -praxis mit ihren Lebenswelten abgleichen.