Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht Schwangeren, die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten, ihr Kind anonym und medizinisch sicher - in einer Klinik oder bei einer Hebamme - auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden die betreffenden Frauen von den bundesweit rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet.
Das Gesetz baut auf die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, insbesondere der Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Familiengerichte, Standesämter sowie der in der Geburtshilfe tätigen Einrichtungen und Hebammen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt zielgruppenspezifische und praxisorientierte Informationsmaterialien zur Verfügung, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten.
"Ein Anruf, der viel bewirkt"
"Ein Anruf, der viel bewirkt" - unter diesem Motto ist am 31. August 2022 eine Öffentlichkeitskampagne gestartet, die zum Ziel hat, Hilfsangebote für Schwangere bekannter zu machen. Schwangere in Not und Menschen aus deren Umfeld sollen ermutigt werden, sich bei Fragen und Sorgen rund um die Schwangerschaft beim Hilfetelefon zu melden, um hier Unterstützung und Hilfe zu finden. Informationen und anonyme Beratung gibt es telefonisch unter der Nummer 0800 40 40 020 oder auch online.
Speziellen Informationen für Multiplikatoren
Für Beratende in Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Für Kliniken und geburtshilfliche Einrichtungen
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe