Bündnis Istanbul-Konvention Alternativbericht zum Schutz von Frauen vor Gewalt übergeben

Vier Frauen bei der Übergabe des Dokuments
Das Bündnis Istanbul-Konvention übergibt seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention an Juliane Seifert © BMFSFJ

Das Bündnis Istanbul-Konvention hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, am 16. Juli seinen Alternativbericht übergeben. Als Teil der Zivilgesellschaft begleitet das Bündnis die Umsetzung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", der Istanbul-Konvention, in Deutschland. Der Alternativbericht ergänzt aus zivilgesellschaftlicher Sicht den 1. Staatenbericht, den Deutschland am 1. September 2020 beim Europarat einreichte. Der Alternativbericht bildet damit eine zusätzliche, wichtige Informationsgrundlage zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Juliane Seifert würdigte die Arbeit des Bündnisses Istanbul-Konvention bei der Entgegennahme des Berichts:

"Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt hat oberste Priorität. Die Istanbul-Konvention ist dabei unsere Leitlinie und Verpflichtung in unserer täglichen Arbeit. Der Überprüfungsprozess des Europarats ist eine gute Motivation für alle Beteiligten. Er führt zu wichtigen Hinweisen und unterstützt die weitere Arbeit der Bundesregierung. Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention ist ein wertvoller Beitrag aus Sicht der Fachpraxis und Fachexpertise, den wir sehr ernst nehmen. Wir werden mit dem Bündnis im engen Austausch bleiben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit."

Bündnis Istanbul-Konvention

Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind über 20 Organisationen darin vereint. Zu den Aufgaben gehört, dem unabhängigen Gremium GREVIO (englisch: group of experts on action against violence, kurz: GREVIO) des Europarats einen Alternativbericht vorzulegen, ob und wie die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention in Deutschland eingehalten werden. Denn Artikel neun der Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle in dem Überprüfungsprozess zu.

Umsetzung der Istanbul-Konvention überprüfen

Deutschland hat am 11. Mai 2011 zusammen mit anderen Mitgliedstaaten des Europarats die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Am 1. Februar 2018 ist sie in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Die Umsetzung der Konvention wird alle fünf Jahre durch das unabhängige Gremium GREVIO des Europarats überprüft.

In Deutschland ist das erste Monitoringverfahren 2020 gestartet. In diesem Zusammenhang war Deutschland aufgefordert worden, einen offiziellen Staatenbericht vorzulegen. Darüber hinaus sieht die Konvention auch vor, dass GREVIO auch auf Informationen aus der Zivilgesellschaft zurückgreifen kann. Der nächste Schritt im Monitoringprozess ist nun der Besuch der GREVIO-Delegation in Deutschland vom 6. bis 10. September 2021.