Mehr Zeit und Leistung für Familie
?Familien sind die Leistungsträger der Gesellschaft. Um sie besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit dem Familienpaket ihre finanziellen Leistungen angehoben: Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das auch die Anhebung des Unterhaltsvorschusses und des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende regelt, wird die Situation von Familien spürbar verbessert.
Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit unterstützt der Bund junge Eltern zudem dabei, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Es ist nicht nur ein längerer Bezug des Elterngeldes bei Teilzeitarbeit möglich, teilen sich die Partner die Betreuung ihres Kindes auf und arbeiten parallel in Teilzeit, erhalten sie außerdem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
Bessere Kinderbetreuung
?Bildung ist der Schlüssel zu Integration und Teilhabe. Deshalb treibt die Bundesregierung den Kita-Ausbau weiter voran: In dieser Legislaturperiode wurde das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um nochmals weitere 100 Millionen Euro.
Mit drei neuen Programmen wird zudem mehr Qualität in der Betreuung sichergestellt. Mit den Bundesprogrammen "Kindertagespflege", "Sprachkitas" und "KitaPlus" werden unter anderem Betreuung in Randzeiten, mehr Personal für Sprachförderung und die Qualifizierung für Tagesmütter vorangetrieben.
Gutes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche
?Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, haben die gleichen Rechte. Darauf macht die Informationskampagne zu Kinderrechten des Bundesfamilienministeriums aufmerksam. Das Ziel ist es, gemeinsam die Kinderrechte zu stärken. Mit dem zum 1. November in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sichert und verbessert das Bundesfamilienministerium zudem den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, und stärkt ihre Rechte.
Kinder und Jugendliche müssen besonders geschützt werden. Aus diesem Grund werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgeweitet.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen stärken
Die Bundesregierung stärkt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen: Seit dem 1. Mai gilt die Quote. Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen soll mittelfristig der Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant verbessert und letztlich eine Geschlechterparität erreicht werden.
Zudem ergreift der Bund gesetzliche Maßnahmen, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Seit Jahren besteht in Deutschland eine große Entgeltlücke. Gemeinsam mit der EU-Kommission hat es sich das Bundesfrauenministerium zum Ziel gesetzt, diese Lücke durch konkrete politische Maßnahmen zu schließen.
Mehr Demokratie leben
Im Kampf gegen demokratiefeindliche und menschenverachtende Tendenzen unterstützt die Bundesregierung das Ehrenamt und stärkt die Zivilgesellschaft. Hierfür sorgt das neu aufgesetzte Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit", dessen Ziel es ist, präventiv gegen extremistische Betreibungen in unserer Gesellschaft vorzugehen.
Im November 2015 ist zudem das das Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" gestartet: Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung.