Am 5. Dezember war das 25-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention Thema im Parlament. Die Abgeordneten blickten zurück auf die letzten 25 Jahre, benannten Erfolge, aber auch bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention.
In der UN-Kinderrechtskonvention, die am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, sind unter anderem der Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und sexueller Ausbeutung, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit und Leistungen der sozialen Sicherheit sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung festgeschrieben.
Kinderrechte besser umsetzen
Auch Bundeskinderministerin Manuela Schwesig hatte am 20. November rund 300 Kinder und Jugendliche sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Fachwelt und von Kinderrechtsorganisationen zu einem großen Fest der Kinderrechte nach Berlin eingeladen.
"Die Kinderrechtskonvention hat vor 25 Jahren zu einem Umdenken in der Gesellschaft geführt. Wir müssen heute nicht mehr darüber streiten, welche Rechte Kinder haben", sagte sie bei der Veranstaltung. "Wir müssen uns aber fragen, wie wir diese Kinderrechte am besten umsetzen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde uns dazu verpflichten, unseren Alltag stärker nach den Bedürfnissen und Wünschen von Kindern auszurichten."
Auf der Jubiläumsveranstaltung im TIPI am Kanzleramt stellten Kinder und Jugendliche verschiedener Organisationen ihre diesjährigen Aktionen zum Thema Kinderrechte vor und diskutierten direkt mit der Bundeskinderministerin über den Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Einrichtung einer Monitoring-Stelle geplant
"Ich freue mich, von den Kindern und Jugendlichen zu erfahren, ob sie mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zufrieden sind und an welcher Stelle sie sich noch konkrete Verbesserungen wünschen", sagte Manuela Schwesig. "Um besser zu erfahren, was die Kinder in ihrem Alltag brauchen, werden wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle einrichten, die kontinuierlich beobachtet, ob und wie in Deutschland die Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen umgesetzt wird."
Neue Publikationen
"Ich finde es sehr wichtig, dass die Kinderrechte auch bekannt sind. Alle Kinder und alle Erwachsene solltendie Kinderrechte kennen und sie beachten", sagte Manuela Schwesig in ihrem Grußwort und nutzte die Gelegenheit, um eine neue Publikation des Bundesjugendministeriums vorzustellen.
Gemeinsam mit dem ZDF hat das Bundesjugendministerium die Broschüre "Die Rechte der Kinder. Von logo! Einfach erklärt" herausgegeben. Sie erklärt in gut verständlicher Sprache, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet.Die Broschüre kann kostenlos bestellt oder herunterladen werden.
Ebenfalls zum 25-jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention gibt das Bundesjugendministerium den Wortlaut des Übereinkommens in der 5. Auflage heraus. Die Neuauflage enthält auch das dritte Zusatzprotokoll, das in Deutschland am 14. April 2014 in Kraft getreten ist. Es regelt ein Beschwerdeverfahren für Kinder und verleiht den Kinderrechten damit mehr Durchsetzungskraft. Kinder und Jugendlichen können sich nun an den VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf wenden und die Verletzung ihrer Rechte rügen.