Um Frauen, die in ihrer Partnerschaft körperliche, psychische und sexuelle Gewalt erleben, besser zu schützen, wurde von 2017 bis 2019 das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" durchgeführt - in Kooperation mit den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Im Auftrag des Bundesfrauenministeriums wurde das Bundesmodellprojekt wissenschaftlich begleitet. Nun liegt der Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vor.
Der Bericht analysiert die einzelnen Projekte in den fünf Bundesländern und untersucht, welche Informationen über das Hilfesystem und seine Bedarfsgerechtigkeit vorhanden sind, wo die institutionelle Verantwortlichkeit für das bestehende Hilfesystem angesiedelt ist und welche Herausforderungen daraus erwachsen. Außerdem werden Lösungen für die Bedarfsplanung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene vorgestellt.
Die Ergebnisse des Abschlussberichts tragen dazu bei, künftige Initiativen in Bund, Ländern und Kommunen zu entwickeln und auf eine tragfähige Basis zu stellen. Sie fließen auch in die Beratungen des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ein, der von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey einberufen wurde, um die Hilfsangebote für Schutz und Beratung bei Gewalt auszubauen und weiterzuentwickeln.
Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umsetzen
Für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, gibt es eine Vielzahl von Hilfsangeboten: Beratungsstellen, Schutzwohnungen oder Frauenhäuser. Doch finden betroffene Frauen schnell Schutz und Hilfe? Müssen Angebote in ländlichen Räumen anders sein als in der Großstadt? Wie kann das Hilfesystem passgenau umgestaltet werden? Diesen Fragen ist das Bundesmodellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" nachgegangen. Das Ziel war, neue Ansätze zu erproben, um das Hilfesystem bedarfsgerecht zu planen und weiterzuentwickeln und die Verpflichtungen aus der sogenannten Istanbul-Konvention umzusetzen.
Die Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, verpflichtet Deutschland dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Zu den Maßnahmen zählen neben Schutz, Prävention und Strafverfolgung auch die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und das Monitoring der Umsetzung.
Dabei gilt es, nicht beim Erreichten stehen zu bleiben, sondern das bestehende Hilfesystem kontinuierlich bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul verabschiedet und ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.