Corona-Pandemie Informationen für Schwangere und Arbeitgebende zum Mutterschutz

Eine schwangere Frau blättert in einer Broschüre
Viele Schwangere haben während der Corona-Pandemie Fragen zum Mutter- und Arbeitsschutz © BMFSFJ

In der Corona-Pandemie sorgen sich viele Schwangere und Stillende um ihre Gesundheit am Arbeitsplatz und um die ihres Kindes. Besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für sie und das Kind? Müssen sie bei einer Infektion mit dem Coronavirus mit einem schwereren Krankheitsverlauf rechnen? Sind Probleme beim Tragen einer Schutzmaske zu erwarten? Antworten zum Mutterschutz und Arbeitsschutz gibt ein Informationspapier, das Expertinnen und Experten zusammengestellt haben.

Auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, betriebsärztliche Beratungsstellen, Frauenärztinnen und Frauenärzte und viele andere stellen sich Fragen. Was ist zu beachten, wenn ein COVID-19-Fall oder der Verdacht auf eine Infektion im Betrieb auftritt? Was gilt für Beschäftigte, die mit Publikumsverkehr zu tun haben oder die im Krankenhaus arbeiten? Wann gilt ein Beschäftigungsverbot?

Rechtliche und fachwissenschaftliche Bewertungen

Um diesem hohen Bedarf an Informationen zum Thema Mutterschutz und Corona-Pandemie gerecht zu werden, wurde mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz ein Ad-Hoc-Arbeitskreis eingerichtet. Dieser hat Informationen mit fachwissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen zusammengetragen und Antworten erarbeitet. Näheres dazu finden Sie auf der Website des Ausschusses für Mutterschutz.

Bereits im Frühjahr 2020 hatte der Arbeitskreis ein Informationsblatt erstellt. Dieses wurde nun vom Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, dem Ausschuss für Mutterschutz, weiteren Expertinnen und Experten und dem Ad hoc-Arbeitskreis aktualisiert - ebenso wie die Fragen und Antworten zu mutterschutzrechtlichen Bewertungen von Gefährdungen durch das Coronavirus.

Das Papier ist als Handreichung gedacht und soll bundesweit möglichst als einheitliche Entscheidungsgrundlage dienen.