Intersexuelle Menschen - Menschen mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale - transsexuelle und transgender Menschen stoßen in der Gesellschaft oft auf Nichtwissen und Vorurteile. Viele intersexuelle Menschen wurden als Kinder zum Beispiel auch ohne eigene Einwilligung Operationen unterzogen, um sie männlicher oder weiblicher wirken zu lassen.
Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag
Das Bundesfamilienministerium nimmt den Intersex Awarness Day zum Anlass, um dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen, die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Regierungsparteien hatten für die laufende Legislaturperiode vereinbart, dass bestehende Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden müssen und dass entschieden gegen Transfeindlichkeit vorzugehen sei. Außerdem sollten die Verbesserungen durch das veränderte Personenstandsrecht für intersexuelle Menschen evaluiert und gegebenenfalls ausgebaut werden. Das Personenstandsrecht ermöglicht seit 2013, den Personenstand bei Abfragen offen zu lassen, wenn die Person weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist.
Einblick in aktuelle Diskussionen
Ziel der nun durch das Bundesfamilienministerium vorgelegten Sachstandsinformation war es, Inhalte und den Status quo der vielschichtigen Diskussionen zur Situation und zu den Bedarfen von transsexuellen/trans* und intersexuellen Menschen zu sortieren und den Stand des öffentlichen und politischen Diskurses abzubilden.
Die Sachstandsinformation gibt Einblick in die Themen, enthält aber noch keine Ergebnisse oder Handlungsempfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Inter-und Transsexualität" der Bundesregierung. Diese werden in einem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe enthalten sein, das zum Ende der 18. Legislaturperiode veröffentlicht werden soll.
Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
Im September 2014 wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher Menschen eingerichtet. Darin sind auch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder vertreten. Das Bundesfamilienministerium begleitet die Arbeitsgruppe auch durch öffentliche Fachaustausche mit der Zivilgesellschaft und durch wissenschaftliche Forschung.