Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen

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Der erste Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen setzt ein starkes Zeichen im Kampf gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung. Mit 126 konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung einen strategischen Leitfaden verabschiedet, der die Effizienz in der Bekämpfung des Menschenhandels steigern und überprüfbar machen soll. So sollen Betroffene besser geschützt, die Strafverfolgung intensiviert, Präventionen erweitert und Kooperationen gestärkt werden.