Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Bis zum Jahr 2025 soll ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesfamilienministerium und das Bildungsministerium am 25. September mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder."
Gemeinsame Lösung erarbeiten
Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.