Papierstapel, streikende Drucker, langes Warten am Telefon bei Service-Hotlines: All das soll bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesgesellschaftsministerium hat verschiedene Projekte ins Leben gerufen, die Anträge und Services einfacher, bürgernäher und unmittelbarer machen. In Zukunft sollen smarte Bots und Assistenten die Fragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert und dadurch schneller und direkter beantworten. Das smarte Bundesgesellschaftsministerium stellt damit die Weichen für eine moderne, digitale und bürgernahe Verwaltung und nimmt eine Vorreiterrolle ein.
Entsprechend des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden alle Verwaltungsleistungen bis 2022 auch digital zur Verfügung gestellt. Mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz, das einen innerbehördlichen Datenaustauch ermöglicht, geht das Bundesgesellschaftsministerium sogar über die Anforderungen des OZG hinaus.
Anträge werden nicht nur ins Digitale übersetzt, sondern in vielen Punkten so angepasst, dass sie den Nutzerinnen und Nutzern Arbeit abnehmen. Dazu werden die entsprechenden Zielgruppen bei der Entwicklung von Serviceangeboten gezielt mit einbezogen.
Digital-Talente entwickeln App-Prototypen für mehr Partnerschaftlichkeit
Das Bundesgesellschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Fellowship-Programm Tech4Germany einen digitalen Prototypen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Familiengründung entwickelt. Er wurde Ende Oktober 2021 vorgestellt. Das Ziel der StartAppFamilie ist eine gleichmäßige Aufgabenaufteilung - von Anfang an. Sie soll allen, die sich für eine Familiengründung oder -erweiterung interessieren, Orientierung und Informationen geben.
Mit Praxistipps und To-Do-Listen erleichtert die digitale Anwendung die Planung und macht auf einfache Weise Langzeitfolgen von Entscheidungen bewusst. Das Besondere ist: Die StartAppFamilie ist dank der Sharing-Funktion auch für Paare nutzbar. So kann sie zur gemeinsamen Planung beitragen und einen gleichen, einfachen Zugang zu Wissen und Informationen schaffen.
Das Fellowship-Programm Tech4Germany bringt jedes Jahr Digital-Talente mit Bundesministerien und -behörden zusammen, um gemeinsam digitale Lösungen zu entwickeln.
Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz
Ende 2020 ist das Digitale-Familienleistungen-Gesetz in Kraft getreten. Damit wird es Eltern bei der Geburt eines Kindes künftig deutlich leichter gemacht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten. In einem Zug sollen sie den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen können. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.
Das Herzstück des Gesetzes bilden dabei Regelungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden. Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung dürfen notwendige Daten mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen. Das geschieht datensicher, automatisch und nur mit der Einwilligung der Antragstellenden.
Ein erster Pilot des digitalen Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern), steht in Bremen bereits seit 2021 zur Verfügung. Ab 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.
Elterngeld digital
Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland. In acht Bundesländern kann es mittlerweile online beantragt werden.