Änderungen im Kostenbeitragsrecht in der Kinder- und Jugendhilfe treten in Kraft

Mit gesetzlichen Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich des Kostenbeitragsrechts wird die Arbeit für Jugendämter erleichtert und der Zugang zu Leistungen vereinfacht. Durch die seit Anfang Dezember geltenden Neuerungen werden unter anderem Geringverdiener bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe entlastet und das Verfahren für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge vereinfacht.

Verbessert und aktualisiert wurden die Regelungen des Kostenbeitragsrechts in der Kinder- und Jugendhilfe durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung (KJVVG).

Arbeitserleichterung für die Jugendämter

Die Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie in der Kostenbeitragsverordnung führen insbesondere zu folgenden Verbesserungen:

  • Entlastung der Geringverdiener bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Gerechtere Verteilung der Kosten auf die Elternteile
  • Gleichbehandlung von Eltern von jungen Müttern und Eltern von jungen Vätern.
  • Größere Entscheidungsspielräume für die Jugendämter bei der Kostenheranziehung von jungen Menschen; diejenigen, die sich für die Gesellschaft oder für ihre eigene Zukunft eigenverantwortlich engagieren, können bei der Kostenheranziehung entlastet werden
  • Vereinfachung des Verfahrens für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge
  • Einführung der Möglichkeit für Jugendämter, stark schwankende Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Kostenbeiträge zu berücksichtigen

Die Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung wurde am 10. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und trat rückwirkend zum 4. Dezember 2013 in Kraft. Die im Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) enthaltenen Änderungen des Kostenbeitragsrechts sind am 3. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren. Es gehört aber auch zu ihren Aufgaben, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen - sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.