Intersex Awareness Day Schutz und Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Progress Pride Flag am Bundesgleichstellungsministerium © Jens Ahner

Der internationale Intersex Awareness Day wird seit 1996 am 26. Oktober begangen. Mit zahlreichen Aktionen und Aktivitäten macht der Aktionstag auf die Situation intergeschlechtlicher Menschen aufmerksam. Und soll so die Beachtung der Menschenrechte von intergeschlechtlichen Menschen stärken. Zurück geht der Tag auf die erste öffentliche Demonstration von Inter-Aktivistinnen und Inter-Aktivisten in Boston, USA.

"Drittes Geschlecht" im Personenstandsrecht

Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird. Seit 2017 hat das Bundesfamilienministerium beharrlich die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht für intergeschlechtliche Menschen gefordert und sich für eine entsprechende Reform eingesetzt.

Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten Geschlecht" vom 10. Oktober 2017 wurde der Gesetzgeber nunmehr verpflichtet, bis Ende 2018 einen weiteren Geschlechtseintrag im Personenstand einzuführen. Am 15. August 2018 wurde durch einen Kabinettsbeschluss schließlich der Gesetzentwurf zur Einführung der dritten Geschlechtsoption im Personenstandsrecht auf den Weg gebracht. Wer sich weder als "weiblich" oder "männlich" bezeichnen möchte, kann sich danach zukünftig auch "divers" als Geschlecht im Personenstandsregister eintragen lassen. Das Bundesfamilienministerium sieht dies als einen ersten Schritt zur Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt an und wird sich auch für eine weitere Stärkung der Rechte intergeschlechtlicher Menschen einsetzen.