mit Personenprofil, einem Diagramm und mittig einem Gleich- und Ungleichzeichen auf Kippe
© iStock/Andrei Askirka

Bundesunternehmen: Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

Bundesunternehmen und einer der größten Arbeitgeber in Deutschland

Role Model Christine Singer, Führungskraft

Portrait Lisa Paus
Zitat von Lisa Paus © Felix Zahn

„Wir brauchen eine tiefgreifende Veränderung der Unternehmenskultur, damit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Führungsgremien öffentlicher Unternehmen auch gelebt wird. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten profitieren von mehr Frauen im Top-Management. Unser Ziel ist die paritätische Besetzung der Aufsichtsgremien und des Managements bei den wichtigsten Bundesbeteiligungen, denn wir sind uns der Vorbildfunktion sehr bewusst.“

Lisa Paus

Bundesunternehmen sind Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Die Bundesregierung besitzt Anteile an Unternehmen aus Bereichen wie zum Beispiel Verkehr, Kommunikation oder Sicherheit. Der Bund beteiligt sich an bestimmten Unternehmen, weil diese essenzielle Aufgaben für das Gemeinwohl übernehmen. Dadurch kann der Staat wichtige Anliegen und hoheitliche Aufgaben umsetzen, beispielsweise die Herstellung von Ausweisdokumenten. Die Bundesdruckerei, ein Bundesunternehmen, produziert nicht nur diese Dokumente, sondern arbeitet auch an digitalen Lösungen für den Nachweis der Identität von Personen. Das muss sicher und verlässlich funktionieren: Der Bund hat also ein sicherheitspolitisches Interesse an dem Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich einen Bericht über die Bundesbeteiligungen. Bundesunternehmen haben eine besondere Verantwortung, deshalb sollen sie ihren Beschäftigten besonders gute Arbeitsbedingungen bieten und Beispiel sein, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, gut und nachhaltig wirtschaften.

Neuregelungen für die Bundesunternehmen im Zweiten Führungspositionen-Gesetz

Eine Prüfung durch die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode ergab, dass Frauen in den Unternehmensorganen der Bundesunternehmen unterrepräsentiert sind. Der Bund beschloss, in Unternehmen, in denen er wegen seiner mehrheitlichen Beteiligung einen bestimmenden Einfluss hat, künftig Maßstäbe für die Teilhabe von Frauen zu setzen.

Daher wurde mit dem FüPoG II für Unternehmen in Form der Aktiengesellschaft, Europäischen Gesellschaft (SE) oder GmbH mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes die Pflicht eingeführt, im Aufsichtsrat die feste Quote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen. 

Zudem wurde bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes für ein Geschäftsführungsorgan mit mehr als zwei Personen ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau und einem Mann eingeführt.

Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion ernst und hat seinen Unternehmen mit dem FüPoG II strengere Vorgaben gesetzt.

Zusammensetzung von Geschäftsführungen unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes

Zusammensetzung von Geschäftsführungen unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2021) Prozentuale Verteilung ...

Datenquelle: Beteiligungsbericht des Bundes 2023, BMF

Datengrundlage des Diagrammes (vollständiger Bericht)

Frauenanteil in Überwachungsgremien und Geschäftsführungen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes

Von den 73 unmittelbaren Unternehmen in Privatrechtsform mit Geschäftstätigkeit ist der Bund im Jahr 2022 an 54 Unternehmen mit mehr als 50 Prozent beteiligt, davon sind mehr als 60 Prozent Unternehmen große Kapitalgesellschaften nach der Größenklasseneinordnung des § 267 Handelsbuchgesetz (HGB).

Der Frauenanteil an den Geschäftsführungspositionen stieg in den Jahren 2011 bis 2022 von 7,1 Prozent auf 29,2 Prozent. Bei den Überwachungsgremien hat sich der Frauenanteil im gleichen Zeitraum von 20,1 Prozent auf 44,8 Prozent mehr als verdoppelt.

Zum 31.12.2022 entsprach der Frauenanteil an allen vom Bund besetzten Mandaten in den Überwachungsgremien seiner unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen 50,7 Prozent.

Zielgrößen für Bundesunternehmen

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurden im FüPoG II strengere Vorgaben eingeführt: Das Mindestbeteiligungsgebot gilt bereits für Geschäftsführungsorgane (AG, Europäische Gesellschaft (SE) und GmbH), die aus mehr als zwei Mitgliedern bestehen. Dies gilt ab 1. August 2022 unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung des Unternehmens. Für den Aufsichtsrat gilt ab 1. April 2022 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent.
Für Unternehmen, für die das Mindestbeteiligungsgebot für das Geschäftsführungsorgan und/oder die 30 Prozent-Mindestquote für den Aufsichtsrat gilt, entfällt die Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen.

Von den 54 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen unterliegen im Jahr 2022 10 Beteiligungen der gesetzlichen Pflicht, für ihr Unternehmen eine Zielgröße festzulegen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Geschäftsführung beziehungsweise dem Vorstand. Davon wird von acht unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot zum Berichtstag 31.12.2022 erfüllt. Zwei Unternehmen erfüllen das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot noch nicht, da im Berichtszeitraum kein Positionswechsel oder Vertragsverlängerung innerhalb der Geschäftsführung anstand.

Von den 44 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen, für die das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nicht gilt, unterliegen deren Angabe zufolge 12 Unternehmen der Mitbestimmungspflicht. Fünf (42 Prozent) Unternehmen erfüllen die sich gesetzte Zielgröße zum Berichtsstichtag. Die anderen Unternehmen befinden sich in der zulässigen Zielerreichungsfrist.

Eine freiwillige Zielgröße für die Geschäftsführung/Vorstand setzen sich fünf unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen und erfüllen diese zum Berichtsstichtag.

Geschäftsführung und Vorstand

Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot gilt nur für den Vorstand der Deutsche Telekom AG, als einziges börsennotiertes und voll mitbestimmungspflichtiges Unternehmen mit direkter Beteiligung des Bundes. Die Deutsche Telekom AG erfüllt die gesetzliche Vorgabe zum Berichtstichtag.

Aufsichtsräte

Die Deutsche Telekom AG als börsennotiertes und voll mitbestimmtes Unternehmen ist im Aufsichtsrat paritätisch besetzt und erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Geschlechterquote. Die vier (100 Prozent) übrigen mitbestimmungspflichtigen, unmittelbaren Minderheitsbeteiligungen haben eine Zielgröße mit einer zulässigen Erreichungsfrist festgelegt. Zwei (50 Prozent) Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes 2023 erfüllen die sich gesetzte Zielgröße bereits zum Berichtsstichtag. Die zwei anderen Unternehmen sind noch in der Zielerreichungsfrist.

Die Studie von Frauen in die Aufsichtsräte e. V. (FidAR) basiert auf einer umfassenden Befragung von über 300 Frauen in Führung und Aufsicht in Bundes- und Landesbeteiligungen. Sie formuliert auch konkrete Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Der Praxisleitfaden gibt Anregungen, wie öffentliche Unternehmen den Frauenanteil in Führungsebenen erhöhen können.

FidAR-Befragung der Führungskräfte öffentlicher Unternehmen



Cover der Publikation
© FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen der 261 untersuchten öffentlichen Unternehmen in Deutschland wächst noch zu langsam. In den Aufsichtsgremien der Bundes- und Landesunternehmen ist der Frauenanteil durchschnittlich nur um 1,6 Prozentpunkte angestiegen und liegt nun bei 38,7 Prozent. Der Frauenanteil in den Top-Managementorganen legt mit 2,4 Prozentpunkten zwar stärker zu, beträgt aber Stand Januar 2024 auch erst 28,1 Prozent. Bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungs- und Aufsichtspositionen in den öffentlichen Unternehmen ist es also noch ein weiter Weg.

Hier geht`s zum Bericht.

Cover der Publikation
© FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Die weiterhin männerdominierte Führungskultur hemmt die Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen. Die FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe. Der Leitfaden bietet Unternehmen zahlreiche Praxistipps auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Unternehmenskultur. Er kann dabei allerdings nur ein möglicher Anstoß zur Veränderung sein, denn so unterschiedlich wie die Unternehmen, sind auch deren Umsetzungen – die gemeinsame Zielsetzung der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen sowie eine auf Chancengerechtigkeit ausgerichtete Unternehmenskultur stehen übergreifend im Fokus.

Hier geht`s zum Bericht.

Cover der Publikation
© BMF

Die Bundesregierung berichtet regelmäßig und öffentlich über die Bundesbeteiligungen im Beteiligungsbericht des Bundes, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegeben wird. Der Bericht gibt auch Auskunft über die Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes.

Hier geht`s zum Bericht.