4 Holzwürfel mit Personenprofilen unter einer Lupe zu einem Quadrat zusammen gesetzt
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Frauenanteile in den Gremien des Bundes

Portrait Lisa Paus
Zitat von Lisa Paus © Felix Zahn

„Das Bundesgremienbesetzungsgesetz hat seit dem Inkrafttreten eine positive Wirkung erzielt. Unter der Federführung des Bundesgleichstellungsministeriums haben die entsendenden Ressorts der Bundesregierung mehr Frauen für sogenannte wesentliche Gremien und Aufsichtsgremien bestimmt und ihren Willen gezeigt, möglichst paritätisch zu besetzen.“

Lisa Paus

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz aus 2015 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) am 12. August 2021 novelliert worden. Damit wurden die bisherigen Vorgaben für die Besetzung von Gremien durch Mitglieder des Bundes erweitert und geschärft. Die Einschränkung auf Gremien mit mindestens drei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern wurde aufgehoben. Stattdessen greifen die Vorgaben bereits ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern. 

AufsichtsgremienWesentliche Gremienalle Gremien
35%40%45%50%201620172018201920202021202237,436,541,647,348,148,049,241,944,446,646,248,149,949,040,942,445,446,548,149,249,0

Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um die neue Abteilung Frauenpolitik erweitert, Rita Süssmuth (CDU) war damit die erste Frauenministerin der Bundesrepublik Deutschland. Von 1987 bis 2002 war sie Mitglied des Deutschen Bundestags, von 1988 bis 1998 war sie Bundestagspräsidentin. Sie hatte von 1986 bis 2001 den Vorsitz der Frauen Union inne.