Das Bundesgremienbesetzungsgesetz aus 2015 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) am 12. August 2021 novelliert worden. Damit wurden die bisherigen Vorgaben für die Besetzung von Gremien durch Mitglieder des Bundes erweitert und geschärft. Die Einschränkung auf Gremien mit mindestens drei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern wurde aufgehoben. Stattdessen greifen die Vorgaben bereits ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern.
unter das Gesetz fallende Gremien - 395 Aufsichtsgremien und 215 wesentliche Gremien
vom Bund zu bestimmende Mitglieder insgesamt
Frauenanteil erheblich von 41 Prozent im Jahr 2016 auf 49 Prozent Ende 2022 gesteigert
Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um die neue Abteilung Frauenpolitik erweitert, Rita Süssmuth (CDU) war damit die erste Frauenministerin der Bundesrepublik Deutschland. Von 1987 bis 2002 war sie Mitglied des Deutschen Bundestags, von 1988 bis 1998 war sie Bundestagspräsidentin. Sie hatte von 1986 bis 2001 den Vorsitz der Frauen Union inne.