Frauen vor Gewalt schützen Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Lagebild zu Straftaten gegen Frauen vor

Lisa Paus, Nancy Faeser und Michael Kretschmer bei der Veröffentlichung des Lagebildes
Das neue Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten © Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Am 19. November haben Bundesfrauenministerin Lisa Paus, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Michael Kretschmer in Berlin das erste Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" vorgestellt. 

Es stellt erstmals Zahlen aus verschiedenen Datenquellen zusammen und zeigt umfassend auf, dass Frauen und Mädchen auf vielfältige Weise Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Es umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
 

Lisa Paus: "Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten - es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden."

Nancy Faeser: "Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können.
Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich - und verlangt konsequentes Handeln."

Michael Kretschmer: "Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum."

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.
 
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten":
 

  • Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
     
  • Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
     
  • Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von "Cyberstalking" oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
     
  • Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
     
  • Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
     
  • Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206). 
     
  • Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.

Betroffene können über bestehenden Hilfsangebote Unterstützung finden

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen  aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins "Gewaltfrei in die Zukunft e.V." bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Pflegestudiumspreis 2024 Lisa Paus zeichnet Studierende des neuen Pflegestudiums aus

Lisa Paus mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Pflegestudiumspreises
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Pflegestudiumspreis 2024 © Thomas Imo/photothek.de

Am 18. November hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus zehn Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs des Pflegestudiums für ihre hervorragenden Studienleistungen und ihr Engagement mit dem Pflegestudiumspreis 2024 ausgezeichnet. Eine Jury wählte die finalen zehn Preisträgerinnen und Preisträgern anhand ihrer Abschlussnoten und eines kurzen Bewerbungsvideos aus, in dem die Teilnehmenden ihre fachliche Qualität und Begeisterung für die Pflege zeigen konnten. 

Die Preisverleihung ist Teil der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten "Ausbildungsoffensive Pflege". Zu dieser zählt auch die bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne "Pflege kann was". Die feierliche Veranstaltung fand in der Hörsaalruine des ehemaligen Rudolf-Virchow-Hörsaales der Berliner Charité statt. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildungen in der Pflege attraktiver gemacht und ein neues Pflegestudium eingeführt. Für die Studierenden eröffnen sich hierdurch ganz neue Karriere- und Aufstiegschancen. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz haben wir erreicht, dass die Studierenden nun auch endlich angemessen vergütet werden. Ich freue mich, dass ich heute zehn von ihnen für ihre hervorragenden Leistungen und ihr Engagement auszeichnen durfte."

Das neue Pflegestudium

Die Bundesregierung führte mit dem Pflegeberufegesetz im Jahr 2020 neben der beruflichen Pflegeausbildung auch ein neues Pflegestudium ein. Das neue Pflegestudium befähigt die Absolvierenden, Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik zu pflegen und eröffnet neue Karrieremöglichkeiten. der Abschluss beinhaltet auch gleichzeitig die Berufszulassung. Seit Anfang 2024 erhalten die Studierenden dank des  Pflegestudiumstärkungsgesetzes eine Vergütung.

 

Förderrichtlinie KI Lisa Paus begrüßt KI-Förderprojekte

Am 15. November fand ein digitales Vernetzungstreffen zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) für das Gemeinwohl statt, bei dem die Förderprojekte offiziell durch Lisa Paus begrüßt wurden und sich im Anschluss zu möglichen Synergien ausgetauscht haben.

KI soll für das Gemeinwohl eingesetzt werden

Das Bundesfamilienministerium fördert seit Januar 2023 Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung "Künstlicher Intelligenz" für das Gemeinwohl (Hinweis: derzeit sind keine weiteren Bewerbungen möglich). Die Vorhaben fragen, ob und wie KI im Sinne des Gemeinwohls und für die Gesellschaft eingesetzt werden kann.

Wie kann KI Menschen dabei helfen, ihren Alltag sicherer, selbstbestimmter und sozialer zu gestalten? Mit dieser Frage beschäftigen sich 14 vom Bundesfamilienministerium geförderte Projekte. Die Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte von Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie von Hochschulen ergründen die Chancen und Potenziale von KI für das Gemeinwohl, nehmen aber auch Herausforderungen und Risiken in den Blick.

Förderprojekte sind in vier Handlungsfeldern aktiv

Im Handlungsfeld "Kompetenzaufbau" geht es darum, verschiedenen Gesellschaftsgruppen grundlegendes KI-Wissen zu vermitteln. Mit der Verbesserung von Beratungsangeboten - von der Gründerinnenberatung bis zu psychosozialen Hilfsangeboten - beschäftigen sich die Projekte im Handlungsfeld "Unterstützung und Beratung".

Wie sich KI im Einklang mit demokratischen Werten und den Bedürfnissen der Zivilgesellschaft einsetzen lässt, untersuchen die Vorhaben im Bereich "KI in Gesellschaft und Demokratie". Menschen mit speziellen Bedürfnissen den Alltag zu erleichtern, ist das Ziel der Projekte im Handlungsfeld "Inklusion und Barrierefreiheit". 

Die Ansätze der vom Bundesfamilienministerium geförderten Projekte reichen von Anwendungsszenarien bereits bestehender KI-Applikationen, nutzendenzentrierter KI-Entwicklung, Training von KI-Modellen bis hin zu Datenanalysen. Sie alle eint das Verständnis, dass die Potenziale und Risiken von KI so vielfältig sind wie die Gesellschaft. Ihre Entwicklung sollte daher nicht allein den wirtschaftlichen Interessen weniger Technologiekonzerne nutzen, sondern dem Gemeinwohl dienen - für eine Zukunft, in der aus technologischem auch gesellschaftlicher Fortschritt wird.

Gleichstellung Deutschland und Polen gemeinsam für mehr Gleichstellung

Lisa Paus und Katarzyna Kotula
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die polnische Ministerin für Gleichheit Katarzyna Kotula © BMFSFJ

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 15. November die polnische Ministerin für Gleichheit Katarzyna Kotula zu einem ministeriellen Austausch in Berlin getroffen. Im Zentrum des "Deutsch-Polnischen Tages", an dem auch der polnische Botschafter in Berlin teilnahm, standen Gespräche über Gesellschafts- und Gleichstellungspolitik in beiden Ländern sowie der Austausch über die anstehende polnische Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union.

Nach den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen im Juli 2024 in Warschau und dem dort beschlossenen bilateralen Aktionsplan unterzeichneten die Ministerinnen nun eine Absichtserklärung, in der sie eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im Gleichstellungsbereich und für die Queer-Community ankündigten.

Lisa Paus: "Unsere deutsch-polnischen Beziehungen sind sehr wichtig. Ob reproduktive Selbstbestimmung, Gewaltschutz oder die Gleichstellung der Geschlechter und von LSBTIQ* - meine Amtskollegin Kotula und ich sind uns in vielen Themen der Gleichstellungspolitik einig. Dass diese Themen von besonderer Relevanz sind, zeigen die Entwicklungen: Es treten vermehrt rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen in Erscheinung, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ* mobilisieren. Rechtspopulismus und Antifeminismus dürfen nicht salonfähig werden! Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Daher ist es ein großer Gewinn, dass wir den Austausch zwischen Polen und Deutschland weiter intensivieren und wir so Vorhaben im Bereich der Gleichstellung national und auf europäischer Ebene gemeinsam voranbringen."

Katarzyna Kotula: "Solidarität, Zusammenarbeit und Unterstützung - diese Werte verbinden unsere Länder, insbesondere angesichts der Herausforderungen, vor denen wir heute stehen. Wir müssen die Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung stärken, um zu zeigen, dass Vielfalt die Stärke und nicht die Schwäche unserer Gesellschaften ist. Die polnisch-deutsche Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig, auch in unserer Arbeit zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Ministerin Paus und ich wissen, wie wichtig es ist, daran zu erinnern, dass wir uns zwar um die Sicherheit unserer Länder und Europas kümmern, uns aber auch um den Schutz der Menschenrechte kümmern müssen. Ich danke Ministerin Paus für die Einladung, für die polnisch-deutsche Freundschaft und Unterstützung, die wir heute bei der Planung gemeinsamer Aktivitäten formalisieren."

Gleichstellung auf europäischer Ebene voranbringen

In einer Absichtserklärung haben das Bundesfamilienministerium und das polnische Ministerium für Gleichheit folgende Bereiche der vertieften Zusammenarbeit festgelegt:

  • Wir werden uns gemeinsam verstärkt für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einsetzen, wie es in der in Istanbul unterzeichneten Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr 2011 festgelegt wurde.
  • Gleiches gilt für den Schutz und die Stärkung von LSBTIQ*. Wir wollen einander helfen, um bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks und der Geschlechtsmerkmale im Einklang mit den Empfehlungen der LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission Fortschritte zu erzielen.
  • Überdies werden wir ein jährliches Treffen zwischen den beiden Ministerien durchführen, um uns zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ*-Gleichstellung auszutauschen. Außerdem werden wir das Memorandum of Understanding alle zwei Jahre auf Aktualität überprüfen und in Zukunft gemeinsam fortschreiben.

Fragen und Antworten Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage

Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet wird und Neuwahlen abgehalten werden. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben.

1.    Ist die Bundesregierung handlungsfähig?

Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch, noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse - sowohl nach innen und außen.

Das Bundesfamilienministerium konzentriert sich darauf, die umfangreichen Aufgaben in den Themenfeldern Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugend mit Sorgfalt und gewissenhaft bis zum Ende dieser Legislatur fortzuführen.

Die Bundesregierung ist allerdings nun eine Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss. Aktuell finden die Beratungen zum Nachtragshaushalt 2024 statt.

2.    Werden meine gesetzlichen Leistungen weitergezahlt?

Ja - Rechtsverpflichtungen des Bundes, wie z.B. das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinder-Zuschlag, werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung erfüllt. 

3.    Erhalte ich weiterhin meine Projektförderung? 

Auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Gewährung von Zuwendungen an Projekte, die in ihrer Art bereits aus dem Haushalt eines Vorjahres gefördert wurden, grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 23, 44 BHO) vorliegen. Das Antragsverfahren bzw. die Antragsprüfung für die Förderung 2025 wird in der Regel ganz normal durchgeführt. 

Genaue Details zur vorläufigen Haushaltsführung, wie z.B. ihre voraussichtliche Dauer, sind dem BMFSFJ aktuell jedoch noch nicht bekannt und werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Dieses ist im Dezember 2024 zu erwarten. Für Einzelheiten sollten Sie sich an die für Ihre Förderung zuständige Stelle wenden.

Bundesweiter Vorlesetag Lisa Paus: Vorlesen hilft Kindern ihre sprachlichen Potenziale zu entfalten

Bundesjugendministerin Lisa Paus liest zusammen mit Kindern ein Buch.
Bundesjugendministerin Lisa Paus beim Vorlesen mit Kindern in Berlin © Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 14. November anlässlich des Bundesweiten Vorlesetages eine Berliner Kindertagesstätte besucht. In Kooperation mit der Stiftung Lesen las sie den Kindern in der Kita-Bibliothek eine Geschichte vor. Zum Abschied erhielt die Kita ein Vorlesebuch für ihre Bibliothek. Der Vorlesetag steht 2024 unter dem Motto "Vorlesen schafft Zukunft". 

Lisa Paus: "Das Motto des diesjährigen Vorlesetags unterstreicht die wichtige Bedeutung des Vorlesens für die Zukunftschancen von Kindern. Zuhören, Mitlesen und Mitsprechen: Beim Vorlesen erlernen Kinder spielerisch wie das Lesen funktioniert - gleichzeitig fördert es ihre sprachliche und emotionale Entwicklung. In spannenden Geschichten lernen sie, fantasiereich zu denken und sich in die Gefühlslage anderer hineinzuversetzen. All das macht das Vorlesen zu einem wichtigen Schlüssel für den Zugang zu Bildung und Teilhabe in der Gesellschaft. Darauf macht der Vorlesetag jedes Jahr im November aufmerksam. Ich danke allen Beteiligten für ihr wertvolles Engagement für unsere Kleinsten."

Bundesweiter Vorlesetag findet seit 2004 statt

Der Bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und findet jährlich am dritten Freitag im November statt. Die Aktion wurde gemeinsam von DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung ins Leben gerufen, um Kinder und Erwachsene für das Vorlesen zu begeistern und die Bedeutung des Vorlesens zu unterstreichen. Mittlerweile beteiligen sich rund 800.000 Menschen in ganz Deutschland an der Aktion.

Gemeinsam mit der Stiftung Lesen engagiert sich das Bundesfamilienministerium seit vielen Jahren für die Leseförderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Mit den Initiativen #medienvielfalt, lesenmit.app und "Vorleseideen für die Kita und Zuhause" wurden drei gemeinsame Projekte umgesetzt, die inzwischen von der Stiftung Lesen verstetigt wurden. Zentrales Produkt der Initiativen ist neben vielfältigen Online-Angeboten für pädagogische Fachkräfte und Eltern eine Handreichung zum Thema "Sprach- und Leseförderimpulse multimedial gestalten".

Schwangerschaftskonfliktgesetz Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Schwangere vor unzulässigen Belästigungen schützen © BMFSFJ

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Das stärkt die Rechte von Schwangeren und das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."

Rechte von Schwangeren stärken

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:
 

  • Ungehinderten Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten. 
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Besuch des Theaterstücks #Motherfuckinghood Lisa Paus: Wir müssen die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken

 

Lisa Paus besucht Theaterstück #Motherfuckinghood und spricht bei Panel
Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei Theaterstück #Motherfuckinghood © BMFSFJ

Auf Einladung des Gunda-Werner-Instituts und des Berliner Ensembles besuchte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 12. November eine Aufführung des Theaterstücks #Motherfuckinghood, das sich mit der Erfahrung des Mutterseins auseinandersetzt.

Im anschließenden Panel mit dem Titel "Mütter haben keine Lobby?" diskutierte Lisa Paus mit der Regisseurin Jorinde Dröse und Dr. Lena Eckert, Mitinitiatorin des Netzwerks "Roter Tisch", über Mutterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unbezahlte Sorgearbeit. Moderiert wurde das Gespräch von der Soziologin Prof. Jutta Allmendinger. Das Panel bildete den Abschluss des Begleitprogramms zum Thema "Reproduktive Gerechtigkeit", das das Gunda-Werner-Institut gemeinsam mit der Dramaturgin Karolin Trachte und der Regisseurin Jorinde Dröse zum Theaterstück entwickelt hat. 

Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte - aber viel zu oft noch nicht die gleichen Chancen. Deshalb haben wir uns zu dem Ziel bekannt, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das ist vor allem dann relevant, wenn Frauen zu Müttern werden. Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können - gerade auch mit dem Start ins Familienleben. Dabei spielt eine faire Aufgabenteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit eine große Rolle. Wir wollen Paare dabei unterstützen, ihre Wünsche zu realisieren, sich die Zeit für Haushalt, Kinder und Beruf partnerschaftlich zu teilen."

Partnerschaftliche Vereinbarkeit unterstützen

Fast die Hälfte der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Das Bundesfamilienministerium unterstützt dies mit Maßnahmen wie dem Elterngeld, dem Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots und der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Eltern ist zudem eine familienfreundliche Arbeitswelt. Dafür setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" ein.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und die Einführung des Elterngeldes haben einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet: Für viele Mütter ist es selbstverständlich geworden, ihre Berufstätigkeit nach der Familiengründung für einen kürzeren Zeitraum zu unterbrechen. Der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen, hat mit 46,2 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht. Viele Väter, die wegen der Geburt eines Kindes beruflich pausieren, fühlen sich heute besser akzeptiert.

10 Jahre DaMigra Rechte von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung stärken

Logo DaMigra
Logo DaMigra

Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) fand am 8. November die Fachtagung "Empowerment mit Power Sharing: Selbstermächtigung braucht faire Beteiligung" in Berlin statt. DaMigra wurde im September 2014 gegründet und ist mit seinen 70 Mitgliedsorganisationen ein geschätzter Ansprechpartner der Bundesregierung zu den Themen Migration, Integration und Gleichstellung. 

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Seit seiner Gründung vor zehn Jahren hat DaMigra Herausragendes geleistet. DaMigra setzt sich gegen Rassismus, gegen Sexismus, gegen Queerfeindlichkeit, gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, gegen soziale Ungleichheit ein - in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Bundesfamilienministerium unterstützte die Gründung und fördert DaMigra seitdem in unterschiedlichen Projekten. Für uns ist der Dachverband ein wichtiger Partner in Fragen der Gleichstellung, der Migration, der Integration und im Kampf gegen den Rechtspopulismus. Ich gratuliere herzlich zum Jubiläum."

Rechte von Frauen und Migrantinnen verteidigen

Der herkunftsunabhängige und frauenspezifische Dachverband engagiert sich seit zehn Jahren erfolgreich für die Rechte von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung. Mit einem intersektionalen Ansatz geht DaMigra gegen Diskriminierungen und Ausschlüsse von Migrantinnen und geflüchteten Frauen vor. DaMigra widmet sich auch aktuellen Themen, wie der Situation von geflüchteten Ukrainerinnen. Erfolgreich eingesetzt hat sich DaMigra für die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention - der Internationalen Vereinbarung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Der Dachverband engagiert sich außerdem gegen das Erstarken des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus - Entwicklungen, die Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie besonders betreffen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lisa Paus nimmt neues Gutachten für eine familiengerechte Arbeitswelt entgegen

Lisa Paus mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen
Lisa Paus mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen © BMFSFJ

Am 7. November 2024 empfing Bundesfamilienministerin Lisa Paus das aktuelle Gutachten "Leitideen und Rechtsrahmen für eine familiengerechte Arbeitswelt" des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen. Im Fokus des Gutachtens stehen die Herausforderungen, denen Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von familiären Verantwortungen und Erwerbsarbeit gegenübersehen.

Lisa Paus: "Familiengerechte Arbeitsbedingungen sind entscheidend, damit Mütter, Väter und pflegende Beschäftigte Familie und Beruf gut vereinbaren können. Eine familiengerechte Arbeitswelt trägt dazu bei, dass vor allem Frauen mit Familienverantwortung (mehr) arbeiten können. Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen hat daher einen Blick auf das Arbeitsrecht aus Familiensicht geworfen und mögliche Hürden in der Arbeitswelt für Eltern adressiert.

Der Beirat stellt zukunftsgerichtete Überlegungen für eine familiengerechte Arbeitswelt an. Sie können als Anregungen dienen, stets im Dialog mit Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Ich möchte auch dazu ermutigen, dass wir uns in der Politik mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen befassen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Dem Beirat danke ich sehr für seine Arbeit."

Ein großer Teil der Beschäftigten in Deutschland übernimmt Verantwortung für ein Familienmitglied. Durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit ließen sich laut Gutachten nicht nur das Wohlbefinden von Eltern sowie Pflegenden und Gepflegten erhöhen. Sie ermöglichen auch die gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit und reduzieren den Arbeits- und Fachkräftemangel.

Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten stärken

Laut dem Gutachten fehle es den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern derzeit an Orientierung und den Beschäftigten an Erwartungssicherheit. Daher sei es erforderlich, das Leitbild einer familiengerechten Arbeitswelt rechtlich zu verankern. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt vor, das bestehende Arbeitsrechts durch zusätzliche Regelungen zu ergänzen, um die Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten am Arbeitsleben zu stärken. So könne unter anderem die Flexibilität bei der Wahl der Arbeitszeiten und des Arbeitsorts erhöht werden.

Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen 

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen berät das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich in allen Fragen der Familienforschung und Familienpolitik. Ihm gehören derzeit 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Vorsitzende des Beirats ist Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. 

Digitales Deutschland Innovative Visualisierung macht Studiendatenbank gezielt nutzbar

Zwei Geschäftsfrauen, die im Büro am Computer zusammenarbeiten
Die Studiendatenbank dient dem Monitoring der digitalen Kompetenz der Bevölkerung © Getty/Luis Alvarez

Das Projekt "Digitales Deutschland | Monitoring der Digitalkompetenz der Bevölkerung" präsentiert einen neuen Meilenstein: Die Studiendatenbank, die über 300 wissenschaftliche Beiträge zu Medien-, Digital-, Daten- und KI-Kompetenzen bündelt, ist ab sofort mit einem benutzerfreundlichen visuellen Interface online verfügbar

Ermöglicht durch eine Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums und des Bundesforschungsministeriums bietet die Datenbank einen verbesserten Überblick über die aktuelle Forschungslage und stärkt damit die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien.

Intuitive Visualisierung verfügbar

Neben der bisherigen textbasierten Suche können Nutzerinnen und Nutzer nun auf ein interaktives, visuelles Interface zugreifen, das die Navigation durch die umfangreiche Sammlung an Studien und Kompetenzmodellen deutlich erleichtert. Diese neue Darstellung macht es möglich, die Studien zu den verschiedenen Kompetenzbegriffen auf einen Blick zu erfassen und gezielt auf relevante Inhalte zuzugreifen.

Datenbank und Visualisierung perfekt verknüpft

Durch die direkte Einbindung der Visualisierung in die Datenbank sind jetzt ergänzende Funktionen verfügbar, die die Interaktivität und Flexibilität weiter erhöhen. So können Nutzerinnen und Nutzer nicht nur die Visualisierung steuern, sondern auch die Datenbankausgabe direkt beeinflussen. Dieser verbesserte Zugriff auf die Studienlandschaft macht die neue Studiendatenbank+ zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Forschende, Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die gezielt nach empirischen Daten und Modellen zur Digitalkompetenz suchen.

Starkes Netzwerk für ein digitales Deutschland

Das Projekt "Digitales Deutschland" wird vom JFF - Institut für Medienpädagogik in Kooperation mit der Universität Siegen und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg umgesetzt. Durch die Förderung des Bundesfamilienministeriums wurde eine zentrale Plattform geschaffen, die die gesammelten Forschungsergebnisse zugänglich macht und die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien unterstützt. Mithilfe der Förderung des Bundesforschungsministeriums, unterstützt durch die Europäische Union (EU), konnten die mit der Datenbank gesammelten Nutzendenerfahrungen umgesetzt und die Datenbank deutlich nutzendenfreundlicher gestaltet werden.

Die Datenbank wurde im Rahmen der Förderung durch das Bundesfamilienministerium aufgebaut. Das Visualisierungsmodul entstand als Prototyp im Rahmen des EU-geförderten Projekts Transfer-Hub Datenkompetenzen des Bundesforschungsministeriums und ist nun vollständig in die Datenbank integriert. Interessierte haben die Möglichkeit, den Code des Moduls herunterzuladen, um ihn flexibel für ihre eigenen Datenbanken anzupassen und so von dieser leistungsstarken Lösung zu profitieren.
 

Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz durch einheitliche Regelungen zur Geschlechtsidentität ersetzen © Jens Ahner

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt. Mit dem SBGG können sie ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ab dem 1. November vor dem Standesamt ändern. 

Mit dem SBGG folgt Deutschland damit 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen und setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte."

Jeder Mensch soll sich frei entfalten können

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat §4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen drei Monate vor der Abgabe der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden muss. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum SBGG werden in ausführlichen FAQs beantwortet. Diese hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie der anschließenden Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen zum SBGG in den FAQs.

Neuer Webauftritt Website fördert Fachaustausch zu geschlechtersensibler Pädagogik

Ein Screenshot der neuen Website "Geschlechtersensible Pädagogik"
© Fachkräfteportal "Geschlechtersensible Pädagogik"

Die Website "Geschlechtersensible Pädagogik" ist das Portal zu Geschlechterfragen für Fachkräfte aus der sozialen und pädagogischen Arbeit. 

Hier werden Themen der Geschlechterpädagogik anhand konkreter Beispiele methodisch-didaktisch aufgearbeitet. 

Der Internetauftritt wurde nun neu gestaltet und macht viele wichtige Informationen für die Fachwelt noch leichter zugänglich.

Fachkräfte unterstützen 

Die Website soll Fachkräften Orientierung bieten und bei ihrer Schulung unterstützen. Sie zeigt unter anderem Möglichkeiten auf, wie Fachkräfte mit den umfangreichen Materialien arbeiten können, die Jugendliche und junge Erwachsene aller Geschlechter im Rahmen des Jugendprojekts "MeinTestgelände" erstellt haben. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, von den Erfahrungen mit geschlechterpädagogischen Methoden zu profitieren, die in diesem Jugendprojekt entwickelt wurden.

Genderkompetenz fördern und weiterentwickeln

"MeinTestgelände" ist ein gemeinsames Projekt der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Jungen*arbeit und der BAG Mädchen*politik. Jugendliche können sich online einzeln oder in Gruppen zu den Themen Gender, Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, Partizipation oder Vielfalt äußern. Zum Konzept gehört, dass die Themen und Ausdrucksformen der Texte, Videos, Songs und Bilder völlig frei sind, solange niemand verletzt oder beleidigt wird. So ist mit Unterstützung der beiden Bundesarbeitsgemeinschaften ein Online-Magazin entstanden, das umfassend darüber informiert, was junge Menschen zum Thema Gender bewegt - ausschließlich aus ihrer eigenen Perspektive.

Das Gendermagazin zeigt als herausragendes Modell, wie sich Jugendliche in ihren vielfältigen Orientierungen offen und zugleich pädagogisch begleitet zu Genderaspekten äußern und in unterschiedlichen Formaten journalistisch aktiv werden können. Das Bundesjugendministerium fördert Initiativen wie "MeinTestgelände", um insbesondere Jugendliche zu befähigen, relevante Genderaspekte zu erkennen, zu hinterfragen und gleichstellungsorientiert zu bearbeiten. Im Sinne einer gleichstellungsorientierten Förderung sollen so Geschlechterstereotype abgebaut und vielfältige Lebensentwürfe ermöglicht werden.

Deutscher Jugendliteraturpreis 2024 Herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet

Gruppenbild der Preisträgerinnen und Preisträger mit Lisa Paus
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Deutschen Jugendliteraturpreises 2024 © Sebastian Kissel

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat am 18. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Jugendliteraturpreises geehrt. Der Preis ist die wichtigste Auszeichnung für Kinder- und Jugendliteratur in Deutschland und wird vom Bundesjugendministerium gestiftet.

Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden in den Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch sowie in den Sonderkategorien "Gesamtwerk" und "Neue Talente" im Bereich Übersetzung ausgezeichnet. Eine unabhängige Jugendjury prämierte außerdem ihr eigenes Preisbuch. 

Lisa Paus: "Es mag in Zeiten von TikTok altmodisch klingen, wenn ich sage: Bücher sind wichtig für unsere Demokratie. Aber es ist so. Gerade in der aktuellen Zeit. Denn Lesen verbindet - über Generationen hinweg. Bücher ermöglichen es uns, andere Perspektiven zu erleben und zu verstehen. Sie können Geschichte erfahrbar machen, regen die Fantasie an und stellen Fragen, die für unsere Gesellschaft wichtig sind. Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir mit dem Jugendliteraturpreis ein Zeichen für gute Kinder- und Jugendliteratur setzen."

Die Preisträgerinnen und Preisträger

Die prämierten Titel ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine Auseinandersetzung mit der sie umgebenden Welt und die Entwicklung einer eigenen Haltung.

  • Als bestes Bilderbuch überzeugte "Wünsche" (Horami). In einem eindrücklichen Zusammenspiel von poetischem Text und starker Bildsprache erzählen die Autorin Mượn Thị Văn und die Illustratorin Victo Ngai eine Fluchtgeschichte aus Südvietnam, die auf der Familiengeschichte der Autorin basiert - ins Deutsche übersetzt von Petra Steuber.
  • Gewinner in der Kategorie Kinderbuch ist der Roman "Wolf" (Carlsen) von Saša Stanišić. Aus der Perspektive des Ich-Erzählers, der nicht eingreift, schildert Stanišić einen Mobbing-Vorfall unter Jugendlichen in einem Waldcamp. Trotz des ernsten Themas besticht der Roman durch seinen Wortwitz. Die schwarz-gelben, scharf konturierten Illustrationen von Regina Kehn geben zusätzliche Denkanstöße.
  • In der Sparte Jugendbuch konnte sich Eva Rottmann mit "Kurz vor dem Rand" (Jacoby & Stuart) durchsetzen. Im Mittelpunkt dieses Romans steht die Skaterin Ari, die mit ihrem Vater in einer Hochhaussiedlung wohnt. Ein herausragender Coming-of-Age-Roman, der Jugend in all ihren Facetten ernst nimmt.
  • Preisbuch der Sparte Sachbuch ist der dokumentarische Comic "Games. Auf den Spuren der Flüchtenden aus Afghanistan" (Splitter). In Comic-Sequenzen - angereichert durch Infografiken und Sachtexte - schildert der Autor und Illustrator Patrick Oberholzer die authentischen Fluchterfahrungen von fünf Menschen aus Afghanistan.
  • Das Preisbuch der Jugendjury ist Alice Winns historischer Roman "Durch das große Feuer" (Eisele). Er erzählt auf bewegende Weise die heimliche Liebesbeziehung zweier Freunde vor dem Hintergrund ihrer Fronterlebnisse im Ersten Weltkrieg - ins Deutsche übersetzt von Benjamin Mildner und Ursula Wulfekamp.
  • Der Sonderpreis Gesamtwerk Übersetzung ging an Rolf Erdorf. Er hat rund 200 Titel aus dem Niederländischen ins Deutsche übertragen, die sämtliche Sparten der Kinder- und Jugendliteratur umfassen.
  • Der Sonderpreis "Neue Talente" ging an Astrid Bührle-Gallet, die mit ihrer Übersetzung der französischen Novelle "Möge der Tigris um dich weinen" (Orlanda) einen klugen und sprachlich überzeugenden Text vorgelegt hat. Die Autorin Emilienne Malfatto erzählt darin vom Schicksal einer unehelich schwanger gewordenen jungen Frau im ländlichen Irak.
     

Der Deutsche Jugendliteraturpreis

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vom Bundesjugendministerium gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Jedes Jahr werden herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Der Preis will die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einem breiten Literaturangebot in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Orientierungshilfe auf dem Buchmarkt zu bieten. Er ist mit insgesamt 72.000 Euro dotiert.

Menschenhandel bekämpfen Bundesregierung entwickelt Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel

Europaflagge
© Protokoll Inland BMI

Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen. Um darauf aufmerksam zu machen gibt es den Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober. Aus diesem Anlass kündigt die Bundesregierung den ersten umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel an. Dieser Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll im Frühjahr 2025 verabschiedet werden.

Der Nationale Aktionsplan wird Wegweiser für die zukünftige Bekämpfung des Menschenhandels sein. Er umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die von Prävention und Strafverfolgung bis hin zur Unterstützung von Betroffenen und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene reichen. Ziel ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um Menschenhandel in Deutschland und grenzüberschreitend noch effektiver zu bekämpfen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, von Menschenhandel Betroffene noch besser zu schützen. Dafür schafft der Nationalen Aktionsplan Menschenhandel die erforderlichen Möglichkeiten. Jugendliche und Kinder, die oft besonders verletzlich sind, stehen im Fokus unserer Bemühungen. Aber auch Frauen in prekären wirtschaftlichen oder aufenthaltsrechtlichen Situationen mit geringen Sprachkenntnissen laufen schneller Gefahr, von Menschenhandel betroffen zu werden. Der Schutz und die Unterstützung dieser Menschen haben für uns höchste Priorität. Heute hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel ihren ersten Periodischen Bericht veröffentlicht, der wichtige Daten bündelt und analysiert. Dieser Bericht setzt ein starkes Signal gegen Menschenhandel, denn es ist der erste Bericht seiner Art, der alle bestehenden staatlichen und nichtstaatlichen Daten zusammenfasst und auswertet."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Durch Menschenhandel werden Menschen zur Ware gemacht und ihr Leben brutal aufs Spiel gesetzt. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität - oftmals mit sexueller Ausbeutung - bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz werden wir jetzt in einem neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel bündeln."

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Menschenhändler nutzen Zwangslagen skrupellos aus, um andere Menschen auszubeuten. Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung durch Bettelei oder Ausbeutung der Arbeitskraft: Menschenhändler schrecken vor nichts zurück. Auch vor Kindern und Jugendlichen machen sie nicht Halt. Wir müssen entschlossen gegen diese verabscheuungswürdige Kriminalitätsform vorgehen - auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Der Nationale Aktionsplan zielt daher auch auf eine effektive Strafverfolgung, unter anderem durch eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern."

Der Nationale Aktionsplan zielt darauf ab, Menschenhandel in all seinen Formen - von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung - noch nachhaltiger zu bekämpfen. Die Bundesregierung beteiligt im Rahmen des Erarbeitungsprozesses auch die Länder und die Zivilgesellschaft und nimmt Bezug auf Vorgaben und Empfehlungen europäischer und internationaler Rechtsrahmen und Gremien. Mit der Erarbeitung setzt die Bundesregierung entsprechende Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel um und nimmt die Empfehlung der Expertengruppe des Europarats (GRETA) auf.

Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans:

  • Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote so¬wie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
  • Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
  • Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
  • Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamts werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
  • Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
  • Straftatbestände anpassen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.

 

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Die Maßnahmen decken einen Zeitraum von vier Jahren ab. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird er durch die Bundesregierung überarbeitet und aktualisiert.

KiTa-Qualität Bundesregierung investiert weitere vier Milliarden Euro in KiTa-Qualität

Lisa Paus sitzt mit Kindern auf dem Boden. Im Hintergrund spielt jemand Gitarre
Mit dem weiterentwickelten Gesetz will das Bundesfamilienministerium die Qualität der frühkindlichen Bildung in allen Kitas und Kindertagespflege weiter verbessern und so die Grundlage für die Regelung bundesweiter Qualitätsstandards schaffen © Kira Hofmann/photothek

Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu, nachdem der Bundestag bereits am 10. Oktober grünes Licht gegeben hatte. Mit dem Gesetz wird das KiTa-Qualitätsgesetz über 2024 hinaus fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz investieren wir direkt in die Zukunft unserer Kinder. Mit dem klaren Fokus auf Fachkräftegewinnung und -sicherung, denn daran hängt im Besonderen die Verlässlichkeit guter Kita-Betreuung für Eltern, Kinder und Fachkräfte. Und wir sorgen für mehr Qualität in den Kitas. Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit insgesamt vier Milliarden Euro und setzt damit gemeinsam mit den Bundesländern einen weiteren Meilenstein in der Kita-Betreuung. So gehen wir im Schulterschluss die Herausforderungen an, damit alle Kinder in Deutschland bessere und gute Startbedingungen haben!"

Mit der Weiterentwicklung fokussiert das KiTa-Qualitätsgesetz auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. 

Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Verpflichtende Handlungsfelder für mehr Qualität

Dabei sind zwei Handlungsfelder künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften - denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften - und die sprachliche Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe.

Die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024 (Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung"). Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten.

KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Zwischen 2019 und 2024 stellte der Bund dafür bereits rund 9,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder legen in Verträgen mit dem Bund fest, welche konkreten Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln umsetzen.

Auftakt im Livestream verfolgen Anja Stahmann startet Equal Pay Day Kampagne 2025

 

Livestream hier mitverfolgen

 

Am 17. Oktober startet Anja Stahmann, Staatssekretärin im Bundesgleichstellungsministerium, die Equal Pay Day Kampagne 2025. Der Auftakt kann von 12:00 bis 13:00 Uhr im Livestream verfolgt werden.

Unter dem Motto "Weil es sich lohnt - Entgelttransparenz jetzt!" rückt die Equal Pay Day Kampagne 2025 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre nationale Umsetzung in den Fokus. Diese nimmt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pflicht, zu definieren und zu kommunizieren, nach welchen Kriterien sie wie bezahlen. 

Transparenz hilft Lohnlücke zu schließen  

Die Equal Pay Day Kampagne 2025 beschäftigt sich mit der Bedeutung von Entgelttransparenz für eine geschlechtergerechte Bezahlung und der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht. Bei der Auftaktveranstaltung werden Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft den Zusammenhang zwischen Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und die Relevanz der Kampagne verdeutlichen. Neben Anja Stahmann werden unter anderem die Präsidentin des Business and Professional Women Germany e.V. Birte Siemonsen und der Stand-up-Comedian und Autor Maximilian Lorenz teilnehmen.