Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit Zukunftspaket erreicht über eine halbe Million junge Menschen


In den vergangenen zwei Jahren haben sich deutschlandweit etwa 520.000 Kinder, Jugendliche und junge Menschen am Bundesprogramm "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" beteiligt (Stand: Dezember). Rund 54.000 von ihnen waren selbst aktiv. Sie initiierten, planten und gestalteten Projekte und Angebote. Unterstützt wurden sie dabei von engagierten Trägern. Mehr als 2800 Projekte und Angebote wurden mit Unterstützung des Zukunftspakets deutschlandweit umgesetzt.  

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Mein ganz herzlicher Dank geht an alle jungen Menschen, die sich am Zukunftspaket beteiligt haben. Es steckt unglaublich viel Engagement und Kreativität in diesem Programm. Im ganzen Land haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Projekten ihre und unsere Lebenswelt bereichert. Das Zukunftspaket hat uns gezeigt: Wenn man die Jugend lässt, dann macht sie. Und sie macht großartige Dinge."

Eigenständigkeit junger Menschen fördern

Im Programmjahr 2024 lag der Schwerpunkt der Förderung auf Projekten, die Kinder und Jugendliche eigenständig planten und umsetzten. Dabei stand die selbständige Projektentwicklung der jungen Menschen im Fokus des Programms. Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung standen jungen Menschen dabei zur Seite. In digitalen Sprechstunden und Beratungsgesprächen für Projektgruppen halfen sie Kindern und Jugendlichen auf dem Weg von der ersten Idee zum konkreten Projektplan. Die Projekte waren so vielfältig, wie die jungen Menschen selbst: Vom Hip-Hop-Dance-Battle über Graffiti-Festival, Open-Air-Kino bis hin zu einem bundesweiter Demokratie-Kongress. 

In der zweiten Jahreshälfte konnten die jungen Projektmacherinnen und Projektmacher außerdem an offenen Sprechstunden und Online-Workshops teilnehmen, zum Beispiel zu Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit oder Eventmanagement. Regionale Treffen verschiedener Projektgruppen förderten den Austausch und die Vernetzung der jungen Menschen untereinander. 

Austausch und Vernetzung ermöglichen

Im Jahr 2023 konnten Kinder und Jugendliche eigenständig und mit Begleitung durch Träger und Kommunen Mittel beantragen, um Projekte in ihrem direkten Umfeld zu gestalten. Im Zentrum des Programms stand, dass junge Menschen mitreden, mitentscheiden und bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Angeboten mitwirken konnten.. Für Erwachsene bot das Zukunftspaket darüber hinaus niedrigschwellige Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitangebote.  

Das Zukunftspaket hat Impulse gesetzt und trotz kurzer Laufzeiten nachhaltig gewirkt. Viele Projektträger und Kommunen konnten bereits im ersten Programmjahr Kinder- und Jugendbeteiligung stärken und verankern. In 2024 knüpften viele Kinder und Jugendliche an Vorgängerprojekte an und entwickelten ihre Projekte weiter.

Neues Zukunftspaket voraussichtlich erst 2026

Das Bundesprogramm wird 2025 nicht fortgesetzt. Hintergrund ist die vorläufige Haushaltsführung des Bundes zum Jahresbeginn. Der endgültige Bundeshaushalt 2025 wird erst nach der Bundestagswahl im Februar vom neuen Bundestag beschlossen. Die damit verbundenen Prozesse nehmen voraussichtlich so viel Zeit in Anspruch, dass eine Planung, Beantragung und Umsetzung von Projekten bis Ende 2025 nicht mehr umsetzbar wäre.

Es wird daran gearbeitet, das Zukunftspaket 2026 eine Neuauflage erhält , damit Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihre Projektideen umsetzen können. Die die in den vergangenen zwei Jahren aus dem Zukunftspaket geförderten Projekte, haben eindrücklich gezeigt, was junge Menschen auf die Beine stellen können: Sie entwickeln Angebote, die anderen Kindern und Jugendlichen zugutekommen und wichtige Beiträge für ihr Umfeld leisten. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesfamilienministeriums. Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil "Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung" wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Strategie gegen Einsamkeit Monitoring-Bericht zeigt Fortschritte bei der Strategie gegen Einsamkeit

Logo der Strategie gegen Einsamkeit
Einsamkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung © BMFSFJ

Am 19. Dezember veröffentlichte das Bundesfamilienministerium den ersten Monitoring-Bericht 2024 zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zu den umgesetzten Maßnahmen gegen Einsamkeit. Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung. Acht Maßnahmen wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 

Lisa Paus: "Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter."

Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser Modellprojekt gegen Einsamkeit von älteren und hochaltrigen Menschen.

Einsamkeit als globale Herausforderung angehen

Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie zum Beispiel die Arbeit der "Commission on Social Connection" der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden.

Soziale Teilhabe langfristig ermöglichen

Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Vorgehen wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.

Die ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) entwickelt, das bereits 2022 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus initiiert wurde. Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.

 

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesfamilienministeriums erarbeitet.
 

Über Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Frauen in Führungspositionen Mehr Gleichstellung in Führungspositionen schaffen

 

Drei Frauen im Gespräch
Frauen und Arbeitswelt © BMFSFJ

Das Bundesfrauenministerium hat eine neue Stelle geschaffen - die "Stelle der Bundesregierung nach Artikel 10 Führungspositionen-Richtlinie (FüPo-RL)". Diese Stelle soll die Entwicklung der Geschlechtergleichstellung in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen überwachen und die gleichberechtigte Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen vorantreiben. Alle zwei Jahre berichtet sie der Europäischen Kommission über die Fortschritte Deutschlands bei der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in diesen Positionen.

Stelle spricht Empfehlungen aus

Deutschland hat mit den Führungspositionengesetzen von 2015 und 2021 bereits wichtige Schritte zur Gleichstellung unternommen. Daher setzt die Bundesregierung die weitere Umsetzung der EU-Richtlinie vorerst aus. Andere Mitgliedstaaten müssen bis zum 28. Dezember 2024 neue Gesetze zur Frauenförderung in Führungspositionen schaffen. Die neue Stelle der Bundesregierung nach Artikel 10 FüPo-RL wird diese Entwicklungen genau beobachten und für Deutschland Empfehlungen machen.

Fragen und Antworten Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage

Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Der Bundeshaushalt 2025 wird voraussichtlich nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltsführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben.

1.    Ist die Bundesregierung handlungsfähig?

Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse - sowohl nach innen und außen.

Das Bundesfamilienministerium konzentriert sich darauf, die umfangreichen Aufgaben in den Themenfeldern Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugend mit Sorgfalt und gewissenhaft bis zum Ende dieser Legislatur fortzuführen.

Die Bundesregierung ist allerdings nun eine Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss. 

2.    Werden meine gesetzlichen Leistungen weitergezahlt?

Ja - Rechtsverpflichtungen des Bundes, wie z.B. das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinder-Zuschlag, werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung erfüllt. 

3.    Erhalte ich weiterhin meine Projektförderung? 

Auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Gewährung von Zuwendungen an Projekte, die in ihrer Art bereits aus dem Haushalt eines Vorjahres gefördert wurden, grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 23, 44 BHO) vorliegen. Das Antragsverfahren bzw. die Antragsprüfung für die Förderung 2025 wird in der Regel ganz normal durchgeführt. 

Genaue Details zur vorläufigen Haushaltsführung, wie z.B. ihre voraussichtliche Dauer, sind dem Bundesfamilienministerium aktuell jedoch noch nicht bekannt und werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Für Einzelheiten sollten Sie sich an die für Ihre Förderung zuständige Stelle wenden.

Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Bericht zeigt Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben"

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Mit dem Aktionsplan "Queer leben" will die Bundesregierung die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken und Queerfeindlichkeit entgegenwirken © Jens Ahner

Zwei Jahre nachdem das Bundeskabinett den Aktionsplan "Queer leben" beschlossen hat, hat die Bundesregierung am 11. Dezember einen Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass knapp zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Dabei hat die Bundesregierung insbesondere die Maßnahmen umgesetzt, bei denen konkrete Gesetze, Gesetzesreformen oder andere punktuelle rechtliche Anpassungen vereinbart wurden. So wurden Gesetze zur besseren Ahndung von Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) verabschiedet und die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Der Aktionsplan 'Queer leben' ist mehr als eine Agenda - er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität."

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann: "Der Aktionsplan 'Queer leben' dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können - aber gleich an Rechten und Würde!"

Zivilgesellschaft begleitete Umsetzung des Aktionsplans 

Neben der Darstellung der erfolgreich umgesetzten Maßnahmen geht der Bericht insbesondere auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen so auch für andere Beteiligungsprozesse aufbereitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit von LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans "Queer leben" soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend zu sichern und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Die Erstellung des Aktionsplans und der Umsetzungsprozess wurden vom Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragten), Sven Lehmann, koordiniert. Seine Stellungnahme ist dem Bericht angehängt.

Ab Januar 2025 wird das Bundesgleichstellungsministerium als prozessverantwortliches Ressort eine wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses mit der Zivilgesellschaft durchführen. Sie soll die Grundlage für eine Verstetigung des Aktionsplans "Queer leben" in der nächsten Legislaturperiode legen. Denn die Bundesregierung sieht den Bedarf, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen zu verbessern. Der Aktionsplan hat dazu in den letzten zwei Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet und er bietet eine Richtschnur, um diesen Auftrag auch in den kommenden Jahren weiter zu verwirklichen. Im Umsetzungsbericht verpflichtet sich die Bundesregierung, Bundestag und dem Bundesrat in zwei Jahren erneut darüber zu berichten.

Der Aktionsplan "Queer leben"

Mit dem im November 2022 verabschiedeten Aktionsplan "Queer leben" hat die Bundesregierung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. Dieses Bekenntnis einer Bundesregierung für queeres Leben ist ein bedeutender Meilenstein für die Queerpolitik in Deutschland.

 

Kabinettsbeschluss Gewalt bekämpfen: Bundesregierung beschließt Gewaltschutzstrategie

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © iStock/Deagreez

Die Bundesregierung hat am 11. Dezember die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Gewaltschutzstrategie) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 beschlossen. Mit der sogenannten Gewaltschutzstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten sollen aktuellen Herausforderungen begegnen und geschlechtsspezifische Gewalt angehen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ''Geschlechtsspezifische Gewalt' von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden."

Gemeinsam Gewalt bekämpfen

Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung tragen gemeinsam 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei. 

Eine Koordinierungsstelle soll künftig die Steuerung der Maßnahmen übernehmen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Sie soll so ein sinnvolles Ineinandergreifen der Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ermöglichen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen, die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen. Dieser ambitionierte und langfristig angelegte Prozess bindet die gesamte Bundesregierung ein. 

Ziele der Istanbul-Konvention umsetzen

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Nationaler Aktionsplan Gemeinsam gegen das Verbrechen Menschenhandel

Lisa Paus und Nancy Faeser präsentieren den Nationalen Aktionsplan
Lisa Paus präsentierte gemeinsam mit Nancy Faeser den Nationalen Aktionsplan © Kira Hofmann/BMFSFJ/photothek.de

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung am 11. Dezember den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. 

Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen - von der sexuellen Ausbeutung bis zur Ausbeutung der Arbeitskraft.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wir müssen Menschenhandel wirksam bekämpfen. Dafür setzt die Bundesregierung sich mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gemeinsam ein. An erster Stelle steht der Schutz von denen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden: Frauen, Minderjährige und Geflüchtete. Der Aktionsplan wird mit 126 Maßnahmen die Prävention stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Betroffenen umfassende Unterstützung bieten. Und, nur wenn wir als Gesellschaft geschlossen handeln, können wir diejenigen schützen, die am stärksten gefährdet sind!"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Menschenhandel macht Menschen zur Ware und setzt Leben brutal aufs Spiel. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz bündeln wir jetzt im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel"

Bundesjustizminister Volker Wissing: "Menschenhandel gehört zu den massivsten Verletzungen der Menschenrechte überhaupt. Opfer von Menschenhändlern tragen oft schwer an der erlittenen Missachtung ihrer Würde, Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Die Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung ist eine dringliche staatliche Pflicht. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien deshalb einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verabredet. Ich begrüße es sehr, dass dieses wichtige Vorhaben noch zu einem Abschluss gelangt ist. Es setzt den Rahmen für das weitere staatliche Vorgehen gegen den Menschenhandel. Dabei wird es maßgeblich auch auf eine effektive Strafverfolgung ankommen - und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans hier weitere Fortschritte sehen werden."

Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung verbessern

Der Nationale Aktionsplan sieht vor:

  • Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
     
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
     
  • Datenlage verbessern: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen. 
     
  • Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
     
  • Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
     
  • Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
     
  • Straftatbestände anpassen: Der NAP MH sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
     

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.

Freie Wohlfahrtspflege Lisa Paus gratuliert zu 100 Jahren BAGFW

Gruppenbild mit Lisa Paus und Frank-Walter Steinmeier
Gemeinsam mit Frank-Walter Steinmeier gratulierte Lisa Paus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. zu ihrem 100-jährigen Bestehen © BAGFW/Hasskarl


Unter dem Motto "100 Jahre BAGFW - innovativ und nachhaltig für gesellschaftlichen Zusammenhalt" haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in einer feierlichen Festveranstaltung am 10. Dezember in Berlin auf 100 Jahre seit der Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) als gemeinsame Arbeitsplattform zurückgeblickt. Gleichzeitig wurde der Blick in die Zukunft gerichtet.

Im Beisein von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus in einem Gespräch mit dem neu gewählten Präsidenten der BAGFW die Geschichte und Leistungen der Engagierten, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Sozialstaat in Deutschland einsetzen.

Lisa Paus: "100 Jahre BAGFW - das sind 100 Jahre Einsatz für Menschlichkeit, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinsam mit Millionen haupt- und ehrenamtlich Engagierten prägen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege das soziale Gesicht unseres Landes - damals wie heute. Mit unzähligen Angeboten und Initiativen, von Familienhilfe über Flüchtlingsintegration bis zur Telefonseelsorge, leisten sie unverzichtbare Arbeit für ein besseres Miteinander. Diese Erfolgsgeschichte aus Mut, Wandel und Engagement ist nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch eine Verpflichtung, den sozialen Zusammenhalt in Deutschland nachhaltig weiterzuentwickeln."

Über fünf Millionen Menschen sind in der Freie Wohlfahrtspflege aktiv

Die Freie Wohlfahrtspflege ist auf Bundesebene in sechs Spitzenverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) organisiert. Mit rund 2 Millionen hauptamtlichen Beschäftigten und etwa 3 Millionen ehrenamtlich Tätigen in über 100.000 Einrichtungen, Diensten und Initiativen leistet die Freie Wohlfahrtspflege einen Großteil der gemeinnützigen sozialen Arbeit in Deutschland. 

Ihre Arbeitsfelder reichen von Angeboten für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Hilfen für Familien und Alleinerziehende über Schwangerschaftsberatung und Müttergenesung, Hilfe für alte Menschen, Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Integrationsprojekte bis hin zur Bahnhofsmission und Telefonseelsorge.

In der BAGFW arbeiten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Arbeit durch gemeinschaftliche Initiativen und sozialpolitische Aktivitäten.
 

Deutscher Engagementpreis Bürgerschaftliches Engagement gewürdigt

Gruppenfoto von Lisa Paus und den Preisträgerinnen und Preisträgern, sie halten ein gelbes Herz, auf dem "Team Ehrenamt" steht
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern in der Kategorie "Chancen schaffen", dem Verein InteGREATer e.V. © DSEE / bundesfoto / Christina Czybik

Am 9. Dezember haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und andere prominente Laudatorinnen und Laudatoren die Gewinnerinnen und Gewinner des Deutschen Engagementpreises (DEP) für ihre herausragenden Projekte und Initiativen für die Gesellschaft ausgezeichnet. Der Preis wird in verschiedenen Kategorien vergeben. Lisa Paus hielt die Laudatio auf den Gewinner in der Kategorie "Chancen schaffen", der sich für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit einsetzt. 

Weitere prominente Laudatorinnen und Laudatoren waren unter anderem die Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, Verena Bentele, die Politikökonomin Maja Göpel und der Schauspieler Ludwig Trepte. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Für andere da sein, sich für andere einsetzen - wer sich freiwillig für seine Mitmenschen engagiert, verdient unseren Dank und unsere Anerkennung. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren und würdigen wir heute Menschen, die Außerordentliches für die Allgemeinheit leisten. Sie stehen stellvertretend für die fast 29 Millionen freiwillig Engagierten, deren Einsatz von unschätzbarem Wert für unser Land ist. Freiwilliges Engagement hilft nicht nur einzelnen Menschen, sondern stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist eine wichtige Stütze der Demokratie."

Die Preisträgerinnen und Preisträger 2024 

  • Gewinner in der Kategorie Demokratie stärken ist die "Dorfbewegung Brandenburg". Sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement und fördert die Selbstwirksamkeit auf dem Land. Sie entwickelt innovative Dialogformate für die Kommunikation der Dörfer untereinander sowie mit Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Hierzu gehört unter anderem das bundesweit einmalige Parlament der Dörfer. Insgesamt sind vier Arbeitsgruppen zur Kommunalpolitik, Energiewende, Digitalisierung und Mobilität entstanden. Zu den Erfolgen gehört die Einführung des Ortsteilbudgets in Brandenburg. 
  • In der Kategorie Leben bewahren gewann "Leipzig blüht auf, Ökolöwe": Artensterben stoppen und biologische Vielfalt erhalten durch das insektenfreundliche Bepflanzen von Baumscheiben - dies ist das Anliegen des Leipziger Ökolöwen. Kleinste öffentliche Grünflächen werden durch ehrenamtliche Leipzigerinnen und Leipziger mit heimischen Wildblumen bepflanzt, die kostenfrei an Interessierte ausgegeben werden. Mehr als 500 Baumbeete wurden in fünf Jahren bereits insektenfreundlich bepflanzt.
  • Gewinner in der Kategorie Grenzen überwinden sind "UNbekanntes UNbehagen". Sie bringen Menschen mit und ohne Fluchtbiografie zusammen. Mit einem mobilen Live-Escape Room wird kostenlos zu einem spielerischen Perspektivwechsel eingeladen, die Integrationsarbeit wird durch innovative Spiele gestaltet.
  • In der Kategorie Zusammenhalt leben gewannen die "MUTMACHERINNEN - Leben mit Brustkrebs". MUTMACHERINNEN ist eine aktive Selbsthilfegruppe für jung an Brustkrebs erkrankte Frauen. Die MUTMACHERINNEN haben "das Buch, das wir bei eigener Diagnose vermisst haben" veröffentlicht, das Erkrankte kostenlos erhalten können. Die Gruppe bietet eine Vielfalt an Selbsthilfe an, unter anderem mit: Sport, Events wie Seelenpflege, Ernährungskurse, Fotoshootings, Ausflüge. Sie bieten zudem eine Sprechstunde in Kooperation mit dem Uniklinikum Schleswig-Holstein an.
  • Gewinner der Kategorie Chancen schaffen ist der Verein "InteGREATer e.V., Berlin", der 2010 gegründet wurde und in dem junge Menschen mit Migrationshintergrund als Vorbilder für Schülerinnen und Schüler fungieren. Ziel ist es, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu fördern, besonders für jene mit schwierigen Startbedingungen. Mit diesem Einsatz sollen nicht nur Jugendliche, sondern auch die Gesellschaft durch Integration und sozialen Zusammenhalt gestärkt werden.
  • Der Publikumspreis ging an das "Elternnetzwerk gemischte Tüte e.V.": Es bietet mit seinem Projekt "Schweres leichter machen - Selten heißt nicht allein!" eine essentielle Unterstützung für Familien, die mit den Herausforderungen seltener Kinderkrankheiten konfrontiert sind. Diese Initiative wurde aus den persönlichen Erfahrungen einiger Gründungsmitglieder ins Leben gerufen und hat sich zu einem bedeutenden Netzwerk entwickelt, das Eltern nicht nur miteinander verbindet, sondern sie auch stärkt.

Für den Deutschen Engagementpreis 2024 wurden insgesamt 496 Personen und Initiativen nominiert, davon haben 353 ihre Bewerbung eingereicht. Bei der Abstimmung über den Publikumspreis haben 84.297 Menschen teilgenommen.

Der Deutsche Engagementpreis 

Der Deutsche Engagementpreis (DEP) ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Nominiert werden können alljährlich Preisträgerinnen und Preisträger anderer Engagementpreise in Deutschland. Seit 2024 ist der DEP bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) angesiedelt, gefördert wird der Preis durch das Bundesfamilienministerium, die Deutsche Postcodelotterie und die DSEE. Sowohl die Preise in den fünf Kategorien als auch der Publikumspreis sind mit 10.000 Euro dotiert. 

Bündnis für die junge Generation 40 jugendpolitische Visionen ausgezeichnet

Gruppenbild von Lisa Paus und den Preisträgerinnen und Preisträgern
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Spotlight Jugend Ideenpreises in der Kategorie "Beteiligung beginnt mit dir" © Thomas Köhler/photothek

Am 9. Dezember wurde unter Schirmherrschaft von Bundesjugendministerin Lisa Paus mit der Jugendpresse Deutschland erstmalig der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen"  des Bündnisses für die junge Generation verliehen. Ausgezeichnet wurden 40 Jugendliche und junge Erwachsene mit Ideen aus den Bereichen "Junge Szenen für Demokratie", "Kunst mit Haltung", "Beteiligung beginnt mit dir" und "Junge Medienmacher*innen".

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Räume, in denen ihre Stimmen laut werden können. Nur dann können sie auch gehört werden. Mit dem Ideenpreis 'Spotlight Jugend' 2024 geben wir jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Bühne für ihre Ideen und ermutigen sie, ihr Engagement künstlerisch und kreativ nach außen zu tragen. Ich bin beeindruckt von den vielen tollen Einreichungen!"

Gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar machen

Bis zum 31. Oktober 2024 konnten Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren aus ganz Deutschland ihre jugendpolitischen Visionen einreichen. Die Beiträge waren so vielfältig wie die jungen Menschen selbst und reichten von Themen wie Barrierefreiheit, Wohnungslosigkeit und Kinderrechten bis hin zu geschlechtlicher Vielfalt. Aus über 200 Einsendungen wählte eine Jury des Bündnisses für die junge Generation die 40 besten Ideen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden mit einem Preisgeld von je 5000 Euro ausgezeichnet.

Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen"  

Der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen" des Bündnis für die junge Generation zu den JugendPolitikTagen 2025 wird von der Jugendpresse Deutschland umgesetzt und gefördert vom Bundesfamilienministerium. Der Ideenwettbewerb bietet Stimmen junger Menschen eine Plattform, um kreative und gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar zu machen. Der Preis unterstützt das Ziel des "Bündnis für die junge Generation", die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu fördern. 

Neue Studie des Deutschen Jugendinstitut Junge Menschen sind trotz Krisen zuversichtlich

Gruppenfoto von Lisa Paus, Susanne Kuger und Sabine Walper
Lisa Paus stellte die Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Sabine Walper und Prof. Dr. Susanne Kuger vom Deutschen Jugendinstitut vor © Thomas Koehler/photothek.de

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut unter Leitung von Prof. Dr. Sabine Walper und Prof. Dr. Susanne Kuger am 9. Dezember die neuesten Ergebnisse der Studie "Aufwachsen in Deutschland: Alltagwelten" (AID:A) vorgestellt. Die Studie zeigt, dass junge Menschen trotz zunehmender Herausforderungen durch die Folgen der Corona-Pandemie, der Klimakrise und wirtschaftlicher Schäden von einem überwiegend hohen Wohlbefinden berichten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die junge Generation steht vor großen Herausforderungen, dennoch zeigen sich junge Menschen zuversichtlich. Indem wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ernst nehmen und ihnen zuhören, stärken wir sie. Wir müssen wissen, was junge Menschen brauchen, was ihren Alltag ausmacht. Die Jugendstudie AID:A zeigt uns, wo die Familien- und Jugendpolitik Früchte trägt und wo wir noch handeln müssen. Es besorgt mich, dass viele junge Menschen über Diskriminierung berichten. Oder wie oft finanzielle Armut den Weg in ein selbstbestimmtes Leben verhindert. Das dürfen wir nicht tolerieren - jeder junge Mensch muss gerechte Chancen haben! Unsere Aufgabe ist es, auch die digitale Welt sicher und fair zu gestalten. Junge Menschen wollen sich einbringen, sie wollen die Demokratie von morgen mitgestalten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein: politisches Handeln verlässlich an den Interessen künftiger Generationen auszurichten."

Institutsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts Sabine Walper: "In der Studie werden auch große Herausforderungen sichtbar: Besonders vulnerable Gruppen, etwa von Armut oder Diskriminierung betroffene junge Menschen haben es bei ihrem Start in ein selbstbestimmtes Leben noch ungleich schwerer."

Studie zeigt überwiegend hohe Zufriedenheit im Alltag 

Die Studie zeigt: 87 Prozent der Kinder von fünf bis elf Jahren berichten, in den letzten Wochen viel gelacht und Spaß gehabt zu haben. Auch Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 32 Jahren haben mehrheitlich eine hohe Lebenszufriedenheit. Zugleich fühlen sich aber auch sechs Prozent oft von anderen isoliert. 

Die Studie beleuchtet zudem die Organisation von Familien in Zeiten von Homeoffice und Vätermonaten in Elternzeit. Zwar werden die Lebenssituationen vielfältiger, dennoch schreiben sich Befunde wie die verhältnismäßig hohe Belastung von (insbesondere) Müttern fort.

AID:A - Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten

Die AID:A-Daten bieten umfassende Einblicke in das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren Familien. Die Umfrage, die im Rahmen der institutionellen Zuwendung vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, beleuchtet dabei nicht nur aktuelle Lebenslagen, sondern auch zukünftige Entwicklungsbedingungen. Die aktuelle Erhebungswelle aus dem Jahr 2023 umfasst fast 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von der Geburt bis 32 Jahre sowie mehr als 6000 Eltern aus insgesamt 5400 Haushalten in Deutschland. Erfasst wurden Themen wie soziale Teilhabe, Bildung, Gesundheit, familiäre und finanzielle Verhältnisse sowie Herausforderungen wie Diskriminierung oder Mobbing im Netz.

 

Die Ergebnisse fließen in zentrale Berichte der Bundesregierung ein, wie den Kinder- und Jugendbericht.

 

9. Deutscher EngagementTag Gesellschaft durch freiwilliges Engagement stärken

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus bei der Eröffnung des 9. Deutschen EngagementTages in Berlin © Kira Hofmann/photothek

Unter dem Motto "Für starkes zivilgesellschaftliches Engagement - Gemeinsam Transformation gestalten" eröffnete Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 9. Dezember den 9. Deutschen EngagementTag in Berlin. Rund 600 Gäste aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien debattierten zwei Tage lang unter anderem über die neue Engagementstrategie des Bundes. Die Ergebnisse aus dem 4. Engagementbericht "Zugangschancen zum freiwilligen Engagement", der zusammen mit der Strategie am 4. Dezember im Kabinett verabschiedet wurde, wurden ebenfalls öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Demokratie braucht Menschen, die sich aktiv einbringen. Heute möchte ich deshalb danke sagen - stellvertretend für die fast 29 Millionen Menschen, die sich bundesweit freiwillig engagieren. Ihr Einsatz macht dieses Land zu einem besseren Ort für uns alle! Für diese engagierten Menschen hat das Bundeskabinett zwei wichtige Maßnahmen beschlossen, um ihre Arbeit zu stärken: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht. Wir haben hingehört und gefragt: Was brauchen die, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen? Und wir handeln - mit der Engagementstrategie setzen wir klare, konkrete Maßnahmen um und schaffen die Grundlagen für eine zukunftsfähige Engagementpolitik in Deutschland."

Rainer Hub, Vorsitzender des Sprecher*innenrates des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE): "Engagement und Zivilgesellschaft ermöglichen, tragen und prägen unsere Gesellschaft. Für eine sozial wie ökologisch gelingende Transformation sind sie unabdingbar. Demokratische Prozesse und Arbeitsweisen sind in erster Linie Basisarbeit, die vor Ort und gemeinsam geleistet wird. Die Engagementstrategie und deren Umsetzung stellen einen neuen Ansatzpunkt für eine zukunftsfähige, nachhaltige und verlässliche Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements dar. Für eine Verstetigung der Governance zwischen Politik und Zivilgesellschaft war der Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Strategie ein erster Schritt. Jetzt kommt es darauf an, Formate auf Augenhöhe und mit gelebter Partizipation umzusetzen und fraktionsübergreifend wie strukturell auf verbesserte Rahmenbedingungen einzuwirken. Die Ergebnisse des Vierten Engagementberichts können mit Blick auf eine weitere Öffnung und notwendige Diversifizierung wegweisend sein, um das Feld der Engagementförderung und Demokratiestärkung weiterzuentwickeln."

Freiwilliges Engagement für die Zukunft sichern

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die neue Engagementstrategie des Bundes. Workshops und Podien vertieften die wesentlichen Themen der Strategie. Im Plenum sprachen am Prozess Beteiligte mit einem Fachpublikum über politische Maßnahmen für eine starke Zivilgesellschaft und belastbare Strukturen durch Kooperationen und Netzwerke. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus der neuesten Shell Jugendstudie vorgestellt und mit jungen Engagierten diskutiert.

Mit der Engagementstrategie und dem 4. Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um das Ehrenamt in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag ist die zentrale Plattform für Diskussion, Wissenstransfer und Vernetzung zahlreicher Akteure des bürgerschaftlichen Engagements. Der EngagementTag stärkt die Sichtbarkeit des bürgerschaftlichen Engagements, das unverzichtbar für eine lebendige und demokratische Gesellschaft ist.

Ganztagsbetreuung Zweiter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Bundesjugendministerin Lisa Paus und Cem Özdemir zum zweiten GaföG-Bericht der Bundesregierung
Bundesjugendministerin Lisa Paus und Cem Özdemir zum zweiten GaföG-Bericht der Bundesregierung © Thomas Koehler/BMFSFJ/photothek.de

Am 4. Dezember hat das Bundeskabinett den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (GaFöG) beschlossen. Der Bericht zeigt: Die Zahl der Kinder in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Der Ganztagsausbau kommt voran. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiter daran, Erstklässlern ausreichend Plätze für eine ganztägige Bildung und Betreuung bereit zu stellen. 73 Prozent aller Grundschulen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an, die mehr ist  als Unterricht. Im Ganztag wird Schule zu einem Lebensort für Kinder. Sie können hier spielen, wachsen und sich entfalten, jeden Tag neu. Ein Ganztagsangebot kann soziale Unterschiede ausgleichen und gerechte Bildungschancen schaffen. Auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ausgerichtet, führt das auch zu mehr Erwerbstätigkeit von Müttern, was in Zeiten des Fachkräftebedarfs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt."

Bundesbildungsminister Cem Özdemir: "Eine gute Ganztagsbetreuung bedeutet bessere Bildung und mehr Chancengleichheit. Kinder brauchen das richtige Umfeld und Begleitung - von Anfang an. Dabei kommt es auf die Qualität der Ganztagsangebote an. Unser Ziel ist, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeinsam hochwertige Ganztagskonzepte entwickeln. Gleichzeitig müssen wir verstärkt Fachkräfte ausbilden, die diese Konzepte für die Kinder mit Leben füllen. Gute Ganztagsangebote sind eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes."

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze. Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Bildungsinfrastruktur ausbauen

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

GaFöG-Bericht

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor. Die Federführung liegt beim Bundesfamilienministerium. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat es eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

 

Engagementbericht und Engagementstrategie Starkes Ehrenamt braucht starke Rahmenbedingungen

Das Bundeskabinett am 4. Dezember zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 4. Dezember zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen © Thomas Koehler/BMFSFJ/photothek.de

Im Vorfeld des Internationalen Tages des Ehrenamtes hat das Bundeskabinett am 4. Dezember zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht zum Thema "Zugangschancen zum freiwilligen Engagement". Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Engagementpolitik und stärkt das freiwillige Engagement.

Engagement inklusiver gestalten

Der Vierte Engagementbericht nimmt die Möglichkeiten freiwilligen Engagements in Deutschland in den Blick. Er beleuchtet, wie soziale Unterschiede die Beteiligungsmöglichkeiten beeinflussen und zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft Barrieren abbauen können. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die deutsche Engagementlandschaft ist lebendig und vielfältig, und sie bewirkt unglaublich viel Gutes. Der Vierte Engagementbericht zeigt aber auch: Freiwilliges Engagement muss inklusiver werden! Wir brauchen einfache Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und für gesellschaftliche Beteiligung. Politik und Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass wirklich alle, die sich engagieren wollen die Möglichkeit dafür bekommen."

Barrieren für Engagement abbauen

Der Bericht untersucht unter anderem, warum bestimmte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, es schwerer haben, sich freiwillig zu engagieren. Er identifiziert Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung. Ein Fokus liegt auf der Bedeutung von Partizipationserfahrungen in der Kindheit und Jugend für das spätere Engagement. Der Bericht empfiehlt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Zugang zum Engagement zu erleichtern. Außerdem soll Bürokratie abgebaut und neue, inklusive Organisationen gefördert werden.

Engagementstrategie im Beteiligungsprozess entwickelt

Die Engagementstrategie der Bundesregierung stärkt das freiwillige Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem rund 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie verfolgt fünf zentrale Ziele, darunter die Förderung von Vielfalt und die Stärkung des Engagements in Krisenzeiten. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, den Zugang zum Engagement für alle Menschen zu erleichtern - unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Auch die digitale Transformation des Ehrenamts wird vorangetrieben. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dieser Strategie setzen wir die Leitplanken für jede künftige Engagementpolitik des Bundes. Wir verbessern Beratung, Qualifizierung und Vernetzung und erleichtern den Zugang zu freiwilligem Engagement. Die Engagierten dieses Landes sind ein Garant für den demokratischen Zusammenhalt und sie verdienen einen verlässlichen Rahmen für ihre wertvolle Arbeit."

Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Mit der Engagementstrategie und dem Vierten Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um das Ehrenamt in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Vierter Engagementbericht 

Mit Beschluss vom 19. März 2009 (Drucksache 16/11774) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht einer jeweils neu einzusetzenden unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Der Vierte Engagementbericht hat den inhaltlichen Schwerpunkt "Zugangschancen zum Freiwilligen Engagement". Er wurde erarbeitet von einer neunköpfigen Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Frau Professor Dr. Chantal Munsch.

Istanbul-Konvention Erster Monitor "Gewalt gegen Frauen" veröffentlicht

Portrait einer Frau, die ihre Handfläche ausstreckt
Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen © LaylaBird/Getty

Am 3. Dezember hat die Unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) den ersten Monitor zu Umfang und Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Der Monitor zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Gewalt besser verhütet und bekämpft werden kann. Zudem wird der Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland analysiert. 

Der Bericht basiert auf Daten und Informationen von Bundes- und Landesministerien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Institutionen sowie auf einem juristischen Monitoring. Auf dieser Grundlage formuliert die Berichterstattungsstelle Empfehlungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen wie Prävention, Schutz und Beratung, Umgangs- und Sorgerecht, Femizide, Gewaltschutz, Asyl und Migration sowie digitale Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Der Monitor 'Gewalt gegen Frauen' ist ein wertvoller Beitrag für die Diskussion um den Gewaltschutz von Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Frauen in Deutschland brauchen ein umfassendes und verlässliches Hilfesystem; ein Hilfesystem, das sie schützt, das interveniert, durch das die Folgen von Gewalt gemildert werden können und das Prävention sicherstellt.

Um ein flächendeckendes Hilfesystem zu realisieren, brauchen wir das Gewalthilfegesetz. Wir haben jetzt die Möglichkeit, gewaltbetroffenen Frauen mit dem Gewalthilfegesetz nachhaltig zu helfen. Darum setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass eine Verabschiedung des Gesetzes gelingt. Denn: Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten."

Unabhängige Berichterstattungsstelle zu
geschlechtsspezifischer Gewalt 

Die Berichterstattungsstelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesfrauenministerium finanziert die Arbeit der Berichterstattungsstelle.

 

Die Istanbul-Konvention 

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist der bislang umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.
 

Teilhabe von Sinti und Roma Ständige Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma nimmt Arbeit auf

Die Mitglieder der Bund-Länder-Kommission bei der konstituierenden Sitzung in Berlin
Die Mitglieder der Bund-Länder-Kommission bei der konstituierenden Sitzung in Berlin © Kira Hofmann/BMFSFJ/photothek.de

Am 7. Oktober fand unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler, die konstituierende Sitzung der ständigen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma (BLK) statt. Die Kommission will eine wirksamere, besser abgestimmte Politik erreichen, die Sinti und Roma schützt und Hürden zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abbaut.

Teilhabe von Sinti und Roma fördern

Sinti und Roma an Bildung teilhaben zu lassen, ihre Kultur zu fördern, Präventionsmaßnahmen in Polizei und Justiz zu ergreifen und geflüchtete Roma zu integrieren, sind zentrale Bereiche, um Antiziganismus zu bekämpfen und gleichberechtigte Teilhabechancen für Sinti und Roma in Deutschland zu schaffen. Diese liegen in der Zuständigkeit der Länder. Deshalb müssen Bund und Länder dauerhaft zusammenarbeiten und sich über Maßnahmen und Strategien gegen Antiziganismus austauschen. 

Die Einrichtung des Gremiums geht auf eine zentrale Forderung aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus von 2021 und auf eine Forderung des Bundestags im Beschluss 20/9779 vom 14. Dezember 2023 zurück. Umgesetzt wurde diese Forderung auf Grundlage des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur BLK-Einrichtung am 20 Juni 2024. 
 

Die Aufgaben der Bund-Länder-Kommission sind:

  • den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen,
     
  • die Gesellschaft für das Phänomen Antiziganismus zu sensibilisieren und die angemessene gesellschaftliche Einordnung und Diskussion zu befördern,
     
  • Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, zum Schutz von Sinti und Roma, zu ihrer Sichtbarmachung in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, zum Erhalt und zur Pflege ihres kulturellen Lebens und zu ihrer chancengerechten Teilhabe auszusprechen, insbesondere auch zur Weiterentwicklung der Nationalen Strategie "Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!" zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland,
     
  • mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an den Völkermord an Sinti und Roma im Nationalsozialismus und zur umfassenden Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945 in Deutschland beizutragen,
     
  • Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, des Schutzes und der Stärkung von Sinti und Roma und zur Integration von zugewanderten Roma anzuregen und gegebenenfalls gemeinsam vorzubereiten,
     
  • den internationalen Austausch in der Bekämpfung von Antiziganismus zu pflegen.
     

Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland sowie die in den Ländern mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen bzw. die in den Ländern fachlich zuständigen Stellen. Das Gremium steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler und einer oder einem jährlich wechselnden Co-Vorsitzenden der Länder nach alphabetischer Reihenfolge.
 

Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen fördern

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus bei der Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" in Berlin © Thomas Trutschel/photothek.de

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft auf einer Konferenz am 28. November in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkten den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können, wie sie möchten. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hob zudem die Relevanz einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung hervor.

Lisa Paus: "Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten - in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen."

Expertinnen und Experten legen Strategie vor

In einem "Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030" haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:  

  • zu makroökonomischen Dimensionen der ökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der "Lebenskarte Eigenständigkeit" hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt "Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens" ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen.

Die Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" richtete das Bundesfrauenministerium in Zusammenarbeit mit dem CeRRI des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürgerinnen und Bürger auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen.

Deutscher Kita-Preis 2024 Kitas und Bündnisse für frühe Bildung ausgezeichnet

Lisa Paus mit den Preisträgerinnen auf der Bühne
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Kita-Preises 2024 © Jona Freigang

Am 28. November hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und weiteren Partnerinnen und Partnern den siebten Deutschen Kita-Preis verliehen. Durch den Abend führte Moderatorin Barbara Schöneberger. Für musikalische Unterhaltung sorgte die Al-Farabi Musikakademie. 

Den ersten Platz belegten die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen und das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen. In jeder Kategorie wurden zudem ein zweiter und ein dritter Platz vergeben. Weitere zehn Kitas und Bündnisse erhielten für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro sowie eine Lesereise mit Kinderbuchautorin Ute Krause. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 110.000 Euro dotiert und würdigt die besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Deutschen Kita-Preis würdigen wir engagierte Menschen in Kitas und Bündnissen. Sie leisten unschätzbar wertvolle Arbeit, empfangen die Kinder mit offenen Armen, schaffen mit ihren Ideen und ihrer Kreativität Orte, an denen sich Kinder wohl und willkommen fühlen. Damit legen sie das Fundament für ein ganzes Leben und prägen die Kleinsten und ihre Familien auf entscheidende Weise. Der Bund unterstützt sie mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch in den kommenden zwei Jahren mit weiteren rund 4 Milliarden Euro."

Elke Büdenbender, Schirmherrin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS): "Die DKJS setzt sich für eine gerechte, demokratische und vielfältige Gesellschaft ein, die Kinder mitgestalten und die ihnen Perspektiven eröffnet. Wir möchten, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, dass Kinder gehört und ihre Potenziale erkannt sowie gefördert werden, unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten und wirtschaftlicher Situation. Das alles sehen wir in der herausragenden Arbeit der diesjährigen Finalistinnen und Finalisten. Und ich freue mich, dass wir in diesem Jahr wieder wahrhaftige Leuchttürme der frühen Bildung auszeichnen, die zeigen, wie erfolgreiche Praxis funktioniert. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern zu diesem Erfolg!"

Auszeichnungen in der Kategorie "Kita des Jahres"

Der erste Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit 25.000 Euro gingen an die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen. Besonders überzeugte die Jury, wie das Team den pädagogischen Alltag gestaltet - orientiert an den Bedürfnissen der Familien und den Interessen der Kinder. Wichtige Anliegen werden in der gesamten Gemeinschaft besprochen. Auf ein lautes Signal hin kommen dazu alle in "Kinderkrisenteams" zusammen. Außerdem unterstützen die Fachkräfte die Familien bei Anträgen oder der Organisation einer Schultüte. Bei Bedarf erhalten die Kinder Therapieangebote wie Logopädie oder Ergotherapie in den Räumen der Kita. Mehrmals besuchen die älteren Kinder die Grundschule und lernen dabei Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler und Umgebung kennen. Chancengerechtigkeit wird in der Kita großgeschrieben. Besonders beeindruckt hat die Jury auch die Umstellung auf die offene Arbeit, bei der das Team die Familien schrittweise mitnahm und den Eltern Hospitationen in der Kita anbot. Die Jury zeigte sich fasziniert von der Offenheit im Team, die eigene Arbeit zu reflektieren und gemeinsam neue Lösungen zu finden. 

Die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen wurde mit dem zweiten Platz und damit 15.000 Euro in der Kategorie "Kita des Jahres" ausgezeichnet. Beachtlich fand die Jury, wie sensibel die Fachkräfte mit der Vielfalt der Kinder und Familien umgehen und individuelle sowie innovative Lösungen für kleine wie große Herausforderungen finden.

Den dritten Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit und 10.000 Euro konnte sich die Kita Regenbogen aus Ortrand in Brandenburg sichern. Hervorgehoben wurde von der Jury die Gestaltung eines offenen und inklusiven Kita-Alltags sowie die Förderung der Fachkräfte. 

Auszeichnungen in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

In der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegte das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen den ersten Platz. Das Bündnis erhielt ebenfalls 25.000 Euro Preisgeld. Besonders beeindruckt hat die Jury, wie das Bündnis in einem hoch belasteten Stadtteil junge Menschen für Bildungs- und Kulturangebote begeistert und sie niedrigschwellig daran teilhaben lässt. So sind die Kinder nicht nur Gestalterinnen und Gestalter ihrer eigenen Filme und nehmen beispielsweise die Soundtracks dafür selbst auf. Sie reisen zusammen mit ihren Familien auch zu Filmfestivals, um ihre Arbeit zu präsentieren. Hervorzuheben ist: Die Kinder können sich nicht nur mit ihren eigenen Ideen in die Filmprojekte einbringen. Sie entscheiden selbst, wie und wann sie dies tun. Zusätzlich leisten die Akteurinnen und Akteure einen wichtigen Beitrag zur Sprachbildung. Das Bündnis begegnet Kindern und ihren Familien stärkenorientiert und auf Augenhöhe, Kinder werden in ihren individuellen Potenzialen gefördert. Das alles ist nur möglich und erfolgreich, weil Kita-Teams und Kulturschaffende hier eng zusammenarbeiten und das Lernen im Prozess als Bereicherung erlebt und vorgelebt wird: Die Bündnisakteurinnen und -akteure hinterfragen etwa bewusst, welche Stereotype, Rassismen und Diskriminierungen das eigene Wirken beeinflussen und wie diese verändert werden können.

Das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen konnte die Jury mit seinem ganzheitlichen Blick auf die Familien vor Ort und der integrierten Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuere im Stadtteil überzeugen und belegte den mit 15.000 Euro Preisgeld dotierten zweiten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres".

Das Netzwerk Familienzentren LaDaDi aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen wurde aufgrund der hervorragenden Einbindung von Eltern in verschiedene Formate und der Förderung einer kindorientierten Politik mit dem dritten Platz und 10.000 Euro Preisgeld in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" ausgezeichnet.

Die Zusatzpreise

Den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund im Wert von je 2000 Euro, erhielten die Kita Talstraße aus Fellbach in Baden-Württemberg und das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen.

Die Trophäe des ELTERN-Sonderpreises 2024 ging an die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Marke ELTERN, der Soziallotterie freiheit+, dem Didacta-Verband, der Thalia Bücher GmbH und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Besuch der WeiberWirtschaft eG Lisa Paus: Wir brauchen mehr Gründerinnen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen der WeiberWirtschaft eG in Berlin
Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen der WeiberWirtschaft eG in Berlin © Ute Grabowsky/BMFSFJ/photothek.de

Am 28. November besuchte Bundesfrauenministerin Lisa Paus das europaweit größte Gründerinnenzentrum WeiberWirtschaft eG in Berlin. Vor Ort informierte sie sich über die Gründerinnenzentrale und die weiteren Vorhaben der Frauengenossenschaft. Sie sprach mit Vertreterinnen eines IT-Unternehmens (INES Analytics GmbH) und einer Goldschmiedin und Schmuck-Designerin (In-Jewels), die im Unternehmerinnenzentrum ihre Büros und Werkstätten haben. Im Anschluss tauschte sich die Bundesfrauenministerin mit Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands der WeiberWirtschaft eG darüber aus, wie selbstständig erwerbstätige Frauen noch besser unterstützt werden können.

Lisa Paus: "Ich bin sehr beeindruckt davon, was die WeiberWirtschaft hier aufgebaut hat, unter anderem Europas größtes Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum. Hier finden Frauen, die gründen wollen oder gegründet haben, ein großes Netzwerk, eine unterstützende Infrastruktur und eine starke Community. Einrichtungen wie die WeiberWirtschaft sind wichtig, damit Frauen viele inspirierende Vorbilder finden können und damit mehr Frauen eigene Unternehmen gründen."

Gründerinnen den Start erleichtern

Frauen leisten als Gründerinnen einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dennoch gründen sie immer noch seltener als Männer ein eigenes Unternehmen. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Unternehmensnachfolgen. 

Um Unternehmerinnen den Start in die selbstständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern fördert das Bundesgleichstellungsministerium mehrere Projekte für Gründerinnen, darunter "Frau-Handwerk-Nachfolge" und "Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft" der bundesweiten gründerinnenagentur, in denen innovative Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Gründerinnen erarbeitet werden. Darüber hinaus beteiligt sich das Bundesgleichstellungsministerium gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, Verbänden und Institutionen am Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand".

WeiberWirtschaft eG

Die WeiberWirtschaft eG wurde 1989 gegründet und ist eine Genossenschaft mit mehr als 2100 Genossenschafterinnen. Sie unterstützt Frauen bei der Gründung ihres Unternehmens und bietet Räume für Unternehmerinnen aus diversen Branchen. Daneben stehen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung, unter anderem eine Kindertagesstätte, eine Kantine und ein Tagungsbereich. 2006 wurde die Gründerinnenzentrale in der WeiberWirtschaft eröffnet, die von der Berliner Senatsverwaltung gefördert wird. Seit 2006 ist die Weiberwirtschaft auch Regionalverantwortliche der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) für Berlin.
 

Jungen und Männer SKM-Fachtagung: Neue Wege für Prävention und Beratung bei Gewalt

Teilnehmende des Fachtags sitzen in einem Tagungsraum
Fachleute aus Beratung, Hilfesystem und Politik diskutierten über die Prävention von häuslicher Gewalt © Michael Miethe

Unter dem Titel "MÄNNER - GEWALT - SCHUTZ" veranstaltete der SKM Bundesverband e.V. am 27. November in Berlin seinen Fachtag zur Prävention gegen häusliche Gewalt. Eingeladen waren Fachleute aus Beratung, Hilfesystem und Politik sowie Gleichstellungsbeauftragte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Es steht außer Frage, dass wir als Gesellschaft etwas gegen die Ursachen dieser Gewalt tun müssen: also überkommene Männlichkeitsbilder und soziale Normen anzugehen, die viele Jungen früh prägen. Stärke bedeutet auch: Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Empathisch zu sein - das muss in den Köpfen ankommen. Aber: Männer sind auch Betroffene von Gewalt. Das wird allzu oft tabuisiert. Mit Folgen: Scham, Angst und das Gefühl, nicht gehört zu werden. Viele Männer gehen nicht den Schritt, sich Hilfe zu suchen. Das wollen wir ändern. Indem wir aufklären, zuhören und Unterstützung anbieten."

Beratung und Hilfe für Männer anbieten

Auf dem Fachtag präsentierten sich Akteure aus dem Frauen- und Männerhilfesystem im Rahmen einer Fachmesse. Anlaufstellen für betroffene Männer sind beispielsweise das Hilfetelefon Gewalt an Männern, die SKM-Beratung "Echte Männer reden." sowie  diverse Männerschutzeinrichtungen. 

Alle Geschlechter vor Gewalt schützen

Deutschland verpflichtete sich 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention, alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu bekämpfen. 
Das Lagebild "Häusliche Gewalt" des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt, dass Gewalt im häuslichen Umfeld überwiegend Frauen trifft und mehrheitlich von Männern ausgeht. Gleichzeitig sind laut Kriminalstatistik rund 30 Prozent der Opfer männlich. Der Kongress zeigte auf, wie wichtig männerspezifische Hilfs- und Beratungsangebote sind: präventiv, damit männliche Gewalttäter ihr Verhalten ändern, und enttabuisierend, damit betroffene Männer wissen, wo sie Hilfe finden.

Befragung soll Erkenntnisse zu häuslicher Gewalt bringen

Die Befragung "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" untersucht das Dunkelfeld von Gewaltvorkommnissen in Deutschland. Das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt verantworten diese gemeinsam und erhoffen sich Erkenntnisse über geschlechtsspezifische Unterschiede. Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt zu entwickeln. Erste Ergebnisse erscheinen im zweiten Quartal in 2025.