Vierter DRK-Wohlfahrtskongress Mehr Menschlichkeit für eine starke Demokratie

Lisa Paus hält eine Rede auf einem Podium vor Publikum
Beim Grußwort zum 4. DRK-Wohlfahrtskongress dankte Lisa Paus dem Deutschen Roten Kreuz für den unermüdlichen Einsatz in der Wohlfahrtspflege © Moritz Meyer / DRK

Am 25. und 26. März fand der Vierte DRK-Wohlfahrtskongress in Berlin statt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte zur Eröffnung des Kongresses die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Freien Wohlfahrtspflege für Sozialstaat, Gesellschaft und Demokratie.

Lisa Paus: "Das wunderbare Motto des DRK Kongresses ‘Mehr Menschlichkeit' fordert uns alle auf, gemeinsam für den sozialen Frieden einzutreten und Haltung zu zeigen, wo Hass und Intoleranz um sich greifen. Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz spielen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft, indem sie den sozialen Frieden sichern und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. In Zeiten der Unsicherheit sind sie nicht nur Helfer, sondern auch wichtige Stütze der Menschlichkeit, die zur Wahrung unserer Werte beitragen. Mein herzlicher Dank gilt dem Deutschen Roten Kreuz und der Freien Wohlfahrtspflege für ihren unermüdlichen Einsatz."

Gemeinsam Lösungsansätze finden

An den zwei Kongresstagen nahmen rund 230 Fach- und Führungskräfte des DRK sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft teil. Sie diskutierten, wie sorgende Gemeinschaften gefördert, gemeinnützige Strukturen gestärkt und deren Finanzierung gesichert werden kann. Zudem tauschten sie sich darüber aus, wie Menschen für die soziale Arbeit begeistert werden können, wie neue Dialog- und Beteiligungsformate entstehen, digitale Instrumente genutzt und ökologisch nachhaltige soziale Versorgungsformen entwickelt werden können.

Das Deutsche Rote Kreuz ist seit vielen Jahren ein wichtiger und zuverlässiger Partner des Bundesfamilienministeriums. Mit seinen vielfältigen Einrichtungen und sozialen Diensten ist es als Wohlfahrtsverband eine tragende Säule des Sozialstaates in Deutschland.

Schutz von Kindern und Jugendlichen Bundesrat stimmt Antimissbrauchsbeauftragtengesetz zu

Lisa Paus und Kerstin Claus stehen vor einer blauen Wand, vor ihnen sind Mikrofone aufgestellt
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus © Thomas Trutschel/photothek.de

Am 21. März hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) zugestimmt. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Lisa Paus: "Als Mutter kann ich mir nichts Schlimmeres vorstellen als ein Kind, das leidet - und niemand hilft. Doch sexueller Missbrauch geschieht jeden Tag. Oft im Verborgenen, in der eigenen Familie oder dem sozialen Umfeld. Über 18.000 Kinder jedes Jahr - und wir wissen: Die Dunkelziffer ist noch viel höher. Das UBSKM-Gesetz setzt hier an: Es schafft starke, unabhängige Strukturen, gibt Betroffenen eine Stimme und verpflichtet Politik und Gesellschaft, hinzusehen und zu handeln. Missbrauch darf kein Tabuthema sein - wir müssen ihn aufdecken, aufarbeiten und verhindern. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz. Und wir haben die Verantwortung, diesen Schutz zu gewährleisten. Mit Prävention, Aufarbeitung und gesetzlichen Vorgaben setzen wir ein klares Zeichen: Kinderschutz gehört auf die höchste politische Ebene. Wir geben Betroffenen eine Stimme und sorgen für Prävention - in Schulen, Vereinen und der gesamten Kinder- und Jugendhilfe. Dieses Gesetz ist ein Bekenntnis: Jedes Kind verdient Schutz, und wir tragen die Verantwortung für sein sicheres Aufwachsen!"

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken

Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.

Betroffene beteiligen

Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.

Aufarbeitung verbessern

Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.

Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz stärken

Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Beirat stellt Erkenntnisse und Empfehlungen zur UN-Dekade vor

 Lisa Paus mit weiteren Teilnehmenden bei der Abschlussveranstaltung der UN-Dekade Berlin
© Sebastian Rau/photothek.de

Am Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März hat der Beirat zur Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft seinen Abschlussbericht vorgestellt. Die Arbeit des Beirats orientierte sich von 2022 bis 2025 an dem Aktivitätenprogramm, das die Vereinten Nationen verabschiedet hatten. Anwesend waren Akteurinnen und Akteure aus betroffenen Communitys, Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus hielt das Grußwort und würdigte die wertvolle Arbeit des Beirats.

Lisa Paus: "Rassismus ist in Deutschland Realität. Das hat die Arbeit des Beirats eindrücklich gezeigt - aber auch, wie viel Wissen, Engagement und Widerstandskraft Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Communitys einbringen. Mein Dank gilt allen, die sich mit so viel Einsatz für die Ziele der UN-Dekade stark gemacht haben. Diese Impulse müssen wir aufnehmen und in wirksames Handeln überführen. Der Bericht zeigt: Wir müssen Anti-Schwarzen Rassismus als eigenständige Form von Rassismus anerkennen und seinen Ursachen und Auswirkungen mit einer nachhaltigen Agenda begegnen - in der Bildung, im Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen und in den Institutionen. Unser Bundesprogramm "Demokratie leben!" setzt hier an: In der neuen Förderperiode ab 2025 bleibt die Unterstützung für afrodiasporische, afrikanische und Schwarze Organisationen ein fester Bestandteil."

Empfehlungen gegen Rassismus und Diskriminierung

2013 hatten die Vereinten Nationen die erste UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft  (2015-2024) ausgerufen. Mit Fokus auf den Lebensrealitäten Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland hat der Beirat zielgerichtete Empfehlungen gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeitet.

Das Fazit: Anti-Schwarzer-Rassismus bleibt eine große Herausforderung und muss konsequent bearbeitet werden. Er darf nicht nur die Aufgabe der einzelnen Akteurinnen und Akteure sein, sondern auch Politik und Gesellschaft müssen entschlossen gegen Anti-Schwarzen-Rassismus vorgehen. Die Erkenntnisse des Berichts können dafür ein wichtiger Kompass für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Gesellschaft sein. Im Dezember 2024 wurde eine zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen (2025-2034).

 

Beirat der ersten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Zur Unterstützung der UN-Dekade hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) im Rahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im Februar 2022 eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Koordinierungsstelle besteht aus einem Beirat und einer Geschäftsstelle. Der Beirat setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern sowohl aus betroffenen Communitys, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, federführenden Ressorts sowie des Auswärtigen Amts, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Landes-Demokratiezentrum Schleswig-Holstein, als Vertreter der Länder.

Pflege Neue Rekordzahlen in der Pflegeausbildung

Ein Mädchen sitzt auf einem Bett, daneben eine Person mit einer Maske. In einem Kreis steht "Pflege kann was".
Die Zahl der Auszubildenden zur Pflegefachperson wuchs im Jahr 2024 um neun Prozent. Die Kampagne "Pflege kann was" informiert über die vielfältigen Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Pflege © BMFSFJ

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 18. März haben 2024 rund 59.500 Personen eine Ausbildung in der Pflege begonnen. Das sind 5.100 Personen oder neun Prozent mehr als 2023. Damit ist ein neuer Höchststand bei den Ausbildungseintritten zum Stichtag 31. Dezember erreicht worden. 

Lisa Paus: "Mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Seit der Reform der Pflegeberufe im Jahr 2020 haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbildung attraktiver zu machen. Besonders unsere Kampagne 'Pflege kann was' informiert gezielt über die vielfältigen Chancen in der Pflege. Ich freue mich, dass 2024 mit einer beeindruckenden Steigerung von neun Prozent nun 59.500 Menschen eine Ausbildung in der Pflege begonnen haben - ein neuer Höchststand, der zeigt, dass unsere Anstrengungen wirken und die Pflege weiterhin an Attraktivität gewinnt."

Auch Zahl der männlichen Auszubildenden angestiegen

Insgesamt befanden sich 2024 rund 147.100 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft. Auch der Anteil der Männer stieg dabei langsam, aber kontinuierlich: von 24 Prozent in 2020 auf 26 Prozent in 2024. 

Antisemitismusprävention Lisa Paus dankt Initiativen für Engagement gegen Antisemitismus

Lisa Paus mit einer Gruppe von Leuten vor einer Fensterfront
Einsatz gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit: Lisa Paus mit Akteurinnen und Akteuren aus der jüdischen Community, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft © BMFSFJ / photothek / Dominik Butzmann

Am 19. März 2025 hat Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen und Vertretern jüdischer Gemeinden, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft über die Herausforderungen im Kampf gegen Antisemitismus diskutiert. Zu den Teilnehmenden gehörten Rabbiner Prof. Dr. Andreas Nachama, Rabbiner Yehuda Teichtal und Aron Schuster von der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Lisa Paus: "Der Terrorangriff am 7. Oktober 2023 war eine Zäsur. Seitdem erfahren jüdische Menschen noch mehr Beleidigungen, antijüdische Schmierereien und Hetzparolen als zuvor. Gerade jetzt müssen wir gegen Antisemitismus und für eine weltoffene, demokratische Gesellschaft einstehen. Ich bin dankbar für die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich mit ihrer Expertise und oft unter schwierigen Bedingungen engagieren. Wir brauchen kritische Bildungsarbeit und wissenschaftliche Forschung, um Antisemitismus, Rassismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit heute und in Zukunft wirksam entgegenzutreten."

Bundesprogramm "Demokratie leben!" fördert Projekte gegen Antisemitismus 

Der Termin ist Teil einer Gesprächsreihe, die das Bundesgleichstellungsministerium vor dem Hintergrund des Hamas-Anschlags auf Israel vom 7. Oktober 2023 initiiert hat. Seitdem haben die antisemitischen Vorfälle in Deutschland zugenommen. Zentrale Fragestellung war, wie sich die Arbeit gegen Antisemitismus seither verändert hat. Zudem war man sich einig, dass Antisemitismus nicht als isoliertes Phänomen betrachtet werden darf. Er ist nur eine Seite von gestiegener Menschenfeindlichkeit in der Gesellschaft. 

Lisa Paus verwies daher auf das Bundesprogramm "Demokratie leben!", das Anfang 2025 in seine dritte Förderperiode gestartet ist. Es fördert zahlreiche Einrichtungen und Projekte zur Antisemitismus- und Rassismusvorsorge. Dazu gehören die Bildungsstätte Anne Frank, der Bundesverband RIAS, das Kompetenzzentrum für antisemitismuskritische Bildung und Forschung, die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus und der Zentralrat der Juden in Deutschland, die gemeinsam den Kooperationsverbund gegen Antisemitismus bilden.

Kinder- und Jugendplan des Bundes Stärken, was die Zukunft trägt

Buntes Logo
Logo Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) © BMFSFJ

Seit 75 Jahren unterstützt der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) wichtige Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe und fördert die Teilhabe junger Menschen in der Gesellschaft. Dabei werden Talente entdeckt, Perspektiven eröffnet und Vielfalt gelebt. Der KJP hilft den Trägern dabei, junge Menschen zu fördern. Dabei entwickeln sie eigene Standpunkte und übernehmen Verantwortung für eine demokratische Gesellschaft.

Aktive Teilhabe für Kinder und Jugendliche ermöglichen

Das Besondere am KJP ist, dass er gleichzeitig stabil und flexibel ist. Dadurch ermöglicht er zuverlässige Förderung und kreative, zukunftsweisende Ideen. Träger können sich so eigenständig an die schnellen Veränderungen unserer Gesellschaft anpassen und Themen wie digitale Bildung, Umweltbewusstsein und Demokratieförderung mitgestalten. Er schafft Freiräume, um vor Ort passgenaue Lösungen für die Herausforderungen junger Menschen zu entwickeln.

Der KJP steht im Mittelpunkt der Kinder- und Jugendhilfe: Sei es außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kindertagespflege, Hilfen für Familien oder internationale Jugendarbeit. Ziel ist es, dass junge Menschen selbstbewusst und aktiv werden und die Gesellschaft von morgen mitgestalten. Damit hilft der KJP die Zukunft besser und gerechter zu machen.

Die fünf Handlungsfelder des KJP 

In der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung fördert der KJP außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Diese Angebote helfen Kindern und Jugendlichen, sich weiterzuentwickeln und ihre soziale Teilhabe zu stärken.

Im Bereich der Jugendsozialarbeit und Integration unterstützt der KJP benachteiligte Jugendliche. Er unterstützt Programme, die ihnen helfen, soziale und berufliche Teilhabe zu erreichen. Das Ziel ist, gleiche Chancen für alle zu schaffen.

Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege trägt der KJP zur Qualitätssteigerung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege bei. So sichert er gute frühkindliche Bildung und Entwicklungsbedingungen für die Kleinsten.

Der KJP hilft auch Familien, jungen Menschen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten. Durch gezielte Beratung und Unterstützungsangebote entlastet er Eltern bei der Erziehung und sorgt so für stabile Familienverhältnisse und ein gutes Umfeld für die Entwicklung von Kindern.

Ergänzend fördert der KJP weitere zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise den internationalen Jugendaustausch fördern.

Frauen in Führungspositionen Lisa Paus: Gleichberechtigte Teilhabe ist greifbar nah

2 Holzwürfel mit Mann und Frau als Profil, mittig wird ein Würfel von Ungleich- zu einem Gleichzeichen gedreht
© iStock/Thapana Onphalai

Die Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 44 Prozent von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um elf Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der am 14. März veröffentlichte Gleichstellungsindex (Stichtag 30. Juni 2024) und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Rechnet man den nachgeordneten Bereich hinzu, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir als großer Arbeitgeber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wir nehmen unsere gesetzliche Verpflichtung sehr ernst. Und es gilt auch für die breite Masse an Unternehmen, mehr Frauen in die oberen Etagen zu holen. Denn für viele Player in der Wirtschaft ist klar: Ein guter Mix bei den Führungskräften führt zu besseren Arbeitsergebnissen. Zeigen wir, dass es geht: Das bereits von einer schwarz-roten Regierung selbst gesteckte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist bis Ende 2025 zu schaffen. Wir konnten in dieser Legislatur viele Fortschritte erreichen - ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."

Mehr Frauen in Führung bringen

Das Ziel, die Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, ist 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert worden. Im Rahmen des Führungspositionen-Gesetzes II (Plan FüPo 2025) haben alle Ressorts seither fortlaufend Maßnahmen und Projekte gefördert, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.

Der Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerium erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Geschlechtergerechte Klimapolitik Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus spricht beim Frauentagsfrühstück über die Gestaltung einer geschlechtergerechten Klimapolitik © BMFSFJ / photothek.de
Am 12. März hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten hatte die Bundesfamilienministerin am 4. März bei einem Frauentagsfrühstück mit 50 Teilnehmenden diskutiert. 

Das Gutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen und sich an dessen Folgen anzupassen.

Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-)Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation. 

Lisa Paus: "Ich danke der Gleichstellungsberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld für ihre wegweisende Arbeit. Der Bericht zeigt eindrücklich: Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"

Prof. Silke Bothfeld, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: "Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung heute ihre Stellungnahme zum Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen hat und unsere Empfehlungen nun auch in die politischen Diskussionen einfließen können."

Sozial-ökologische Wende geschlechtergerecht gestalten

Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich:

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten unter anderem zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Gleichstellungsberichte der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beauftragt, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Der erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 vorgelegt. 

Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Vierten Gleichstellungsbericht "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation" wurde im März 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. 

Seit dem Vierten Gleichstellungsbericht ist die Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte dauerhaft bei der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt. Die Geschäftsstelle unterstützt die jeweilige Sachverständigenkommission in ihrer Arbeit und setzt sich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium für den Transfer der Ergebnisse der Gleichstellungsberichte ein.

 

Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen Ekin Deligöz ruft zum Schulterschluss für mehr Gleichstellung auf

Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York
Die Frauenrechtskommission ist die Fachkomission der Vereinten Nationen für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten © Am Media Group/ Johnny Vacar
Vom 10. bis zum 13. März ist die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfrauenministerium, Ekin Deligöz, bei der 69. Frauenrechtskommission (FRK) der Vereinten Nationen (VN) in New York. Sie vertritt Bundesfrauenministerin Lisa Paus. Thema im Jahr 2025 ist die Bestandsaufnahme 30 Jahre nach der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. 1995 forderte die Weltgemeinschaft gleiche Macht für Frauen, ein Leben frei von Gewalt und mehr Geschlechtergerechtigkeit. Bei ihrem Besuch lenkt Ekin Deligöz den Fokus auf 

  • die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, 
  • die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen 
  • und die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte. 
     

Eine zivilgesellschaftliche Delegation von Frauen- und Gleichstellungsorganisationen aus Deutschland begleitet sie beim offiziellen Sitzungsprogramm und den begleitenden Veranstaltungen.

Ekin Deligöz: "Auf der Frauenrechtskommission bei den Vereinten Nationen in New York erlebe ich unzählige engagierte, tolle Menschen, die sich für Gleichstellung einsetzen. Das gibt ungemein Hoffnung! Wir leben in einer Zeit der geopolitischen Krisen, in der rechtskonservative Regierungen wiedererstarken. In diesen Zeiten weht allen, die sich für Gleichstellung einsetzen, ein harter Wind entgegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf einen gemeinsamen Wertekompass besinnen und Kurs halten. Ich danke Costa Rica und Kapverden, dass sie uns so zielorientiert durch schwierige Verhandlungsrunden zu einer gemeinsamen Politischen Erklärung geleitet haben. Gerade jetzt, gerade in diesen Zeiten ist der Schulterschluss mit unseren internationalen Partnern immens wichtig.

Im Jahr 1995 hat sich die Staatengemeinschaft in Peking zu vollständiger Gleichstellung verpflichtet. 30 Jahre später müssen wir feststellen: erreicht hat das bislang kein Land dieser Welt. In Deutschland können wir stolz sein auf unsere gleichstellungspolitischen Erfolge und dennoch haben auch wir noch eine weite Strecke vor uns. International und national gilt: Wir müssen und werden uns jedem Roll-Back-Versuch entschieden entgegenstellen, denn Fortschritt ist ohne Gleichstellung nicht möglich. Eine internationale Führungsrolle Deutschlands beinhaltet auch die gesellschaftspolitischen Themen und findet entsprechende Resonanz."

30 Jahre Pekinger Erklärung

Schwerpunktthema der Frauenrechtskommission ist die Bestandsaufnahme der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. Diese wurde bei der vierten und bisher letzten Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995 von 189 VN-Mitgliedstaaten in Peking verabschiedet. Sie gilt bis heute als das umfassendste Konzept zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen. Zum dreißigjährigen Jubiläum haben die Unterzeichnerstaaten umfassende Berichte zur Umsetzung eingereicht. Diese beziehen sich auf die zwölf Aktionsfelder der Plattform, die von Armut, über Gewalt gegen Frauen bis zu Umweltthemen reicht. Die Überprüfung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform findet alle fünf Jahre statt.

Allianzen für Frauenrechte schaffen

Am 10. März lud die Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz Regierungsvertreterinnen und -vertreter, Nichtregierungsorganisationen und weitere internationale Gäste zu einer Veranstaltung zum Thema "Mit Feminismus zum Erfolg - Strategien gegen antifeministische Bewegungen" ins Deutsche Haus ein. Aufkommender Antifeminismus gefährdet die Demokratie, ist ein Kernelement rechter und rechtsextremer Ideologien und dient als Brückenfunktion für extreme Gruppen in die politische Mitte. 

Ziel der Veranstaltung war die Identifikation erfolgreicher Kampagnen zum Umgang mit Antifeminismus, Erfolge gegen antifeministische Erzählungen herauszustellen und für Allianzen unter Frauenrechtlerinnen zu werben. Moderiert wird die Veranstaltung von Caroline Ausserer vom Deutschen Frauenrat e.V.

Unter anderem nahmen Katarzyna Kotula, Ministerin für Gleichstellung Polens, Naureen Shameen, Executive Director, Noor, Pakistan/US; Marta Lempart, Frauenrechtsaktivistin aus Polen; Prof. Natalia Gherardi, Executive Director, Latin American Justice and Gender Team in Argentinien; Prof. Carol Gilligan von New York University, USA; und Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats teil.
 

Die VN-Frauenrechtskommission

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen. Die 69. Frauenrechtskommission findet vom 10. bis 21. März statt.

Equal Pay Day Lisa Paus: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen

Flaggen zum Equal Pay Day
Der Equal Pay Day macht jedes Jahr auf den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern aufmerksam © Businessfotografie Inga Haar

Um auf die anhaltende Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen, findet jährlich der Equal Pay Day statt. Die auch "Gender Pay Gap" genannte Lohnlücke zwischen den Geschlechtern beträgt inzwischen 16 Prozent. Das Statistische Bundesamt meldete für 2024 einen Rückgang des Gender Pay Gaps um zwei Prozentpunkte. In den letzten vier Jahren lag er bei 18 Prozent. 

Bundesfrauenministerin Lisa Paus bekräftigte anlässlich des Aktionstages den Handlungsbedarf für eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Lisa Paus: "Es ist Zeit für Equal Pay! Mit einem Unterschied von 16 Prozent zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern gibt es einen erfreulichen Fortschritt von zwei Prozentpunkten - erstmalig seit 2020 sehen wir wieder Bewegung. Trotzdem können wir erst zufrieden sein, wenn Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erreicht ist. Dafür brauchen wir eine bessere partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie wirksame Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch das Entgelttransparenzgesetz muss zügig weiterentwickelt werden, das gibt auch die europäische Richtlinie vor. Die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit muss endlich selbstverständlich werden!"

Bundesweiter Einsatz gegen die Lohnlücke

Der Equal Pay Day markiert jeweils den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu erhalten. Der Equal Pay Day fand demnach am 7. März 2025 statt. Am Aktionstag fanden auf Initiative des Verbands Business and Professional Women e.V. (BPW) bundesweit erneut zahlreiche Veranstaltungen statt. Das Bundesfrauenministerium fördert den Equal Pay Day seit 2008.

Gleichstellung Gemeinsam mit Frankreich für Frauenrechte

Lisa Paus und der französische Botschafter in Berlin überreichen einer Frau einen Preis
Lisa Paus überreichte Architektin Barbara Schock-Werner den Preis des Vereins "Féminin Pluriel" für ihr Engagement um den Wiederaufbau von Notre-Dame © Ambassade de France en Allemagne / Monique ULRICH

Im Vorfeld des Internationalen Frauentags hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 5. März den französischen Botschafter in Berlin, Francois Delattre, zu einem gemeinsamen Austausch über deutsche und französische Gleichstellungspolitik getroffen. Auch Frauenverbände aus beiden Ländern waren in die französische Botschaft in Berlin geladen und diskutierten Themen wie den Gender Pay Gap und Gewaltschutz von Frauen. 

Lisa Paus: "Wir setzen heute ein starkes Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft. Anlässlich des Internationalen Frauentags blicken wir auf die Erfolge der vergangenen Jahre - und zugleich den weiten Weg, der noch vor uns liegt. Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Sie ist keine Errungenschaft, sondern etwas, das wir tun. Jeden Tag.

Gerade jetzt ist die deutsch-französische Partnerschaft wichtiger denn je. Und unsere Zusammenarbeit ist gerade in dieser Zeit, in der die Rechte von Frauen und Minderheiten unter Druck geraten, ein bedeutendes Signal: Wir stehen für echte Gleichstellung ein - wir gemeinsam. Wir stehen Schulter an Schulter. Was wir jetzt brauchen, ist mehr Zusammenarbeit! Nicht weniger. Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg."

Besonderes Engagement im Wiederaufbau von Notre Dame geehrt

Darüber hinaus haben Lisa Paus und der französische Botschafter der deutschen Architektin Barbara Schock-Werner den Preis des Vereins "Féminin Pluriel" überreicht. Sie war von 1999 bis 2012 die erste Dombaumeisterin des Kölner Doms und hat sich besonders für den Wiederaufbau der Kathedrale Notre-Dame in Paris engagiert. Bei der Würdigung der Preisträgerin hat Lisa Paus die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich hervorgehoben, die gerade in schwierigen Zeiten ihre Verlässlichkeit beweist.

 

Hilfe und Beratung "Beratungskompass Verschwörungsdenken" startet

Frau durchsucht am Handy Internetforen zum Thema Kinderwunsch
Das Beratungsangebot soll Betroffenen und ihrem Umfeld geeignete Unterstützung vermitteln © iStock/oatawa

Am 27. Februar startete die bundesweite Beratungsstelle "Beratungskompass Verschwörungsdenken". Sie steht allen Betroffenen und Ratsuchenden offen und ist Teil eines gemeinsamen Projekts des Bundesfamilienministeriums und des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das Projekt läuft seit März 2024 im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" und wird durchgeführt vom Violence Prevention Network, der Amadeu Antonio Stiftung und modus - Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Verschwörungserzählungen sind nicht nur Gift für unsere Demokratie, sie belasten auch Familien, Freunde und Kollegen von Verschwörungsgläubigen enorm. Mit der neuen bundesweiten Verweisberatung bieten wir erstmals eine leicht zugängliche Anlaufstelle für wirklich alle, die Unterstützung suchen. Wer Rat sucht, erhält eine erste Orientierung und Hilfe, um passende Beratungsangebote in der Nähe zu finden. Nach einem vertraulichen Erstgespräch wird bei Bedarf an eine spezialisierte Stelle weitervermittelt. So unterstützen wir Betroffene und deren Umfeld sehr konkret und stärken gleichzeitig die Prävention, um unsere Gesellschaft vor den wachsenden Gefahren von Verschwörungsdenken zu schützen."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Verschwörungserzählungen gehen einher mit Lügen und Desinformation. Sie werden gezielt verbreitet, um unsere Gesellschaft zu spalten und das Vertrauen in die unabhängige Wissenschaft, in freie Medien oder demokratische Institutionen zu zerstören. Verschwörungserzählungen können in extremistische Ideologien führen und Täter zu Straf- und Gewalttaten antreiben. Besonders oft werden antisemitische Verschwörungserzählungen verbreitet.

Meist fällt den Menschen im direkten Umfeld innerhalb der Familie, dem Freundeskreis oder in der Schule zuerst auf, wenn Verschwörungserzählungen verbreitet werden. Ein offener Dialog auf Augenhöhe scheint oft unmöglich, weil das Gegenüber für Argumente nicht zugänglich ist. Die Einrichtung der bundesweiten Beratungsstelle ist deshalb ein wichtiger Baustein in der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Desinformation."

Verschwörungserzählungen erzeugen und verstärken antidemokratische Haltungen

Verschwörungserzählungen speisen sich aus der Annahme, dass als mächtig wahrgenommene Einzelpersonen oder Gruppen wichtige Ereignisse in der Welt beeinflussen und dabei die Bevölkerung über ihre Ziele im Dunkeln lassen. Besondere Wirkungsmacht entfalten sie in gesellschaftlichen Krisenzeiten, so auch während der Covid-19-Pandemie und aktuell im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Verschwörungserzählungen prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Aber auch jenseits extremistischer Strukturen und Netzwerke können sie antidemokratische Haltungen hervorbringen und verfestigen.

Ziel des Beratungsangebots ist, möglichst passgenaue Hilfs- und Beratungsangebote für Ratsuchende, Betroffene und deren Umfeld bereitzustellen.

Vertrauliche Beratung - bundesweit und vor Ort

Die Beratungsstelle "Beratungskompass Verschwörungsdenken" ist online sowie telefonisch unter der Nummer 030-62937479 erreichbar. Der erste Termin dient der anonymen Erstberatung und -einschätzung des persönlichen Bedarfs. Stellt sich im Erstgespräch ein längerfristiger Beratungsbedarf heraus, wird der anschließende Beratungsprozess an eine lokale Beratungsstelle weitergegeben. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Beratungsstellen wird laufend erweitert. Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich. 

Fachkräftekongress Erziehungs- und Pflegeberufe stärken Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Lisa Paus diskutiert mit einer anderen Teilnehmerin der Podiumsdiskussion an einem Tisch
Lisa Paus bei der Paneldiskussion des Fachkräftekongresses zum Thema "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" © Stefan Zeitz

Am 25. Februar fand in Berlin der zweite Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums statt. Im Mittelpunkt standen dabei Berufe mit besonderem Fachkräftemangel wie Erziehungs- und Pflegeberufe. Zwei Fachpanels widmeten sich der Frage, wie mehr junge Menschen für Erziehungs- und Pflegeberufe gewonnen und langfristig im Beruf gehalten werden können.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ohne ausreichend qualifizierte Menschen, die in Kitas und Pflegeeinrichtungen arbeiten, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht funktionieren. Daher spielen diese Branchen eine Schlüsselrolle für die Fachkräftesicherung in Deutschland: Eltern und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung können nur arbeiten, wenn die soziale Infrastruktur gesichert ist. Daher haben wir mit zahlreichen Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen, diese Berufe attraktiver zu machen. Es ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung, auch in Zukunft in diese Berufsfelder zu investieren." 

Maßnahmen in der Pflegeausbildung als Modell

Auf dem Panel "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" diskutierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber, wie erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung auf andere Branchen übertragen werden können. Neben Lisa Paus nahmen auch Dr. Monika Hackel, Leiterin der Abteilung 2 im Bundesinstitut für Berufsbildung, Manuela Schubert, Geschäftsführerin des Pflegewohnzentrums Kaulsdorf-Nord, und Thomas Knäpper, Berater im Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, an der Podiumsdiskussion teil. 

Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen

An der Podiumsdiskussion "Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen" beteiligten sich Jana Borkamp, Abteilungsleiterin Kinder und Jugend im Bundesfamilienministerium, der Bildungsökonom Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, die Betriebsrätin Pamela Jurisch von der Betriebskita der Siemens AG, der Bereichsleiter Personal und Pädagogik des Trägers Fröbel, Jakob Fritz, und eine Auszubildende. Diskutiert wurde, was Erziehungsberufe attraktiver macht und welche Auswirkungen der Fachkräftemangel in Kitas auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt hat.  

Fachkräftestrategie der Bundesregierung umsetzen

Der Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums steht unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland". Ziel ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken für vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen und die Inhalte der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit der Praxis zu verknüpfen. Folgende Handlungsfelder stehen dabei im Fokus: Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk, Digitale Ansätze. In diesen Kategorien wurde auch zum zweiten Mal der Deutsche Fachkräftepreis von Bundesarbeitsminister Heil verliehen.
 

Engagement stärken Bundesfreiwilligendienste weiter finanziell gesichert

Mehrere Hände als Zeichen des gemeinsamen Engagements übereinandergelegt
Im Bundesfreiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters für die Gesellschaft engagieren © iStock/Nikada

Der im Sommer 2025 beginnende Jahrgang des Bundesfreiwilligendienstes kann dann bis zum regulären Ende im Sommer 2026 finanziert werden. Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesfamilienministeriums die Freigabe sogenannter Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 angekündigt, die die Finanzierung der geplanten Freiwilligendienstplätze sicherstellen.

Bundesfamilienministerium Lisa Paus: "Auf Initiative des Bundesfamilienministeriums hat das Bundesfinanzministerium nunmehr angekündigt, die Verpflichtungsermächtigungen für die Freiwilligendienste in einem auskömmlichen Umfang freizugeben. Die Träger bekommen damit die dringend notwendige Planungssicherheit, um die Stellen wie gewohnt auszuschreiben, denn gerade jetzt interessieren sich viele junge Menschen für einen Freiwilligendienst nach dem Schulabschluss. Ich bin froh und erleichtert, dass trotz vorläufiger Haushaltsführung dieses wichtige Programm gut weitergeführt werden kann. Junge Menschen haben so die Chance, wichtige Erfahrungen in den verschiedensten Freiwilligendienstbereichen und Einsatzstellen zu sammeln. Nicht nur sie selbst, auch die Gesellschaft profitiert von ihrem großartigen Engagement."

Finanzierung gibt Trägern Planungssicherheit

Der Bundesfreiwilligendienst beginnt in der Regel im Sommer und dauert ein Jahr. Um die Einsätze in diesem Jahr fest planen zu können, ist daher eine finanzielle Grundlage für das Jahr 2026 erforderlich. Der noch nicht verabschiedete Bundeshaushalt 2025 und die damit verbundene vorläufige Haushaltsführung haben jedoch zu Unsicherheiten bei den Trägern des Bundesfreiwilligendienstes geführt. Mit den nun erteilten Finanzzusagen können im Sommer neue Freiwilligendienstleistende eingestellt werden.

Der Bundesfreiwiligendienst

Seit 2011 unterstützt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwillige mit dem Ziel, allen Menschen, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren, einen passenden Platz zur Verfügung zu stellen. Menschen jeden Alters (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) können sich im Rahmen des BFD gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in anderen Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren.
 

Bundesflüchtlingsprogramm Psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete gestärkt

Beratungssituation zwischen zwei Personen, eine mit Klemmbrett
© Getty/SDI Productions

Die Psychosozialen Zentren (PSZ) leisten einen wichtigen Beitrag, um Geflüchtete vor Ort zu integrieren, Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken und eine Grundlage für die Verarbeitung von Traumata zu schaffen. Sie werden im Rahmen des Bundesprogramms zur Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte für das Haushaltsjahr 2025 über den Finanzierungsansatz von 6,1 Millionen Euro hinaus überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4,9 Millionen Euro beantragt, um die Arbeit der PSZ weiter zu stärken. Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat dieser Erhöhung am 21. Februar zugestimmt.

Lisa Paus: "Kriegsflüchtlinge sind häufig von schweren Traumata geprägt und benötigen besondere Hilfe. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Bundesregierung über die Wohlfahrtsverbände die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer weiterhin unterstützt. Diese Zentren bieten nicht nur therapeutische Krisenintervention, sondern auch sozialpädagogische Beratung und Begleitung, die speziell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind. Mit der Aussetzung des Haushaltsverfahrens 2025 konnten die Psychosozialen Zentren zunächst nicht im Umfang der vorherigen Jahre eine Fördersicherheit erhalten. Jetzt ist es gelungen, die Förderung um 4,9 Millionen Euro zu erhöhen. Das ist ein Erfolg, auch wenn die tatsächlichen Bedarfe größer sind. Die Herausforderungen, die in der Flüchtlingshilfe bestehen, sind enorm: Sie reichen von rechtlichen und kulturellen Hürden bis hin zu schweren traumatischen Erfahrungen. Die engagierten Fachkräfte und Ehrenamtlichen, die tagtäglich in dieser hochsensiblen Arbeit tätig sind, verdienen nicht nur unseren tiefsten Respekt, sondern auch unseren aufrichtigen Dank für ihren unermüdlichen Einsatz."

Zugang zu psychosozialer Versorgung ermöglichen

Geflüchtete benötigen für ihre soziale Integration Anknüpfungsmöglichkeiten an die Mehrheitsgesellschaft und Unterstützung bei der Erfüllung von Grundbedürfnissen wie Wohnen und soziale Kontakte. Zudem sind sie häufiger psychisch krank als Nicht-Geflüchtete. Gleichzeitig bestehen für Geflüchtete besondere Barrieren beim Zugang zur psychosozialen Versorgung. Dies sind nach wie vor insbesondere rechtliche und sprachliche Barrieren, Diskriminierung und Ressourcenknappheit auf der Angebotsseite.

Die Aktivitäten der PSZ umfassen unter anderem die psychosoziale Beratung, Krisenintervention, Vermittlung in Angebote der medizinischen Regelversorgung, Vermittlung in nicht-medizinische Angebote des Hilfesystems sowie Asyl-, Aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung. Häufig arbeiten die PSZ auch mit Vereinen und Arbeitgebern im Einzugsgebiet zusammen und entwickeln innovative Konzepte wie zum Beispiel Gruppenangebote, die sehr niederschwellig sind und ohne Sprache auskommen.

Die geförderten PSZ sind über ganz Deutschland verteilt. Im Jahr 2023 betreuten die PSZ im Rahmen des Bundesprogramms insgesamt 12.348 Personen. 20 Prozent der Klientinnen und Klienten sind minderjährig, weibliche und männliche Klienten halten sich in etwa die Waage.

Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge

Mit dem "Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge" fördert die Bundesregierung seit 1979 eine koordinierte Flüchtlingshilfe. Seit 2016 werden Psychosoziale Zentren (PZS) hieraus verstärkt unterstützt. Aus dem Bundesprogramm werden auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert, welche die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer betreiben, sowie die Arbeit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.

Gedenken an Hanau Die Opfer des Hasses bleiben unvergessen

Das Foto zeigt einen Bauzaun mit Plakaten der Opfer von Hanau
Am 19. Februar 2020 wurden bei einem rassistischen und muslimfeindlichen Anschlag in Hanau neun Menschen getötet © BMFSFJ

Der rassistische und muslimfeindliche Anschlag am 19. Februar 2020 in Hanau hat das ganze Land mit Entsetzen und Fassungslosigkeit erfüllt. Neun Menschen wurden ermordet. Bundesfamilienministerin Lisa Paus gedenkt der Opfer und ermahnt erneut zum Engagement gegen Hass und Rassismus.

Lisa Paus: "Die rassistischen Morde von Hanau waren eine Zäsur für unser Land. Auch fünf Jahre nach diesem rechtsterroristischen Attentat  bleiben Trauer und Entsetzen groß und die Wunden tief. Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov wurden auf schreckliche Weise aus dem Leben gerissen. Meine Gedanken sind heute bei den Opfern und ihren Angehörigen: bei den Eltern, die ihr Kind verloren haben, bei den Geschwistern, den Kindern und bei den Freundinnen und Freunden. Ihnen gilt mein tiefes Mitgefühl für den schmerzlichen Verlust ihrer Lieben und meine Solidarität.

Eine derart hasserfüllte Tat wie die des Rechtsextremisten in Hanau darf nie wieder geschehen. Dies sicherzustellen, liegt zum einen in der Verantwortung des Staates. Zugleich mahnt uns der 19. Februar, nicht nachzulassen in unserem gemeinsamen Einsatz für Toleranz und Demokratie, gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Erst recht in einer Zeit, in der rechtsextreme Kräfte unsere Demokratie in Frage stellen, ist es unser aller Pflicht, zu handeln - und  als Gesellschaft entschlossen gegen Rassismus, Extremismus und Antisemitismus vorzugehen. Es geht darum, unser friedliches Zusammenleben und unsere Demokratie zu verteidigen."

"Demokratie leben!" stärkt Engagement gegen Hass  

Das Bundesfamilienministerium unterstützt mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!"  den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ziel des Programms ist es,  Menschen zu helfen, die sich vor Ort für Demokratie einsetzen. Die bundesweiten Projekte und Initiativen bieten unter anderem Hilfe und Beratung für Opfer und Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Seit 2015 fördert das Programm die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.

 

Frauen in Führungspositionen Mehr Diversität in deutschen Aufsichtsräten und Vorständen fördern

Drei Frauen im Gespräch
In Deutschland sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert © BMFSFJ

Am 18. Februar fand anlässlich der Veröffentlichung der neuen Studie "Diversität in deutschen Aufsichtsräten und Vorständen unter geänderten Vorzeichen - die Relevanz von und für Investoren", eine Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Investoren in Frankfurt am Main statt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus eröffnete die Veranstaltung.

Diskutiert wurde, wie Kapitalmarktakteurinnen und -akteure ihren Einfluss verantwortungsvoll nutzen können, um die Diversität in den Führungsgremien deutscher börsennotierter Unternehmen weiter auszubauen.

Lisa Paus: "Die Studie zeigt: Wir sind auf einem guten Weg zu vielfältigeren Unternehmensführungen. 73 Prozent der Top-30-Investoren fordern von Portfoliounternehmen mindestens 30 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat. 21 von 30 Investoren betrachten Diversität breiter - mit mindestens drei Kriterien wie ethnische, soziale und fachliche Herkunft.

Die Wirkung ist sichtbar: 38 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten, mitbestimmten Unternehmen sind heute Frauen - so viele wie nie zuvor. Investorenforderungen und gesetzliche Regelungen haben diese Entwicklung vorangetrieben. Die Gleichstellung macht spürbare Fortschritte!"

Studie zeigt positive Entwicklungen

Die umfassende Studie wurde vom Bundesfrauenministerium gefördert und untersucht den Einfluss institutioneller Investoren auf die Diversität in den Führungsgremien von DAX- und MDAX-Unternehmen: Welchen Stellenwert hat Diversität bei den größten Investoren in DAX und MDAX? Welche Einflussmöglichkeiten haben Investoren, um Diversität zu fördern? Inwiefern nutzen Investoren ihren Hebel für mehr Diversität bereits?

Die dritte Trendanalyse zeigt: Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten rücken institutionelle Investorinnen und Investoren von ihren Diversitätsanforderungen bei der Zusammensetzung der Spitzengremien deutscher börsennotierter Unternehmen nicht ab. Zudem hat sich das Verständnis von Diversität bei vielen Akteuren erweitert und umfasst neben Geschlecht auch Aspekte wie Herkunft, Alter und sozialer Hintergrund.

Ergebnisse der dritten Investorenstudie:

  • 73 Prozent der 30 Top-Investorinnen und Top-Investoren fordern von den Portfoliounternehmen mittlerweile einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat.
  • Die Diversitätsanforderungen differenzieren sich aus: Während noch in 2020 die meisten Investorinnen und Investoren auf Geschlechterdiversität abzielten, fordern sie zunehmend auch eine diverse Herkunft und unterschiedliche fachliche Hintergründe.
  • Aus Sicht der Investorinnen und Investoren besteht Nachholbedarf gerade bei den kleineren und mittleren börsennotierten Unternehmen, die nicht dem Führungspositionen Gesetz unterliegen.


Zur Veranstaltung eingeladen hatten die Autorinnen und Autoren der Studie Investors4Diversity und Allianz Global Investors (AGI). AGI ist Mit-Initiator der "30% Club Germany Investor Group", die sich für ambitioniertere Diversitätsziele bei den DAX- und MDAX-Unternehmen einsetzen.

Jugendmedienschutz Deutschland tritt französischer Denkfabrik für Kinderschutz im Internet bei

 

Jugendlicher mit Mobiltelefon
Kinder und Jugendliche sollen im Internet besser geschützt werden © iStock/finwal

Deutschland tritt der französischen Denkfabrik für Kinderschutz im Internet bei. Das haben der französische Botschafter für digitale Angelegenheiten Henri Verdier und der deutsche Botschafter in Frankreich Stephan Steinlein am 17. Februar verkündet. Im Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft und der Zusammenarbeit der Länder insbesondere bei Künstlicher Intelligenz (KI), verstärken Frankreich und Deutschland nach dem KI-Aktionsgipfel in Paris ihre Zusammenarbeit beim Kinderschutz im Internet. 

Lisa Paus: "Als Jugendministerin freue ich mich sehr, dass wir diesen Schritt machen und uns gemeinsam mit Frankreich und den anderen Unterstützern der Initiative für mehr Kinder- und Jugendschutz im Netz stark machen. Die digitale Welt bietet unseren Kindern und Jugendlichen große Chancen, aber auch ernstzunehmende Risiken. Deshalb ist es unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sie sicher und geschützt online unterwegs sein können. Der Eintritt Deutschlands in die französischen Denkfabrik für Kinderschutz im Internet ist ein bedeutender Schritt, um weltweit gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Zusammen mit unseren Partnern wollen wir ein starkes Signal setzen: Kinderschutz und digitale Teilhabe dürfen keine Gegensätze sein. Wir müssen Kindern einen digitalen Raum schaffen, der sie stärkt, schützt und fördert."

Kinder und Jugendliche im Internet schützen

Die Digitalisierung  schreitet in allen Lebensbereichen voran. Daraus ergeben sich viele Chancen, aber auch Risiken. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen hier besonderen Schutz. 

Das Bundesjugendministerium setzt sich für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Internet ein, und hat sich deswegen für einen Beitritt Deutschlands zu dieser Initiative ausgesprochen. Als Mitglied der Denkfabrik wird Deutschland sich insbesondere bei den Themen datensparsame Altersverifikation, Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Medienkompetenz und Kinderschutz im Bereich KI einbringen. 

Zur Denkfabrik

Am 10. November 2022 wurde die Denkfabrik vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron ins Leben gerufen. Regierungen, NGOs, Anbieter von Online-Plattformen und die Wissenschaft sollen gemeinsam technische Lösungen entwickeln, um schneller Fortschritte hin zu besserem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erzielen. Mehrere Staaten sind der Denkfabrik bereits beigetreten, darunter unter anderem die USA, das Vereinigte Königreich, Argentinien und Neuseeland.

 

Gewalthilfegesetz Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Das Gewalthilfegesetz sichert gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern kostenlose Hilfe zu © BMFSFJ

Der Bundesrat hat am 14. Februar dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zugestimmt. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es schafft damit den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfrauenministerium hat das Gesetz in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.  

Lisa Paus: "Heute erreichen wir einen historischen Moment: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gewalthilfegesetz endlich in Kraft treten. Es ist ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können – auch durch die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Jede Frau erhält durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Ein so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen: 360 Frauen wurden 2023 in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erleben jeden Tag Gewalt. Und jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt, denn geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Ich bin dankbar, dass das Gewalthilfegesetzheute zum Abschluss kommt."

Das Gewalthilfegesetz

Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. 

Ziele des Gewalthilfegesetzes:

  • Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen
  • Intervention bei Gewalt 
  • Die Folgen von Gewalt mildern
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
     

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Änderung des Mutterschutzgesetzes hat Bundesrat passiert

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten
Der gestaffelte Mutterschutz gibt Frauen nach Fehlgeburten Zeit, sich zu erholen © Getty/Maria Korneeva

Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze passieren lassen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat - mein Dank gilt allen Beteiligten, dass wir das über Parteigrenzen hinweg geschafft haben. Denn klar ist: Schwangere Frauen werden damit nun noch besser geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Der gestaffelte Mutterschutz gibt mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Eine Schutzlücke wird geschlossen: Frauen sollten in einer solchen Situation selbstverständlich Mutterschutz erfahren. Der gestaffelte Mutterschutz stärkt daher auch die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Außerdem erfährt die enorme Belastungssituation von betroffenen Frauen eine Enttabuisierung. Schwangere Frauen erhalten in Deutschland nun endlich den Schutz, den sie benötigen."

Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.

In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.