Vierter DRK-Wohlfahrtskongress Mehr Menschlichkeit für eine starke Demokratie

Lisa Paus hält eine Rede auf einem Podium vor Publikum
Beim Grußwort zum 4. DRK-Wohlfahrtskongress dankte Lisa Paus dem Deutschen Roten Kreuz für den unermüdlichen Einsatz in der Wohlfahrtspflege © Moritz Meyer / DRK

Am 25. und 26. März fand der Vierte DRK-Wohlfahrtskongress in Berlin statt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte zur Eröffnung des Kongresses die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Freien Wohlfahrtspflege für Sozialstaat, Gesellschaft und Demokratie.

Lisa Paus: "Das wunderbare Motto des DRK Kongresses ‘Mehr Menschlichkeit' fordert uns alle auf, gemeinsam für den sozialen Frieden einzutreten und Haltung zu zeigen, wo Hass und Intoleranz um sich greifen. Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz spielen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft, indem sie den sozialen Frieden sichern und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. In Zeiten der Unsicherheit sind sie nicht nur Helfer, sondern auch wichtige Stütze der Menschlichkeit, die zur Wahrung unserer Werte beitragen. Mein herzlicher Dank gilt dem Deutschen Roten Kreuz und der Freien Wohlfahrtspflege für ihren unermüdlichen Einsatz."

Gemeinsam Lösungsansätze finden

An den zwei Kongresstagen nahmen rund 230 Fach- und Führungskräfte des DRK sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft teil. Sie diskutierten, wie sorgende Gemeinschaften gefördert, gemeinnützige Strukturen gestärkt und deren Finanzierung gesichert werden kann. Zudem tauschten sie sich darüber aus, wie Menschen für die soziale Arbeit begeistert werden können, wie neue Dialog- und Beteiligungsformate entstehen, digitale Instrumente genutzt und ökologisch nachhaltige soziale Versorgungsformen entwickelt werden können.

Das Deutsche Rote Kreuz ist seit vielen Jahren ein wichtiger und zuverlässiger Partner des Bundesfamilienministeriums. Mit seinen vielfältigen Einrichtungen und sozialen Diensten ist es als Wohlfahrtsverband eine tragende Säule des Sozialstaates in Deutschland.

Frauen in Führungspositionen Lisa Paus: Gleichberechtigte Teilhabe ist greifbar nah

2 Holzwürfel mit Mann und Frau als Profil, mittig wird ein Würfel von Ungleich- zu einem Gleichzeichen gedreht
© iStock/Thapana Onphalai

Die Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 44 Prozent von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um elf Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der am 14. März veröffentlichte Gleichstellungsindex (Stichtag 30. Juni 2024) und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Rechnet man den nachgeordneten Bereich hinzu, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir als großer Arbeitgeber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wir nehmen unsere gesetzliche Verpflichtung sehr ernst. Und es gilt auch für die breite Masse an Unternehmen, mehr Frauen in die oberen Etagen zu holen. Denn für viele Player in der Wirtschaft ist klar: Ein guter Mix bei den Führungskräften führt zu besseren Arbeitsergebnissen. Zeigen wir, dass es geht: Das bereits von einer schwarz-roten Regierung selbst gesteckte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist bis Ende 2025 zu schaffen. Wir konnten in dieser Legislatur viele Fortschritte erreichen - ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."

Mehr Frauen in Führung bringen

Das Ziel, die Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, ist 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert worden. Im Rahmen des Führungspositionen-Gesetzes II (Plan FüPo 2025) haben alle Ressorts seither fortlaufend Maßnahmen und Projekte gefördert, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.

Der Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerium erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Geschlechtergerechte Klimapolitik Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus spricht beim Frauentagsfrühstück über die Gestaltung einer geschlechtergerechten Klimapolitik © BMFSFJ / photothek.de
Am 12. März hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten hatte die Bundesfamilienministerin am 4. März bei einem Frauentagsfrühstück mit 50 Teilnehmenden diskutiert. 

Das Gutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen und sich an dessen Folgen anzupassen.

Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-)Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation. 

Lisa Paus: "Ich danke der Gleichstellungsberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld für ihre wegweisende Arbeit. Der Bericht zeigt eindrücklich: Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"

Prof. Silke Bothfeld, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: "Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung heute ihre Stellungnahme zum Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen hat und unsere Empfehlungen nun auch in die politischen Diskussionen einfließen können."

Sozial-ökologische Wende geschlechtergerecht gestalten

Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich:

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten unter anderem zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Gleichstellungsberichte der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beauftragt, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Der erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 vorgelegt. 

Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Vierten Gleichstellungsbericht "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation" wurde im März 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. 

Seit dem Vierten Gleichstellungsbericht ist die Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte dauerhaft bei der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt. Die Geschäftsstelle unterstützt die jeweilige Sachverständigenkommission in ihrer Arbeit und setzt sich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium für den Transfer der Ergebnisse der Gleichstellungsberichte ein.

 

Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen Ekin Deligöz ruft zum Schulterschluss für mehr Gleichstellung auf

Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York
Die Frauenrechtskommission ist die Fachkomission der Vereinten Nationen für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten © Am Media Group/ Johnny Vacar
Vom 10. bis zum 13. März ist die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfrauenministerium, Ekin Deligöz, bei der 69. Frauenrechtskommission (FRK) der Vereinten Nationen (VN) in New York. Sie vertritt Bundesfrauenministerin Lisa Paus. Thema im Jahr 2025 ist die Bestandsaufnahme 30 Jahre nach der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. 1995 forderte die Weltgemeinschaft gleiche Macht für Frauen, ein Leben frei von Gewalt und mehr Geschlechtergerechtigkeit. Bei ihrem Besuch lenkt Ekin Deligöz den Fokus auf 

  • die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, 
  • die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen 
  • und die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte. 
     

Eine zivilgesellschaftliche Delegation von Frauen- und Gleichstellungsorganisationen aus Deutschland begleitet sie beim offiziellen Sitzungsprogramm und den begleitenden Veranstaltungen.

Ekin Deligöz: "Auf der Frauenrechtskommission bei den Vereinten Nationen in New York erlebe ich unzählige engagierte, tolle Menschen, die sich für Gleichstellung einsetzen. Das gibt ungemein Hoffnung! Wir leben in einer Zeit der geopolitischen Krisen, in der rechtskonservative Regierungen wiedererstarken. In diesen Zeiten weht allen, die sich für Gleichstellung einsetzen, ein harter Wind entgegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf einen gemeinsamen Wertekompass besinnen und Kurs halten. Ich danke Costa Rica und Kapverden, dass sie uns so zielorientiert durch schwierige Verhandlungsrunden zu einer gemeinsamen Politischen Erklärung geleitet haben. Gerade jetzt, gerade in diesen Zeiten ist der Schulterschluss mit unseren internationalen Partnern immens wichtig.

Im Jahr 1995 hat sich die Staatengemeinschaft in Peking zu vollständiger Gleichstellung verpflichtet. 30 Jahre später müssen wir feststellen: erreicht hat das bislang kein Land dieser Welt. In Deutschland können wir stolz sein auf unsere gleichstellungspolitischen Erfolge und dennoch haben auch wir noch eine weite Strecke vor uns. International und national gilt: Wir müssen und werden uns jedem Roll-Back-Versuch entschieden entgegenstellen, denn Fortschritt ist ohne Gleichstellung nicht möglich. Eine internationale Führungsrolle Deutschlands beinhaltet auch die gesellschaftspolitischen Themen und findet entsprechende Resonanz."

30 Jahre Pekinger Erklärung

Schwerpunktthema der Frauenrechtskommission ist die Bestandsaufnahme der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. Diese wurde bei der vierten und bisher letzten Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995 von 189 VN-Mitgliedstaaten in Peking verabschiedet. Sie gilt bis heute als das umfassendste Konzept zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen. Zum dreißigjährigen Jubiläum haben die Unterzeichnerstaaten umfassende Berichte zur Umsetzung eingereicht. Diese beziehen sich auf die zwölf Aktionsfelder der Plattform, die von Armut, über Gewalt gegen Frauen bis zu Umweltthemen reicht. Die Überprüfung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform findet alle fünf Jahre statt.

Allianzen für Frauenrechte schaffen

Am 10. März lud die Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz Regierungsvertreterinnen und -vertreter, Nichtregierungsorganisationen und weitere internationale Gäste zu einer Veranstaltung zum Thema "Mit Feminismus zum Erfolg - Strategien gegen antifeministische Bewegungen" ins Deutsche Haus ein. Aufkommender Antifeminismus gefährdet die Demokratie, ist ein Kernelement rechter und rechtsextremer Ideologien und dient als Brückenfunktion für extreme Gruppen in die politische Mitte. 

Ziel der Veranstaltung war die Identifikation erfolgreicher Kampagnen zum Umgang mit Antifeminismus, Erfolge gegen antifeministische Erzählungen herauszustellen und für Allianzen unter Frauenrechtlerinnen zu werben. Moderiert wird die Veranstaltung von Caroline Ausserer vom Deutschen Frauenrat e.V.

Unter anderem nahmen Katarzyna Kotula, Ministerin für Gleichstellung Polens, Naureen Shameen, Executive Director, Noor, Pakistan/US; Marta Lempart, Frauenrechtsaktivistin aus Polen; Prof. Natalia Gherardi, Executive Director, Latin American Justice and Gender Team in Argentinien; Prof. Carol Gilligan von New York University, USA; und Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats teil.
 

Die VN-Frauenrechtskommission

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen. Die 69. Frauenrechtskommission findet vom 10. bis 21. März statt.

Equal Pay Day Lisa Paus: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen

Flaggen zum Equal Pay Day
Der Equal Pay Day macht jedes Jahr auf den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern aufmerksam © Businessfotografie Inga Haar

Um auf die anhaltende Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen, findet jährlich der Equal Pay Day statt. Die auch "Gender Pay Gap" genannte Lohnlücke zwischen den Geschlechtern beträgt inzwischen 16 Prozent. Das Statistische Bundesamt meldete für 2024 einen Rückgang des Gender Pay Gaps um zwei Prozentpunkte. In den letzten vier Jahren lag er bei 18 Prozent. 

Bundesfrauenministerin Lisa Paus bekräftigte anlässlich des Aktionstages den Handlungsbedarf für eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Lisa Paus: "Es ist Zeit für Equal Pay! Mit einem Unterschied von 16 Prozent zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern gibt es einen erfreulichen Fortschritt von zwei Prozentpunkten - erstmalig seit 2020 sehen wir wieder Bewegung. Trotzdem können wir erst zufrieden sein, wenn Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erreicht ist. Dafür brauchen wir eine bessere partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie wirksame Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch das Entgelttransparenzgesetz muss zügig weiterentwickelt werden, das gibt auch die europäische Richtlinie vor. Die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit muss endlich selbstverständlich werden!"

Bundesweiter Einsatz gegen die Lohnlücke

Der Equal Pay Day markiert jeweils den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu erhalten. Der Equal Pay Day fand demnach am 7. März 2025 statt. Am Aktionstag fanden auf Initiative des Verbands Business and Professional Women e.V. (BPW) bundesweit erneut zahlreiche Veranstaltungen statt. Das Bundesfrauenministerium fördert den Equal Pay Day seit 2008.

Gleichstellung Gemeinsam mit Frankreich für Frauenrechte

Lisa Paus und der französische Botschafter in Berlin überreichen einer Frau einen Preis
Lisa Paus überreichte Architektin Barbara Schock-Werner den Preis des Vereins "Féminin Pluriel" für ihr Engagement um den Wiederaufbau von Notre-Dame © Ambassade de France en Allemagne / Monique ULRICH

Im Vorfeld des Internationalen Frauentags hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 5. März den französischen Botschafter in Berlin, Francois Delattre, zu einem gemeinsamen Austausch über deutsche und französische Gleichstellungspolitik getroffen. Auch Frauenverbände aus beiden Ländern waren in die französische Botschaft in Berlin geladen und diskutierten Themen wie den Gender Pay Gap und Gewaltschutz von Frauen. 

Lisa Paus: "Wir setzen heute ein starkes Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft. Anlässlich des Internationalen Frauentags blicken wir auf die Erfolge der vergangenen Jahre - und zugleich den weiten Weg, der noch vor uns liegt. Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Sie ist keine Errungenschaft, sondern etwas, das wir tun. Jeden Tag.

Gerade jetzt ist die deutsch-französische Partnerschaft wichtiger denn je. Und unsere Zusammenarbeit ist gerade in dieser Zeit, in der die Rechte von Frauen und Minderheiten unter Druck geraten, ein bedeutendes Signal: Wir stehen für echte Gleichstellung ein - wir gemeinsam. Wir stehen Schulter an Schulter. Was wir jetzt brauchen, ist mehr Zusammenarbeit! Nicht weniger. Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg."

Besonderes Engagement im Wiederaufbau von Notre Dame geehrt

Darüber hinaus haben Lisa Paus und der französische Botschafter der deutschen Architektin Barbara Schock-Werner den Preis des Vereins "Féminin Pluriel" überreicht. Sie war von 1999 bis 2012 die erste Dombaumeisterin des Kölner Doms und hat sich besonders für den Wiederaufbau der Kathedrale Notre-Dame in Paris engagiert. Bei der Würdigung der Preisträgerin hat Lisa Paus die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich hervorgehoben, die gerade in schwierigen Zeiten ihre Verlässlichkeit beweist.

 

Fachkräftekongress Erziehungs- und Pflegeberufe stärken Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Lisa Paus diskutiert mit einer anderen Teilnehmerin der Podiumsdiskussion an einem Tisch
Lisa Paus bei der Paneldiskussion des Fachkräftekongresses zum Thema "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" © Stefan Zeitz

Am 25. Februar fand in Berlin der zweite Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums statt. Im Mittelpunkt standen dabei Berufe mit besonderem Fachkräftemangel wie Erziehungs- und Pflegeberufe. Zwei Fachpanels widmeten sich der Frage, wie mehr junge Menschen für Erziehungs- und Pflegeberufe gewonnen und langfristig im Beruf gehalten werden können.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ohne ausreichend qualifizierte Menschen, die in Kitas und Pflegeeinrichtungen arbeiten, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht funktionieren. Daher spielen diese Branchen eine Schlüsselrolle für die Fachkräftesicherung in Deutschland: Eltern und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung können nur arbeiten, wenn die soziale Infrastruktur gesichert ist. Daher haben wir mit zahlreichen Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen, diese Berufe attraktiver zu machen. Es ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung, auch in Zukunft in diese Berufsfelder zu investieren." 

Maßnahmen in der Pflegeausbildung als Modell

Auf dem Panel "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" diskutierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber, wie erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung auf andere Branchen übertragen werden können. Neben Lisa Paus nahmen auch Dr. Monika Hackel, Leiterin der Abteilung 2 im Bundesinstitut für Berufsbildung, Manuela Schubert, Geschäftsführerin des Pflegewohnzentrums Kaulsdorf-Nord, und Thomas Knäpper, Berater im Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, an der Podiumsdiskussion teil. 

Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen

An der Podiumsdiskussion "Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen" beteiligten sich Jana Borkamp, Abteilungsleiterin Kinder und Jugend im Bundesfamilienministerium, der Bildungsökonom Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, die Betriebsrätin Pamela Jurisch von der Betriebskita der Siemens AG, der Bereichsleiter Personal und Pädagogik des Trägers Fröbel, Jakob Fritz, und eine Auszubildende. Diskutiert wurde, was Erziehungsberufe attraktiver macht und welche Auswirkungen der Fachkräftemangel in Kitas auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt hat.  

Fachkräftestrategie der Bundesregierung umsetzen

Der Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums steht unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland". Ziel ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken für vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen und die Inhalte der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit der Praxis zu verknüpfen. Folgende Handlungsfelder stehen dabei im Fokus: Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk, Digitale Ansätze. In diesen Kategorien wurde auch zum zweiten Mal der Deutsche Fachkräftepreis von Bundesarbeitsminister Heil verliehen.
 

Frauen in Führungspositionen Mehr Diversität in deutschen Aufsichtsräten und Vorständen fördern

Drei Frauen im Gespräch
In Deutschland sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert © BMFSFJ

Am 18. Februar fand anlässlich der Veröffentlichung der neuen Studie "Diversität in deutschen Aufsichtsräten und Vorständen unter geänderten Vorzeichen - die Relevanz von und für Investoren", eine Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Investoren in Frankfurt am Main statt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus eröffnete die Veranstaltung.

Diskutiert wurde, wie Kapitalmarktakteurinnen und -akteure ihren Einfluss verantwortungsvoll nutzen können, um die Diversität in den Führungsgremien deutscher börsennotierter Unternehmen weiter auszubauen.

Lisa Paus: "Die Studie zeigt: Wir sind auf einem guten Weg zu vielfältigeren Unternehmensführungen. 73 Prozent der Top-30-Investoren fordern von Portfoliounternehmen mindestens 30 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat. 21 von 30 Investoren betrachten Diversität breiter - mit mindestens drei Kriterien wie ethnische, soziale und fachliche Herkunft.

Die Wirkung ist sichtbar: 38 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten, mitbestimmten Unternehmen sind heute Frauen - so viele wie nie zuvor. Investorenforderungen und gesetzliche Regelungen haben diese Entwicklung vorangetrieben. Die Gleichstellung macht spürbare Fortschritte!"

Studie zeigt positive Entwicklungen

Die umfassende Studie wurde vom Bundesfrauenministerium gefördert und untersucht den Einfluss institutioneller Investoren auf die Diversität in den Führungsgremien von DAX- und MDAX-Unternehmen: Welchen Stellenwert hat Diversität bei den größten Investoren in DAX und MDAX? Welche Einflussmöglichkeiten haben Investoren, um Diversität zu fördern? Inwiefern nutzen Investoren ihren Hebel für mehr Diversität bereits?

Die dritte Trendanalyse zeigt: Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten rücken institutionelle Investorinnen und Investoren von ihren Diversitätsanforderungen bei der Zusammensetzung der Spitzengremien deutscher börsennotierter Unternehmen nicht ab. Zudem hat sich das Verständnis von Diversität bei vielen Akteuren erweitert und umfasst neben Geschlecht auch Aspekte wie Herkunft, Alter und sozialer Hintergrund.

Ergebnisse der dritten Investorenstudie:

  • 73 Prozent der 30 Top-Investorinnen und Top-Investoren fordern von den Portfoliounternehmen mittlerweile einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat.
  • Die Diversitätsanforderungen differenzieren sich aus: Während noch in 2020 die meisten Investorinnen und Investoren auf Geschlechterdiversität abzielten, fordern sie zunehmend auch eine diverse Herkunft und unterschiedliche fachliche Hintergründe.
  • Aus Sicht der Investorinnen und Investoren besteht Nachholbedarf gerade bei den kleineren und mittleren börsennotierten Unternehmen, die nicht dem Führungspositionen Gesetz unterliegen.


Zur Veranstaltung eingeladen hatten die Autorinnen und Autoren der Studie Investors4Diversity und Allianz Global Investors (AGI). AGI ist Mit-Initiator der "30% Club Germany Investor Group", die sich für ambitioniertere Diversitätsziele bei den DAX- und MDAX-Unternehmen einsetzen.

Gewalthilfegesetz Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Das Gewalthilfegesetz sichert gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern kostenlose Hilfe zu © BMFSFJ

Der Bundesrat hat am 14. Februar dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zugestimmt. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es schafft damit den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfrauenministerium hat das Gesetz in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.  

Lisa Paus: "Heute erreichen wir einen historischen Moment: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gewalthilfegesetz endlich in Kraft treten. Es ist ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können – auch durch die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Jede Frau erhält durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Ein so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen: 360 Frauen wurden 2023 in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erleben jeden Tag Gewalt. Und jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt, denn geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Ich bin dankbar, dass das Gewalthilfegesetzheute zum Abschluss kommt."

Das Gewalthilfegesetz

Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. 

Ziele des Gewalthilfegesetzes:

  • Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen
  • Intervention bei Gewalt 
  • Die Folgen von Gewalt mildern
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
     

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Änderung des Mutterschutzgesetzes hat Bundesrat passiert

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten
Der gestaffelte Mutterschutz gibt Frauen nach Fehlgeburten Zeit, sich zu erholen © Getty/Maria Korneeva

Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze passieren lassen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat - mein Dank gilt allen Beteiligten, dass wir das über Parteigrenzen hinweg geschafft haben. Denn klar ist: Schwangere Frauen werden damit nun noch besser geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Der gestaffelte Mutterschutz gibt mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Eine Schutzlücke wird geschlossen: Frauen sollten in einer solchen Situation selbstverständlich Mutterschutz erfahren. Der gestaffelte Mutterschutz stärkt daher auch die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Außerdem erfährt die enorme Belastungssituation von betroffenen Frauen eine Enttabuisierung. Schwangere Frauen erhalten in Deutschland nun endlich den Schutz, den sie benötigen."

Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.

In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" Lisa Paus: Eine faire Betriebskultur stärkt Mittelstand und Handwerk

Gruppenbild mit Lisa Paus
Lisa Paus übergibt beim Besuch der Bio-Bäckerei Beumer & Lutum die Handreichung 'Mit fairer Betriebskultur stark in die Zukunft' © Thomas Koehler/photothek.de

Am 24. Januar besuchte Bundesfrauenministerin Lisa Paus die Berliner Bio-Bäckerei Beumer & Lutum. Das Unternehmen trat bei dem Besuch dem branchenübergreifenden Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" bei, das Lisa Paus im Februar 2023 gegründet hat. 

Vor Ort informierte sich die Bundesfrauenministerin bei einer Führung durch die Backstube über das Backhandwerk und die Unternehmenskultur. Wie viele Handwerksunternehmen ist auch das Backhandwerk traditionell männlich geprägt. Beumer & Lutum wirkt diesem Ungleichgewicht unter anderem durch familienfreundliche Planung und Ausbildung entgegen und hat einen Frauenanteil von 40 Prozent in der Belegschaft erreicht. Gleichberechtigter Umgang und gleiche Bezahlung von Frauen und Männern sind wichtige Bausteine.
 

Lisa Paus: "Ich freue mich, dass Beumer & Lutum heute dem Bündnis 'Gemeinsam gegen Sexismus' beigetreten ist. Die positive Unternehmenskultur des Betriebs beeindruckt mich sehr - denn das Unternehmen legt viel Wert auf Gleichberechtigung, Solidarität, Vielfalt und ein respektvolles Arbeiten. Dass ich hier die Handreichung 'Mit fairer Betriebskultur stark in die Zukunft' für Mittelstand und Handwerk vorstellen durfte, passt deshalb besonders gut. Die Handreichung enthält Hinweise, wie Unternehmen mit einfachen, aber konsequenten Maßnahmen eine Kultur der respektvollen Zusammenarbeit nachhaltig verankern können. Beumer & Lutum zeigt eindrucksvoll, wie dies im Alltag gelingt.

Im Jahr 2023 habe ich das Bündnis gegen Sexismus gegründet. Seither setzen sich bereits mehr als 780 Akteure aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft gegen Sexismus ein. Klar ist: Für Unternehmen zahlt sich das Engagement gegen Sexismus doppelt aus. Sie schützen nicht nur ihre Mitarbeitenden, sondern profitieren auch selbst von einem positiven Arbeitsklima. Das stärkt Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Daher möchte ich insbesondere die Betriebe im Mittelstand und Handwerk ermutigen: Schließen Sie sich unserem gemeinsamen Kampf gegen Sexismus an!"

Handreichung gibt Empfehlungen für faire Betriebskultur

Im Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" liegt ein Schwerpunkt auf der Förderung einer fairen Betriebskultur und der Bekämpfung von Sexismus in Mittelstand und Handwerk. Expertinnen und Experten aus diesen Bereichen entwickelten die Handreichung "Mit fairer Betriebskultur stark in die Zukunft" mit. Sie enthält 15 zielgerichtete Maßnahmen gegen Sexismus und für ein respektvolles Zusammenarbeiten in Mittelstand und Handwerk sowie Hintergrundwissen und Fallbeispiele. 

Die Maßnahmen beziehen sich auf die Themen "Haltung zeigen", "Strukturen verändern" und "Vorurteile abbauen". So sollten beispielsweise Führungskräfte ihre Vorbildfunktion ernst nehmen. Und bereits in der Ausbildung sollen junge Menschen die Vorteile eines vielfältigen Betriebs kennenlernen.

Das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat im Februar 2023 das branchenübergreifende Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" ins Leben gerufen. Ziel ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Materialien und Empfehlungen unterstützt das Bündnis seine Mitglieder und weitere Interessierte dabei, wirksam gegen zu Sexismus vorzugehen und Betroffene zu unterstützen. Über 780 Organisationen, Unternehmen und staatliche Stellen sind dem Bündnis bereits beigetreten und engagieren sich gegen Sexismus. 

Männerbilder in Zeiten des Wandels Gleichstellungspolitik für Männer in den Fokus nehmen

Gruppenbild mit Lisa Paus
Lisa Paus beim Jahresauftakt des Bundesforum Männer e.V. © Juliane Sonntag/photothek.de

Bei einem Gesellschaftstag des Bundesfamilienministeriums in Dresden am 23. Januar hat Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus Impulse für geschlechtergerechte Männerpolitik mitgenommen. Auch der Jahresauftakt des Bundesforum Männer e.V. (BFM) am Folgetag in Berlin stand im Zeichen moderner Männerbilder. Bei den Diskussionen an beiden Terminen ging es um die zentralen Fragestellungen: Wie können Männer Perspektiven jenseits toxischer Rollenbilder entwickeln? Welche Unterstützung brauchen sie, um Care-Arbeit und Karriere zu vereinbaren? Und wie lässt sich Gewaltprävention für Männer und Jungen stärken?

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "In unserer Gesellschaft beobachten wir einen Wandel von Männerbildern. Es gibt sie bereits, die modernen Männer - aber gleichzeitig beobachten wir weltweit: Je erfolgreicher der Feminismus, umso stärker wollen einige zu patriarchalen Machtstrukturen zurückkehren. Das bereitet mir für die Gleichstellungspolitik große Sorgen. Es gibt noch viel Potential für Männer, die Gesellschaft aktiv geschlechtergerecht zu gestalten. Ich stehe für ein Miteinander der Geschlechter, denn davon profitieren Männer wie Frauen am meisten. Aus diesem Grund bin ich Akteuren wie dem Bundesforum Männer sehr dankbar, dass sie die Interessen und Bedarfe von Männern sichtbar machen und für eine moderne Gleichstellungspolitik und mehr Geschlechtergerechtigkeit eintreten."

Männer in sozialen Berufen stärken - klischeefreies Aufwachsen ermöglichen

Den Auftakt des Themenschwerpunkts bildete der Gesellschaftstag in Dresden, bei dem Lisa Paus die Bedeutung von Männern in sozialen Berufen betonte. Beim Besuch der beim Deutschen Kita-Preis 2023 zweitplatzierten Kita "Bergfelderweg" hob sie hervor, wie wichtig männliche Fachkräfte als Vorbilder in der frühkindlichen Bildung sind. Am Nachmittag setzte die Ministerin in einer Männer- bzw. Väterschutzwohnung ein Zeichen für die Stärkung spezialisierter Angebote für von häuslicher Gewalt betroffene Männer.

Abschließend war Lisa Paus auf dem Neujahrsempfang der LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. zu Gast. Dort betonte sie die Bedeutung klischeefreien Aufwachsens ohne tradierte Männerbilder. 

Jahresauftakt des Bundesforum Männer e.V.

Am folgenden Tag knüpfte der Jahresauftakt des BFM in Berlin mit einer Rede von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vor rund 90 Gästen aus Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft an die Themen des Vortages an. 

Alle Veranstaltungen zeigten, wie dringlich der Wandel von Männerbildern ist - von der Praxis in der frühkindlichen Bildung bis zur Reflexion gesellschaftlicher Rollenerwartungen. 

Das Bundesforum Männer

Das Bundesforum Männer e.V. (BFM) ist ein Dachverband, der sich für Geschlechtergerechtigkeit und neue Männerrollen einsetzt. Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz engagiert sich für den Aufbau von Männerschutzeinrichtungen und entwickelt Qualitätsstandards für Schutz- und Beratungsangebote. Beide Träger werden vom Bundesfamilienministerium gefördert.

 

Engagement junger Menschen und Frauen Lisa Paus beim 18. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Cem Özdemir bei der Eröffnung des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Cem Özdemir eröffnen das 18. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung © BMEL/photothek.de

"Land.kann.Vielfalt. - Mach mit!" lautet der Aufruf und das Motto des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung, das Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 22. Januar eröffnet haben.

Beim größten nationalen Forum für die Entwicklung ländlicher Räume diskutieren über 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der "Grünen Woche" zwei Tage lang, wie Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen Regionen gestärkt werden können. 

Lisa Paus: "Um die Zukunft unserer Gemeinden und Landkreise anzupacken, brauchen wir alle Stimmen. Noch immer reden zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik mit, bleiben Frauen bei Entscheidungen für die Gemeinschaft außen vor. Das wollen wir ändern. Mit dem Programm 'Frauen. Vielfalt. Politik.' holen wir mehr Frauen in die Sitzungsräume und Ratssäle, wo über kommunale Projekte und Finanzen entschieden wird. Und wir sorgen dafür, dass auch junge Menschen mitreden: Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung zeigen wir Gemeinden und Landkreisen Wege, wie sich Bedarfe und Ideen der nächsten Generationen stärker berücksichtigen lassen. An diesem Plan haben Kinder und Jugendliche über mehrere Jahre mitgearbeitet. Denn nur wer beteiligt ist, gestaltet mit. Unser Land lebt von Vielfalt, vom Mut zur Veränderung und von Menschen, die anpacken. Gerade im ländlichen Raum ist das Engagement junger Menschen und Frauen deshalb unverzichtbar."

Cem Özdemir: "Unsere ländlichen Regionen sind für mich Sinnbild für Vielfalt und Tatkraft. Hier packen überdurchschnittlich viele Menschen mit großem Engagement an. Ob als Mitglied im Gemeinderat oder als Bürgermeister, im kulturellen Bereich, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder auch bei Hilfsangeboten für Senioren oder Geflüchtete - Ehrenamt kennt viele Gesichter, ist aber immer nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und trägt entscheidend dazu bei, Miteinander zu erhalten und Lebensqualität zu steigern. Wo Menschen unmittelbar an lokalen Entscheidungsprozessen teilhaben, wo sie mitgestalten und Verantwortung übernehmen können, werden demokratische Grundwerte jeden Tag mit Leben gefüllt. Wie wir Teilhabe und ländliche Gemeinden als Keimzellen von Vielfalt und Demokratie erhalten - darum geht es bei unserem diesjährigen Zukunftsforum. Das gilt besonders mit Blick auf das Engagement von Frauen und jungen Menschen."

Frauen und Jugend in ländlichen Räumen stärken

Ein besonderer Fokus des Forums liegt auf dem Thema Frauen und Jugend in ländlichen Räumen. Expertinnen und Experten aus verschiedensten Organisationen, aus Bund, Ländern und Kommunen diskutieren in 30 Fachforen über Lösungsansätze, wie etwa die Repräsentanz von Frauen in kommunalen und wirtschaftlichen Gremien gestärkt werden kann oder wie Jugendliche in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, um ländliche Räume für sie als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu gestalten.

Das Zukunftsforum Ländliche Entwicklung

Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt, zu stärken. Mit dem Zukunftsforum als größte nationale Plattform für ländliche Räume bietet das Bundeslandwirtschaftsministerium Akteurinnen und Akteuren der Ländlichen Entwicklung seit 2008 jährlich während der "Grünen Woche" eine zentrale Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer, Diskussion und Austausch zu praktischen Lösungen.

Frauen in Führungspositionen Mehr Gleichstellung in Führungspositionen schaffen

 

Drei Frauen im Gespräch
Frauen und Arbeitswelt © BMFSFJ

Das Bundesfrauenministerium hat eine neue Stelle geschaffen - die "Stelle der Bundesregierung nach Artikel 10 Führungspositionen-Richtlinie (FüPo-RL)". Diese Stelle soll die Entwicklung der Geschlechtergleichstellung in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen überwachen und die gleichberechtigte Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen vorantreiben. Alle zwei Jahre berichtet sie der Europäischen Kommission über die Fortschritte Deutschlands bei der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in diesen Positionen.

Stelle spricht Empfehlungen aus

Deutschland hat mit den Führungspositionengesetzen von 2015 und 2021 bereits wichtige Schritte zur Gleichstellung unternommen. Daher setzt die Bundesregierung die weitere Umsetzung der EU-Richtlinie vorerst aus. Andere Mitgliedstaaten müssen bis zum 28. Dezember 2024 neue Gesetze zur Frauenförderung in Führungspositionen schaffen. Die neue Stelle der Bundesregierung nach Artikel 10 FüPo-RL wird diese Entwicklungen genau beobachten und für Deutschland Empfehlungen machen.

Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Bericht zeigt Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben"

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Mit dem Aktionsplan "Queer leben" will die Bundesregierung die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken und Queerfeindlichkeit entgegenwirken © Jens Ahner

Zwei Jahre nachdem das Bundeskabinett den Aktionsplan "Queer leben" beschlossen hat, hat die Bundesregierung am 11. Dezember einen Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass knapp zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Dabei hat die Bundesregierung insbesondere die Maßnahmen umgesetzt, bei denen konkrete Gesetze, Gesetzesreformen oder andere punktuelle rechtliche Anpassungen vereinbart wurden. So wurden Gesetze zur besseren Ahndung von Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) verabschiedet und die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Der Aktionsplan 'Queer leben' ist mehr als eine Agenda - er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität."

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann: "Der Aktionsplan 'Queer leben' dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können - aber gleich an Rechten und Würde!"

Zivilgesellschaft begleitete Umsetzung des Aktionsplans 

Neben der Darstellung der erfolgreich umgesetzten Maßnahmen geht der Bericht insbesondere auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen so auch für andere Beteiligungsprozesse aufbereitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit von LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans "Queer leben" soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend zu sichern und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Die Erstellung des Aktionsplans und der Umsetzungsprozess wurden vom Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragten), Sven Lehmann, koordiniert. Seine Stellungnahme ist dem Bericht angehängt.

Ab Januar 2025 wird das Bundesgleichstellungsministerium als prozessverantwortliches Ressort eine wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses mit der Zivilgesellschaft durchführen. Sie soll die Grundlage für eine Verstetigung des Aktionsplans "Queer leben" in der nächsten Legislaturperiode legen. Denn die Bundesregierung sieht den Bedarf, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen zu verbessern. Der Aktionsplan hat dazu in den letzten zwei Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet und er bietet eine Richtschnur, um diesen Auftrag auch in den kommenden Jahren weiter zu verwirklichen. Im Umsetzungsbericht verpflichtet sich die Bundesregierung, Bundestag und dem Bundesrat in zwei Jahren erneut darüber zu berichten.

Der Aktionsplan "Queer leben"

Mit dem im November 2022 verabschiedeten Aktionsplan "Queer leben" hat die Bundesregierung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. Dieses Bekenntnis einer Bundesregierung für queeres Leben ist ein bedeutender Meilenstein für die Queerpolitik in Deutschland.

 

Nationaler Aktionsplan Gemeinsam gegen das Verbrechen Menschenhandel

Lisa Paus und Nancy Faeser präsentieren den Nationalen Aktionsplan
Lisa Paus präsentierte gemeinsam mit Nancy Faeser den Nationalen Aktionsplan © Kira Hofmann/BMFSFJ/photothek.de

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung am 11. Dezember den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. 

Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen - von der sexuellen Ausbeutung bis zur Ausbeutung der Arbeitskraft.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wir müssen Menschenhandel wirksam bekämpfen. Dafür setzt die Bundesregierung sich mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gemeinsam ein. An erster Stelle steht der Schutz von denen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden: Frauen, Minderjährige und Geflüchtete. Der Aktionsplan wird mit 126 Maßnahmen die Prävention stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Betroffenen umfassende Unterstützung bieten. Und, nur wenn wir als Gesellschaft geschlossen handeln, können wir diejenigen schützen, die am stärksten gefährdet sind!"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Menschenhandel macht Menschen zur Ware und setzt Leben brutal aufs Spiel. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz bündeln wir jetzt im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel"

Bundesjustizminister Volker Wissing: "Menschenhandel gehört zu den massivsten Verletzungen der Menschenrechte überhaupt. Opfer von Menschenhändlern tragen oft schwer an der erlittenen Missachtung ihrer Würde, Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Die Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung ist eine dringliche staatliche Pflicht. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien deshalb einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verabredet. Ich begrüße es sehr, dass dieses wichtige Vorhaben noch zu einem Abschluss gelangt ist. Es setzt den Rahmen für das weitere staatliche Vorgehen gegen den Menschenhandel. Dabei wird es maßgeblich auch auf eine effektive Strafverfolgung ankommen - und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans hier weitere Fortschritte sehen werden."

Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung verbessern

Der Nationale Aktionsplan sieht vor:

  • Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
     
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
     
  • Datenlage verbessern: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen. 
     
  • Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
     
  • Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
     
  • Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
     
  • Straftatbestände anpassen: Der NAP MH sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
     

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.

Kabinettsbeschluss Gewalt bekämpfen: Bundesregierung beschließt Gewaltschutzstrategie

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © iStock/Deagreez

Die Bundesregierung hat am 11. Dezember die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Gewaltschutzstrategie) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 beschlossen. Mit der sogenannten Gewaltschutzstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten sollen aktuellen Herausforderungen begegnen und geschlechtsspezifische Gewalt angehen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ''Geschlechtsspezifische Gewalt' von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden."

Gemeinsam Gewalt bekämpfen

Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung tragen gemeinsam 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei. 

Eine Koordinierungsstelle soll künftig die Steuerung der Maßnahmen übernehmen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Sie soll so ein sinnvolles Ineinandergreifen der Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ermöglichen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen, die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen. Dieser ambitionierte und langfristig angelegte Prozess bindet die gesamte Bundesregierung ein. 

Ziele der Istanbul-Konvention umsetzen

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Istanbul-Konvention Erster Monitor "Gewalt gegen Frauen" veröffentlicht

Portrait einer Frau, die ihre Handfläche ausstreckt
Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen © LaylaBird/Getty
Am 3. Dezember hat die Unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) den ersten Monitor zu Umfang und Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Der Monitor zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Gewalt besser verhütet und bekämpft werden kann. Zudem wird der Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland analysiert. 

Der Bericht basiert auf Daten und Informationen von Bundes- und Landesministerien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Institutionen sowie auf einem juristischen Monitoring. Auf dieser Grundlage formuliert die Berichterstattungsstelle Empfehlungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen wie Prävention, Schutz und Beratung, Umgangs- und Sorgerecht, Femizide, Gewaltschutz, Asyl und Migration sowie digitale Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Der Monitor 'Gewalt gegen Frauen' ist ein wertvoller Beitrag für die Diskussion um den Gewaltschutz von Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Frauen in Deutschland brauchen ein umfassendes und verlässliches Hilfesystem; ein Hilfesystem, das sie schützt, das interveniert, durch das die Folgen von Gewalt gemildert werden können und das Prävention sicherstellt.

Um ein flächendeckendes Hilfesystem zu realisieren, brauchen wir das Gewalthilfegesetz. Wir haben jetzt die Möglichkeit, gewaltbetroffenen Frauen mit dem Gewalthilfegesetz nachhaltig zu helfen. Darum setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass eine Verabschiedung des Gesetzes gelingt. Denn: Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten."

Unabhängige Berichterstattungsstelle zu
geschlechtsspezifischer Gewalt 

Die Berichterstattungsstelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesfrauenministerium finanziert die Arbeit der Berichterstattungsstelle.

 

Die Istanbul-Konvention 

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist der bislang umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.
 

Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen fördern

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus bei der Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" in Berlin © Thomas Trutschel/photothek.de

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft auf einer Konferenz am 28. November in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkten den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können, wie sie möchten. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hob zudem die Relevanz einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung hervor.

Lisa Paus: "Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten - in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen."

Expertinnen und Experten legen Strategie vor

In einem "Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030" haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:  

  • zu makroökonomischen Dimensionen der ökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der "Lebenskarte Eigenständigkeit" hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt "Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens" ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen.

Die Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" richtete das Bundesfrauenministerium in Zusammenarbeit mit dem CeRRI des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürgerinnen und Bürger auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen.

Besuch der WeiberWirtschaft eG Lisa Paus: Wir brauchen mehr Gründerinnen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen der WeiberWirtschaft eG in Berlin
Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen der WeiberWirtschaft eG in Berlin © Ute Grabowsky/BMFSFJ/photothek.de

Am 28. November besuchte Bundesfrauenministerin Lisa Paus das europaweit größte Gründerinnenzentrum WeiberWirtschaft eG in Berlin. Vor Ort informierte sie sich über die Gründerinnenzentrale und die weiteren Vorhaben der Frauengenossenschaft. Sie sprach mit Vertreterinnen eines IT-Unternehmens (INES Analytics GmbH) und einer Goldschmiedin und Schmuck-Designerin (In-Jewels), die im Unternehmerinnenzentrum ihre Büros und Werkstätten haben. Im Anschluss tauschte sich die Bundesfrauenministerin mit Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands der WeiberWirtschaft eG darüber aus, wie selbstständig erwerbstätige Frauen noch besser unterstützt werden können.

Lisa Paus: "Ich bin sehr beeindruckt davon, was die WeiberWirtschaft hier aufgebaut hat, unter anderem Europas größtes Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum. Hier finden Frauen, die gründen wollen oder gegründet haben, ein großes Netzwerk, eine unterstützende Infrastruktur und eine starke Community. Einrichtungen wie die WeiberWirtschaft sind wichtig, damit Frauen viele inspirierende Vorbilder finden können und damit mehr Frauen eigene Unternehmen gründen."

Gründerinnen den Start erleichtern

Frauen leisten als Gründerinnen einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dennoch gründen sie immer noch seltener als Männer ein eigenes Unternehmen. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Unternehmensnachfolgen. 

Um Unternehmerinnen den Start in die selbstständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern fördert das Bundesgleichstellungsministerium mehrere Projekte für Gründerinnen, darunter "Frau-Handwerk-Nachfolge" und "Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft" der bundesweiten gründerinnenagentur, in denen innovative Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Gründerinnen erarbeitet werden. Darüber hinaus beteiligt sich das Bundesgleichstellungsministerium gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, Verbänden und Institutionen am Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand".

WeiberWirtschaft eG

Die WeiberWirtschaft eG wurde 1989 gegründet und ist eine Genossenschaft mit mehr als 2100 Genossenschafterinnen. Sie unterstützt Frauen bei der Gründung ihres Unternehmens und bietet Räume für Unternehmerinnen aus diversen Branchen. Daneben stehen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung, unter anderem eine Kindertagesstätte, eine Kantine und ein Tagungsbereich. 2006 wurde die Gründerinnenzentrale in der WeiberWirtschaft eröffnet, die von der Berliner Senatsverwaltung gefördert wird. Seit 2006 ist die Weiberwirtschaft auch Regionalverantwortliche der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) für Berlin.