Aktuelle Meldungen Familie

Fachkräftekongress Erziehungs- und Pflegeberufe stärken Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Lisa Paus diskutiert mit einer anderen Teilnehmerin der Podiumsdiskussion an einem Tisch
Lisa Paus bei der Paneldiskussion des Fachkräftekongresses zum Thema "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" © Stefan Zeitz

Am 25. Februar fand in Berlin der zweite Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums statt. Im Mittelpunkt standen dabei Berufe mit besonderem Fachkräftemangel wie Erziehungs- und Pflegeberufe. Zwei Fachpanels widmeten sich der Frage, wie mehr junge Menschen für Erziehungs- und Pflegeberufe gewonnen und langfristig im Beruf gehalten werden können.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ohne ausreichend qualifizierte Menschen, die in Kitas und Pflegeeinrichtungen arbeiten, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht funktionieren. Daher spielen diese Branchen eine Schlüsselrolle für die Fachkräftesicherung in Deutschland: Eltern und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung können nur arbeiten, wenn die soziale Infrastruktur gesichert ist. Daher haben wir mit zahlreichen Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen, diese Berufe attraktiver zu machen. Es ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung, auch in Zukunft in diese Berufsfelder zu investieren." 

Maßnahmen in der Pflegeausbildung als Modell

Auf dem Panel "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" diskutierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber, wie erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung auf andere Branchen übertragen werden können. Neben Lisa Paus nahmen auch Dr. Monika Hackel, Leiterin der Abteilung 2 im Bundesinstitut für Berufsbildung, Manuela Schubert, Geschäftsführerin des Pflegewohnzentrums Kaulsdorf-Nord, und Thomas Knäpper, Berater im Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, an der Podiumsdiskussion teil. 

Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen

An der Podiumsdiskussion "Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen" beteiligten sich Jana Borkamp, Abteilungsleiterin Kinder und Jugend im Bundesfamilienministerium, der Bildungsökonom Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, die Betriebsrätin Pamela Jurisch von der Betriebskita der Siemens AG, der Bereichsleiter Personal und Pädagogik des Trägers Fröbel, Jakob Fritz, und eine Auszubildende. Diskutiert wurde, was Erziehungsberufe attraktiver macht und welche Auswirkungen der Fachkräftemangel in Kitas auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt hat.  

Fachkräftestrategie der Bundesregierung umsetzen

Der Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums steht unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland". Ziel ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken für vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen und die Inhalte der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit der Praxis zu verknüpfen. Folgende Handlungsfelder stehen dabei im Fokus: Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk, Digitale Ansätze. In diesen Kategorien wurde auch zum zweiten Mal der Deutsche Fachkräftepreis von Bundesarbeitsminister Heil verliehen.
 

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Änderung des Mutterschutzgesetzes hat Bundesrat passiert

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten
Der gestaffelte Mutterschutz gibt Frauen nach Fehlgeburten Zeit, sich zu erholen © Getty/Maria Korneeva

Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze passieren lassen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat - mein Dank gilt allen Beteiligten, dass wir das über Parteigrenzen hinweg geschafft haben. Denn klar ist: Schwangere Frauen werden damit nun noch besser geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Der gestaffelte Mutterschutz gibt mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Eine Schutzlücke wird geschlossen: Frauen sollten in einer solchen Situation selbstverständlich Mutterschutz erfahren. Der gestaffelte Mutterschutz stärkt daher auch die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Außerdem erfährt die enorme Belastungssituation von betroffenen Frauen eine Enttabuisierung. Schwangere Frauen erhalten in Deutschland nun endlich den Schutz, den sie benötigen."

Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.

In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

Kurangebote für Mütter, Väter und pflegende Angehörige Müttergenesungswerk unterstützt Familien seit 75 Jahren

Lisa Paus gratuliert anlässlich des 75. Jubiläums des Müttergenesungswerks/ Elly Heuss-Knapp-Stiftung
Lisa Paus gratuliert anlässlich des 75. Jubiläums des Müttergenesungswerks/ Elly Heuss-Knapp-Stiftung © Paula G. Vidal

Müttern eine Auszeit vom belastenden Alltag ermöglichen - dafür setzt sich das Müttergenesungswerk (MGW) seit 75 Jahren ein. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte das Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und ihren Familien bei der Jubiläumsfeier am 31. Januar in Berlin. 

An der Feier nahmen zahlreiche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter aus dem Verbund des Müttergenesungswerks sowie Bundesbauministerin Klara Geywitz teil. 

Lisa Paus: "Eltern leisten Tag für Tag Enormes. Sie sind rund um die Uhr für ihre Familien da, managen den Alltag, sorgen für das Wohl ihrer Kinder und oft auch noch für das ihrer Eltern. Dennoch geraten Eltern bei der Betreuung und Erziehung häufig an ihre eigenen Grenzen. Genau hier setzt das Müttergenesungswerk an: Seine Angebote sind weit mehr als nur eine kurze Auszeit vom Alltag. Sie sind eine umfassende Maßnahme zur Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation."

Individuelle Angebote für Mütter, Väter und Pflegende

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 leistet das Müttergenesungswerk einen wichtigen Beitrag für Familien, indem es Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen gezielte Erholungsmaßnahmen, Betreuung und Unterstützung anbietet. Dazu gehören die gesetzlich verankerten Kurleistungen: In den derzeit über 70 anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerks können Mütter, Väter und pflegende Angehörige Kraft tanken und werden dabei unterstützt, gesundheitliche Probleme anzugehen und neue Wege aus belastenden Strukturen zu finden. 

Die Kurteilnehmende leiden häufig unter Erschöpfung, Schlafstörungen und Rückenbeschwerden. Der ständige Zeitdruck im Familienalltag und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen ihnen zu schaffen. Auf diese Bedarfe können die Kurkliniken des Müttergenesungswerk mit ihrem europaweit einzigartigen Konzept individuell eingehen: Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren oder spezielle Kuren nur für Mütter oder Väter sowie Kuraufenthalte für pflegende Angehörige.

Alleinerziehende profitieren besonders von Kuren

Im Jahr 2022 haben rund 45.000 Mütter, 2300 Väter, 328 pflegende Angehörige und 61.000 Kinder die Angebote des Müttergenesungswerks genutzt. Besonders Alleinerziehende profitieren besonders von den Mutter-Kind-Kuren - denn Alleinerziehende sind oft besonders belastet, wie der 10. Familienbericht zeigt. Die Kurleistungen und Kurkliniken des Müttergenesungswerkes werden von der Bundesregierung unterstützt.

Darüber hinaus gibt es bundesweit fast 900 kostenlose und unverbindliche Beratungsstellen zu den Kurmaßnahmen im Müttergenesungswerk. Mütter, Väter oder pflegende Angehörige erhalten hier Unterstützung auf dem Weg zur Kur: von der Antragstellung bis zur Auswahl der passenden Klinik. So hat sich das Müttergenesungswerk über die Jahrzehnte zu einer zentralen Institution und einem Partner in der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation von Eltern entwickelt. 

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder fördern

Diverse Kindegruppe rennt im Wald herum
Mit einem Nationalen Aktionsplan sollen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam bekämpft und Chancengleichheit ermöglicht werden © iStock/jacoblund

Das Bundeskabinett hat am 29. Januar die Stellungnahme der Bundesregierung zum Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) beschlossen. Die Stellungnahme stellt die umfangreichen Maßnahmen und Prozesse des Bundes vor, mit denen die Teilhabe von sozial benachteiligten Kindern verbessert werden soll. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Mit dem Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 'Neue Chancen für Kinder in Deutschland' bekräftigen wir unseren Einsatz für Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Ziel der rund 130 Maßnahmen der Bundesregierung ist es, den Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe zu verbessern. Damit sollen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechtere Chancen ermöglicht werden."

Kindern und Jugendlichen bessere Teilhabe ermöglichen

Die noch amtierende Bundesregierung formuliert die Stellungnahme als einen Auftrag für künftige Regierungen und setzt dabei folgende Schwerpunkte:

  • Eltern sollen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und unterstützt werden. Die Familie sei der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Im weiteren Lebensverlauf nehme die Rolle der Bildungsinstitutionen sowie der non-formalen Angebote zu.
  • Weitere Anstrengungen seien erforderlich, um gute Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen und Zugangshürden abzubauen.
  • Benachteiligte Kinder und Jugendliche benötigen zudem besondere Unterstützung für einen erfolgreichen Schulbesuch und den Übergang in Ausbildung und Beruf. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung soll dazu beitragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
  • Abhängig von der sozialen Lage ist laut Stellungnahme auch der allgemeine Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Kinder sollten stärker in den Blick genommen werden, da im Kindes- und Jugendalter wichtige Voraussetzungen für die körperliche und psychische Gesundheit geschaffen werden. Ein kontinuierliches Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit sei dringend notwendig.
  • Die Stellungnahme konstatiert weiterhin aufgrund zuletzt stark gestiegener Lebensmittelpreise eine Zuspitzung von Ernährungsarmut, die insbesondere für Kinder schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung haben könne. Auch gebe es einen Zusammenhang von sozioökonomischem Status und der Ernährungskompetenz in den Familien.
  • Einen bedeutenden Beitrag für bessere Chancengerechtigkeit und Teilhabe leisten laut Stellungnahme die Kommunen mit Angeboten der Gesundheitsförderung ebenso wie materieller Unterstützung, Wohnungshilfe oder Jugendarbeit. 

EU-Kindergarantie umsetzen

Mit der Zustimmung zur Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) hat sich die Bundesregierung verpflichtet, der EU-Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Kindergarantie bis 2030 zu berichten. Der Bericht zur Umsetzung des NAP wurde vom Deutschen Jugendinstitut  in eigener Autorschaft verfasst. 

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Im Aktionsplan bringt der Bund regelmäßig Kommunen, Länder, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu einem gemeinsamen Verständnis von kommunaler Armutsprävention anzuregen. Auch Kinder und Jugendliche selbst werden regelmäßig beteiligt. 

Allein- und Getrennterziehende Lisa Paus stellt Zehnten Familienbericht vor

Lisa Paus und Prof. Michaela Kreyenfeld
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Michaela Kreyenfeld © Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Am 15. Januar hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Zehnten Familienbericht im Kabinett vorgestellt. Laut dem Bericht sind in jeder fünften Familie in Deutschland die Eltern alleinerziehend oder getrennt erziehend. Das entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter. Der Anteil der Väter wächst und lag im Jahr 2023 bei 18 Prozent.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter fokussieren sich auf die Sorgearbeit und steigen aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Erwerbsarbeit und gehen dadurch hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. 

Lisa Paus: "Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt - zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.

Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro - für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die frühkindliche Bildung zu stärken."

Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: "Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit fünf bis zehn Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte."

Allein- oder getrennterziehende unterstützen

Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern fördern
    Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission unter anderem eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
     
  2. Die gemeinsame Elternverantwortung stärken
    Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
     
  3. Vulnerabilitäten berücksichtigen 
    Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
     
  4. Die Vielfalt von Familienformen anerkennen und fördern
    Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln. 

Der Zehnte Familienbericht

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden. 

 

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys "Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten" (AID:A), das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

 

Familienmodelle SINUS-Studie: Wissen zu Rechtsfolgen verschiedener Familienformen

Junge Familie in einer Wohnung am Tisch mit einem Laptop
Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit © iStock/Aleksandar Nakic

Das SINUS-Institut führte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Studie "Familie mit oder ohne Trauschein? Was wissen (zukünftige) Eltern über die rechtlichen Folgen von Ehe, Scheidung oder Trennung" durch. Sie liefert Erkenntnisse darüber, warum sich Menschen für oder gegen die Ehe entscheiden, wie gut sie die rechtlichen Konsequenzen ihrer Familienform kennen und wie sie diese Regelungen bewerten.

Die Studie zeigt: Viele Paare entscheiden über ihre Familienform ohne fundierte Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr Informationen dazu.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Bei Trennung, Scheidung oder dem Tod des Partners kann die Familienform große Auswirkungen haben, insbesondere für Mütter. Deshalb sollten Eltern sich frühzeitig mit rechtlichen und finanziellen Fragen rund um Partnerschaft und Ehe beschäftigen und diese Themen offen mit der Partnerin oder dem Partner besprechen. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist entscheidend, um Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und eine eigenständige Existenz- sowie Altersvorsorge zu ermöglichen. Vor einer Trennung kann man sich nicht immer schützen. Vor den wirtschaftlichen Folgen hingegen schon."

Partnerschaftliche Arbeitsteilung fördern

Weitere Erkenntnisse der Studie sind, dass sich die Befragten mehrheitlich eine partnerschaftliche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit wünschen. Das Bundesfamilienministerium fördert dies mit Elterngeld, dem Ausbau der Kinderbetreuung und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Zusammen mit Wirtschaft und Gewerkschaften setzt sich das Ministerium im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" außerdem für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein.

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Neunter Altersbericht der Bundesregierung Vielfältige Lebensrealitäten älterer Menschen fördern

Lisa Paus stellt zusammen mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommssion den 9. Altersbericht vor
Bundesseniorenministerin Lisa Paus und Prof. Dr. Martina Brandt stellen den 9. Altersbericht vor © Thomas Trutschel/BMFSFJ/photothek.de

Am 8. Januar hat Bundesseniorenministerin Lisa Paus den Neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichtkeit vorgestellt. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft. 

Laut dem Bericht mit dem Titel "Alt werden in Deutschland - Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen" leben ältere Menschen in Deutschland so vielfältig wie nie zuvor, bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssten sie mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Lisa Paus: "Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren - das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen."

Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: "Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen - wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln."

Erfahrungen Älterer in den Blick nehmen

Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können zum Beispiel Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrantinnen und Migranten,  Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) und Frauen sind benachteiligt.

Altersdiskriminierung erkennen

Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sogenannte Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen ("Secondary Baby Talk").

31 Empfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft

In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt unter anderem an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken. 

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung

Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte Neunte Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.

Hilfe für contergangeschädigte Menschen Vorstand der Conterganstiftung für weitere fünf Jahre bestellt

Die Vorstandsmitglieder der Conterganstiftung Margit Hudelmaier, Dieter Hackler und Heinz-Günter Dickel
Die Vorstandsmitglieder der Conterganstiftung Margit Hudelmaier, Dieter Hackler und Heinz-Günter Dickel © Conterganstiftung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat Dieter Hackler, Margit Hudelmaier und Heinz-Günter Dickel für eine weitere Amtszeit als Vorstand der Conterganstiftung bestellt.

Lisa Paus: "Die Arbeit im ehrenamtlichen Vorstand der Conterganstiftung erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowohl in zeitlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Ich danke den drei Mitgliedern des Vorstands für ihr bisheriges Engagement und freue mich, dass sie erneut bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und sich auch zukünftig mit ihrer Erfahrung für die Belange der Menschen mit Conterganschädigungen einzusetzen. Die Vorstandsmitglieder stehen auch künftig für die Weiterentwicklung der Stiftung zu einer modernen und betroffenenorientierten Dienstleisterin. Ich bin überzeugt, dass der Vorstand weiterhin zur positiven Entwicklung der Conterganstiftung beitragen wird."

Die Vorstandsmitglieder der Conterganstiftung

Dieter Hackler war von 2006 bis 2014 Leiter der Abteilung "Ältere Menschen" im Bundesfamilienministerium und von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung. Sein großes Engagement zugunsten der Betroffenen in dieser Zeit hat dazu geführt, dass von 2009 bis 2022 jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen geleistet wurden und es 2013 zu einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten sowie zur Einführung zusätzlicher Leistungen für spezifische Bedarfe gekommen ist. Seit 2019 ist er Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung. 

Margit Hudelmaier setzt sich als Betroffene seit vielen Jahren für Menschen mit Conterganschädigungen ein. Sie war von 1992 bis 2014 als Betroffenenvertreterin im Stiftungsrat tätig. Von 1992 bis 2014 war sie zudem Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter e. V. und ist seit 2015 Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.

Heinz-Günter Dickel war bis zum Ende seiner Erwerbstätigkeit 2021 als Leiter der Abteilung 4 "Europäischer Sozialfonds und Nationale Zuwendungen" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tätig. Seit 2021 ist er Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung. 

Die Conterganstiftung 

Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung ist 1972 mit Mitteln des Bundes und der Firma Grünenthal GmbH gegründet worden. Anlass hierfür war die unter der Bezeichnung "Contergan-Katastrophe" in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getretene Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme des Arzneimittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft. Die Geschädigten erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente sowie jährliche Pauschalen für spezifische Bedarfe über die Stiftung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte, die den Betroffenen zugutekommen. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums und betreut rund 2450 Betroffene.

Das ist 2025 neu 2025: Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie

Kinder in der Kita beim Malen.
Ab 2025 erhalten Familien höhere Leistungen © BMFSFJ

Mehr Geld für Familien

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je fünf Euro dann 297 Euro pro Monat.

Einkommen, das Eltern zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, darf nicht besteuert werden. Die Steuerfreistellung wird durch die Kinderfreibeträge gewährleistet. Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9540 Euro auf 9600 Euro im Jahr.

Kinderbetreuung verbessern

Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
  • Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung solcher Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Mindestunterhalt steigt

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr),
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).
     

Da das Kindergeld ab 2025 mit fünf Euro stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss etwas:

  • 227 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (drei Euro weniger als 2024),
  • 299 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren (zwei Euro weniger),
  • 394 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (ein Euro weniger).

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld 

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden. 

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Kompetenzen für Pflegefachpersonen erweitern

Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025  weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Demokratie fördern

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur "Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie" (Förderrichtlinie "Demokratie leben!") erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Gewalt gegen Frauen bekämpfen

Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Fragen und Antworten Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage

Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Der Bundeshaushalt 2025 wird voraussichtlich nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltsführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben.

1.    Ist die Bundesregierung handlungsfähig?

Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse - sowohl nach innen und außen.

Das Bundesfamilienministerium konzentriert sich darauf, die umfangreichen Aufgaben in den Themenfeldern Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugend mit Sorgfalt und gewissenhaft bis zum Ende dieser Legislatur fortzuführen.

Die Bundesregierung ist allerdings nun eine Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss. 

2.    Werden meine gesetzlichen Leistungen weitergezahlt?

Ja - Rechtsverpflichtungen des Bundes, wie z.B. das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinder-Zuschlag, werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung erfüllt. 

3.    Erhalte ich weiterhin meine Projektförderung? 

Auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Gewährung von Zuwendungen an Projekte, die in ihrer Art bereits aus dem Haushalt eines Vorjahres gefördert wurden, grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 23, 44 BHO) vorliegen. Das Antragsverfahren bzw. die Antragsprüfung für die Förderung 2025 wird in der Regel ganz normal durchgeführt. 

Genaue Details zur vorläufigen Haushaltsführung, wie z.B. ihre voraussichtliche Dauer, sind dem Bundesfamilienministerium aktuell jedoch noch nicht bekannt und werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Für Einzelheiten sollten Sie sich an die für Ihre Förderung zuständige Stelle wenden.

Bündnis für die junge Generation 40 jugendpolitische Visionen ausgezeichnet

Gruppenbild von Lisa Paus und den Preisträgerinnen und Preisträgern
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Spotlight Jugend Ideenpreises in der Kategorie "Beteiligung beginnt mit dir" © Thomas Köhler/photothek

Am 9. Dezember wurde unter Schirmherrschaft von Bundesjugendministerin Lisa Paus mit der Jugendpresse Deutschland erstmalig der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen"  des Bündnisses für die junge Generation verliehen. Ausgezeichnet wurden 40 Jugendliche und junge Erwachsene mit Ideen aus den Bereichen "Junge Szenen für Demokratie", "Kunst mit Haltung", "Beteiligung beginnt mit dir" und "Junge Medienmacher*innen".

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Räume, in denen ihre Stimmen laut werden können. Nur dann können sie auch gehört werden. Mit dem Ideenpreis 'Spotlight Jugend' 2024 geben wir jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Bühne für ihre Ideen und ermutigen sie, ihr Engagement künstlerisch und kreativ nach außen zu tragen. Ich bin beeindruckt von den vielen tollen Einreichungen!"

Gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar machen

Bis zum 31. Oktober 2024 konnten Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren aus ganz Deutschland ihre jugendpolitischen Visionen einreichen. Die Beiträge waren so vielfältig wie die jungen Menschen selbst und reichten von Themen wie Barrierefreiheit, Wohnungslosigkeit und Kinderrechten bis hin zu geschlechtlicher Vielfalt. Aus über 200 Einsendungen wählte eine Jury des Bündnisses für die junge Generation die 40 besten Ideen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden mit einem Preisgeld von je 5000 Euro ausgezeichnet.

Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen"  

Der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen" des Bündnis für die junge Generation zu den JugendPolitikTagen 2025 wird von der Jugendpresse Deutschland umgesetzt und gefördert vom Bundesfamilienministerium. Der Ideenwettbewerb bietet Stimmen junger Menschen eine Plattform, um kreative und gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar zu machen. Der Preis unterstützt das Ziel des "Bündnis für die junge Generation", die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu fördern. 

Deutscher Kita-Preis 2024 Kitas und Bündnisse für frühe Bildung ausgezeichnet

Lisa Paus mit den Preisträgerinnen auf der Bühne
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Kita-Preises 2024 © Jona Freigang

Am 28. November hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und weiteren Partnerinnen und Partnern den siebten Deutschen Kita-Preis verliehen. Durch den Abend führte Moderatorin Barbara Schöneberger. Für musikalische Unterhaltung sorgte die Al-Farabi Musikakademie. 

Den ersten Platz belegten die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen und das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen. In jeder Kategorie wurden zudem ein zweiter und ein dritter Platz vergeben. Weitere zehn Kitas und Bündnisse erhielten für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro sowie eine Lesereise mit Kinderbuchautorin Ute Krause. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 110.000 Euro dotiert und würdigt die besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Deutschen Kita-Preis würdigen wir engagierte Menschen in Kitas und Bündnissen. Sie leisten unschätzbar wertvolle Arbeit, empfangen die Kinder mit offenen Armen, schaffen mit ihren Ideen und ihrer Kreativität Orte, an denen sich Kinder wohl und willkommen fühlen. Damit legen sie das Fundament für ein ganzes Leben und prägen die Kleinsten und ihre Familien auf entscheidende Weise. Der Bund unterstützt sie mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch in den kommenden zwei Jahren mit weiteren rund 4 Milliarden Euro."

Elke Büdenbender, Schirmherrin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS): "Die DKJS setzt sich für eine gerechte, demokratische und vielfältige Gesellschaft ein, die Kinder mitgestalten und die ihnen Perspektiven eröffnet. Wir möchten, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, dass Kinder gehört und ihre Potenziale erkannt sowie gefördert werden, unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten und wirtschaftlicher Situation. Das alles sehen wir in der herausragenden Arbeit der diesjährigen Finalistinnen und Finalisten. Und ich freue mich, dass wir in diesem Jahr wieder wahrhaftige Leuchttürme der frühen Bildung auszeichnen, die zeigen, wie erfolgreiche Praxis funktioniert. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern zu diesem Erfolg!"

Auszeichnungen in der Kategorie "Kita des Jahres"

Der erste Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit 25.000 Euro gingen an die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen. Besonders überzeugte die Jury, wie das Team den pädagogischen Alltag gestaltet - orientiert an den Bedürfnissen der Familien und den Interessen der Kinder. Wichtige Anliegen werden in der gesamten Gemeinschaft besprochen. Auf ein lautes Signal hin kommen dazu alle in "Kinderkrisenteams" zusammen. Außerdem unterstützen die Fachkräfte die Familien bei Anträgen oder der Organisation einer Schultüte. Bei Bedarf erhalten die Kinder Therapieangebote wie Logopädie oder Ergotherapie in den Räumen der Kita. Mehrmals besuchen die älteren Kinder die Grundschule und lernen dabei Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler und Umgebung kennen. Chancengerechtigkeit wird in der Kita großgeschrieben. Besonders beeindruckt hat die Jury auch die Umstellung auf die offene Arbeit, bei der das Team die Familien schrittweise mitnahm und den Eltern Hospitationen in der Kita anbot. Die Jury zeigte sich fasziniert von der Offenheit im Team, die eigene Arbeit zu reflektieren und gemeinsam neue Lösungen zu finden. 

Die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen wurde mit dem zweiten Platz und damit 15.000 Euro in der Kategorie "Kita des Jahres" ausgezeichnet. Beachtlich fand die Jury, wie sensibel die Fachkräfte mit der Vielfalt der Kinder und Familien umgehen und individuelle sowie innovative Lösungen für kleine wie große Herausforderungen finden.

Den dritten Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit und 10.000 Euro konnte sich die Kita Regenbogen aus Ortrand in Brandenburg sichern. Hervorgehoben wurde von der Jury die Gestaltung eines offenen und inklusiven Kita-Alltags sowie die Förderung der Fachkräfte. 

Auszeichnungen in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

In der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegte das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen den ersten Platz. Das Bündnis erhielt ebenfalls 25.000 Euro Preisgeld. Besonders beeindruckt hat die Jury, wie das Bündnis in einem hoch belasteten Stadtteil junge Menschen für Bildungs- und Kulturangebote begeistert und sie niedrigschwellig daran teilhaben lässt. So sind die Kinder nicht nur Gestalterinnen und Gestalter ihrer eigenen Filme und nehmen beispielsweise die Soundtracks dafür selbst auf. Sie reisen zusammen mit ihren Familien auch zu Filmfestivals, um ihre Arbeit zu präsentieren. Hervorzuheben ist: Die Kinder können sich nicht nur mit ihren eigenen Ideen in die Filmprojekte einbringen. Sie entscheiden selbst, wie und wann sie dies tun. Zusätzlich leisten die Akteurinnen und Akteure einen wichtigen Beitrag zur Sprachbildung. Das Bündnis begegnet Kindern und ihren Familien stärkenorientiert und auf Augenhöhe, Kinder werden in ihren individuellen Potenzialen gefördert. Das alles ist nur möglich und erfolgreich, weil Kita-Teams und Kulturschaffende hier eng zusammenarbeiten und das Lernen im Prozess als Bereicherung erlebt und vorgelebt wird: Die Bündnisakteurinnen und -akteure hinterfragen etwa bewusst, welche Stereotype, Rassismen und Diskriminierungen das eigene Wirken beeinflussen und wie diese verändert werden können.

Das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen konnte die Jury mit seinem ganzheitlichen Blick auf die Familien vor Ort und der integrierten Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuere im Stadtteil überzeugen und belegte den mit 15.000 Euro Preisgeld dotierten zweiten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres".

Das Netzwerk Familienzentren LaDaDi aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen wurde aufgrund der hervorragenden Einbindung von Eltern in verschiedene Formate und der Förderung einer kindorientierten Politik mit dem dritten Platz und 10.000 Euro Preisgeld in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" ausgezeichnet.

Die Zusatzpreise

Den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund im Wert von je 2000 Euro, erhielten die Kita Talstraße aus Fellbach in Baden-Württemberg und das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen.

Die Trophäe des ELTERN-Sonderpreises 2024 ging an die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Marke ELTERN, der Soziallotterie freiheit+, dem Didacta-Verband, der Thalia Bücher GmbH und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

ElternChanceN Familien profitieren von Elternbegleitung

Logo ElternChanceN
© BMFSFJ

Elternbegleitung kommt bei Familien sehr gut an. Das zeigt eine neue Befragung von 1.243 Eltern. Sie belegt eine hohe Zufriedenheit von über 90 Prozent mit den Angeboten von Elternbegleiterinnen und -begleitern, die vom Bundesfamilienministerium gefördert werden. 95 Prozent der Befragten würden sie anderen Familien weiterempfehlen. 

Die Studie "Eltern im Blickpunkt" des Kompetenzteams "Frühe Bildung in der Familie" an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) zeigt, dass im ElternChanceN-Programm seit dem Start vor zwei Jahren rund 2000 Initiativen - vom Elterncafé bis zur Elternberatung rund um Bildungsübergänge - für Familien umgesetzt wurden.

Elternbegleitung ist eine wichtige Unterstützung im Alltag

Die familienfördernden Angebote sind eine große Unterstützung für Eltern. Sie erleichtern das Familienleben (89,8 Prozent) und helfen dabei, Kinder besser zu fördern (86,6 Prozent). Insbesondere Familien in besonderen Lebenslagen profitieren von Elternbegleitung. Ein Großteil der befragten Eltern nutzt die Angebote mindestens einmal die Woche. Bei vielen Eltern erfüllen die Angebote eine Stabilisierungs- und Orientierungsfunktion. Die pädagogisch und fachlich geschulten Elternbegleiterinnen und -begleiter fungieren als konstante und zuverlässige Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter im Alltag.

Regionalkonferenzen: Gemeinsam vernetzt - stark für Familien

Engagierte Fachkräfte aus dem ElternChanceN-Programm und dem bundesweiten "Netzwerk Elternbegleitung" waren im November zu drei Regionalkonferenzen eingeladen. Mittels Diskussionen, Keynotes durch kommunale Politikerinnen und Politiker und einem interaktiven Barcamp wurden Impulse für die kommunale Verankerung von Elternbegleitung gesetzt. Dabei wurde die Frage behandelt, wie Elternbegleitung als präventives Angebot für lokale Entscheidungsträger greifbarer gemacht werden kann. Auch die Vernetzung mit den 15.000 qualifizierten Elternbegleiterinnen und -begleitern, spielte eine wichtige Rolle. Weitere Themen waren die Erreichbarkeit von Grundschulen, um die Elternbegleitung verstärkt in das schulische Umfeld zu integrieren.

Das ESF Plus-Programm ElternChanceN 

Seit 13 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium Elternbegleitung. Elternbegleiterinnen und -begleiter sind vor Ort bei den Familien und bilden ein Bindeglied zwischen Einrichtungen wie KiTas, Jugendamt oder Familienbildung und den Eltern. Sie stehen Familien im Erziehungsalltag zur Seite und führen Angebote der Bildungsbegleitung durch. Durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Mit dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN" setzt das Bundesfamilienministerium seit Juni 2022 auf ein Standortprogramm, um Elternbegleitung vor Ort zu verankern. Bis 2028 sollen mit 45 Mio. Euro ESF- und Bundesmittel an 64 Standorten lokale Netzwerke der Elternbegleitung entstehen. 
 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lisa Paus ehrt "Lokale Bündnisse für Familie"

Ein Gruppenfoto mit Lisa Paus und weiteren Personen. Einige von ihnen halten Urkunden in der Hand.
Lisa Paus mit den Mentorinnen und Mentoren der Initiative © Nils Hasenau

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 22. November in Berlin das Siegel "Ausgezeichnet in die Zukunft" an 31  "Lokale Bündnisse für Familie"  verliehen. Die Initiativen setzen sich vor Ort für familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen ein und stehen künftig in einem verbindlichen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium. So werden sie in ihrer Arbeit vor Ort gestärkt, damit noch mehr Familien von den vielfältigen Angeboten profitieren können.
 

Lisa Paus: "Die heute ausgezeichneten Bündnisse stärken das seit zwei Jahrzehnten bestehende Bündnisnetzwerk, damit zukünftig noch mehr Familien von den Aktivitäten rund um die Vereinbarkeit profitieren können. Ob Ferienbetreuungsangebote, die Organisation von Vätertreffs oder die Auszeichnung familienfreundlicher Betriebe - all dies ist für Familien, aber auch für das Miteinander vor Ort ein unbezahlbarer Gewinn. Ich bin sehr dankbar für die Leidenschaft, mit der die Bündnisse Familien Tag für Tag in den Mittelpunkt stellen und für das verlässliche Netz, das sie in den Städten und Gemeinden spannen."
 

Lokale Bündnisse zukunftssicher aufstellen

Die Bundesinitiative "Lokale Bündnisse für Familie“ setzt sich seit 20 Jahren dafür ein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort zu verbessern. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit besonders engagierten Bündnissen im "Projekt Zukunft" neue Lösungen und Ansätze erarbeitet, um dem gesellschaftlichen Wandel zu begegnen. So sollen Familien auch in Zukunft bestmöglich unterstützt werden. 

Die Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

Die Initiative wurde Anfang 2004 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und wird seitdem gefördert. Ein "Lokales Bündnis für Familie" ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und sie so bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. 

Rund 300 "Lokale Bündnisse für Familie" sind in der Initiative aktiv. Das Bundesfamilienministerium hat ein Servicebüro eingerichtet, das den Aufbau und die Weiterentwicklung der Lokalen Bündnisse bundesweit koordiniert und unterstützt.
 

Besuch des Theaterstücks #Motherfuckinghood Lisa Paus: Wir müssen die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken

 

Lisa Paus besucht Theaterstück #Motherfuckinghood und spricht bei Panel
Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei Theaterstück #Motherfuckinghood © BMFSFJ

Auf Einladung des Gunda-Werner-Instituts und des Berliner Ensembles besuchte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 12. November eine Aufführung des Theaterstücks #Motherfuckinghood, das sich mit der Erfahrung des Mutterseins auseinandersetzt.

Im anschließenden Panel mit dem Titel "Mütter haben keine Lobby?" diskutierte Lisa Paus mit der Regisseurin Jorinde Dröse und Dr. Lena Eckert, Mitinitiatorin des Netzwerks "Roter Tisch", über Mutterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unbezahlte Sorgearbeit. Moderiert wurde das Gespräch von der Soziologin Prof. Jutta Allmendinger. Das Panel bildete den Abschluss des Begleitprogramms zum Thema "Reproduktive Gerechtigkeit", das das Gunda-Werner-Institut gemeinsam mit der Dramaturgin Karolin Trachte und der Regisseurin Jorinde Dröse zum Theaterstück entwickelt hat. 

Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte - aber viel zu oft noch nicht die gleichen Chancen. Deshalb haben wir uns zu dem Ziel bekannt, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das ist vor allem dann relevant, wenn Frauen zu Müttern werden. Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können - gerade auch mit dem Start ins Familienleben. Dabei spielt eine faire Aufgabenteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit eine große Rolle. Wir wollen Paare dabei unterstützen, ihre Wünsche zu realisieren, sich die Zeit für Haushalt, Kinder und Beruf partnerschaftlich zu teilen."

Partnerschaftliche Vereinbarkeit unterstützen

Fast die Hälfte der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Das Bundesfamilienministerium unterstützt dies mit Maßnahmen wie dem Elterngeld, dem Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots und der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Eltern ist zudem eine familienfreundliche Arbeitswelt. Dafür setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" ein.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und die Einführung des Elterngeldes haben einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet: Für viele Mütter ist es selbstverständlich geworden, ihre Berufstätigkeit nach der Familiengründung für einen kürzeren Zeitraum zu unterbrechen. Der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen, hat mit 46,2 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht. Viele Väter, die wegen der Geburt eines Kindes beruflich pausieren, fühlen sich heute besser akzeptiert.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lisa Paus nimmt neues Gutachten für eine familiengerechte Arbeitswelt entgegen

Lisa Paus mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen
Lisa Paus mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen © BMFSFJ

Am 7. November 2024 empfing Bundesfamilienministerin Lisa Paus das aktuelle Gutachten "Leitideen und Rechtsrahmen für eine familiengerechte Arbeitswelt" des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen. Im Fokus des Gutachtens stehen die Herausforderungen, denen Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von familiären Verantwortungen und Erwerbsarbeit gegenübersehen.

Lisa Paus: "Familiengerechte Arbeitsbedingungen sind entscheidend, damit Mütter, Väter und pflegende Beschäftigte Familie und Beruf gut vereinbaren können. Eine familiengerechte Arbeitswelt trägt dazu bei, dass vor allem Frauen mit Familienverantwortung (mehr) arbeiten können. Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen hat daher einen Blick auf das Arbeitsrecht aus Familiensicht geworfen und mögliche Hürden in der Arbeitswelt für Eltern adressiert.

Der Beirat stellt zukunftsgerichtete Überlegungen für eine familiengerechte Arbeitswelt an. Sie können als Anregungen dienen, stets im Dialog mit Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Ich möchte auch dazu ermutigen, dass wir uns in der Politik mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen befassen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Dem Beirat danke ich sehr für seine Arbeit."

Ein großer Teil der Beschäftigten in Deutschland übernimmt Verantwortung für ein Familienmitglied. Durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit ließen sich laut Gutachten nicht nur das Wohlbefinden von Eltern sowie Pflegenden und Gepflegten erhöhen. Sie ermöglichen auch die gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit und reduzieren den Arbeits- und Fachkräftemangel.

Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten stärken

Laut dem Gutachten fehle es den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern derzeit an Orientierung und den Beschäftigten an Erwartungssicherheit. Daher sei es erforderlich, das Leitbild einer familiengerechten Arbeitswelt rechtlich zu verankern. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt vor, das bestehende Arbeitsrechts durch zusätzliche Regelungen zu ergänzen, um die Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten am Arbeitsleben zu stärken. So könne unter anderem die Flexibilität bei der Wahl der Arbeitszeiten und des Arbeitsorts erhöht werden.

Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen 

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen berät das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich in allen Fragen der Familienforschung und Familienpolitik. Ihm gehören derzeit 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Vorsitzende des Beirats ist Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. 

Digitales Deutschland Innovative Visualisierung macht Studiendatenbank gezielt nutzbar

Zwei Geschäftsfrauen, die im Büro am Computer zusammenarbeiten
Die Studiendatenbank dient dem Monitoring der digitalen Kompetenz der Bevölkerung © Getty/Luis Alvarez

Das Projekt "Digitales Deutschland | Monitoring der Digitalkompetenz der Bevölkerung" präsentiert einen neuen Meilenstein: Die Studiendatenbank, die über 300 wissenschaftliche Beiträge zu Medien-, Digital-, Daten- und KI-Kompetenzen bündelt, ist ab sofort mit einem benutzerfreundlichen visuellen Interface online verfügbar

Ermöglicht durch eine Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums und des Bundesforschungsministeriums bietet die Datenbank einen verbesserten Überblick über die aktuelle Forschungslage und stärkt damit die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien.

Intuitive Visualisierung verfügbar

Neben der bisherigen textbasierten Suche können Nutzerinnen und Nutzer nun auf ein interaktives, visuelles Interface zugreifen, das die Navigation durch die umfangreiche Sammlung an Studien und Kompetenzmodellen deutlich erleichtert. Diese neue Darstellung macht es möglich, die Studien zu den verschiedenen Kompetenzbegriffen auf einen Blick zu erfassen und gezielt auf relevante Inhalte zuzugreifen.

Datenbank und Visualisierung perfekt verknüpft

Durch die direkte Einbindung der Visualisierung in die Datenbank sind jetzt ergänzende Funktionen verfügbar, die die Interaktivität und Flexibilität weiter erhöhen. So können Nutzerinnen und Nutzer nicht nur die Visualisierung steuern, sondern auch die Datenbankausgabe direkt beeinflussen. Dieser verbesserte Zugriff auf die Studienlandschaft macht die neue Studiendatenbank+ zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Forschende, Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die gezielt nach empirischen Daten und Modellen zur Digitalkompetenz suchen.

Starkes Netzwerk für ein digitales Deutschland

Das Projekt "Digitales Deutschland" wird vom JFF - Institut für Medienpädagogik in Kooperation mit der Universität Siegen und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg umgesetzt. Durch die Förderung des Bundesfamilienministeriums wurde eine zentrale Plattform geschaffen, die die gesammelten Forschungsergebnisse zugänglich macht und die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien unterstützt. Mithilfe der Förderung des Bundesforschungsministeriums, unterstützt durch die Europäische Union (EU), konnten die mit der Datenbank gesammelten Nutzendenerfahrungen umgesetzt und die Datenbank deutlich nutzendenfreundlicher gestaltet werden.

Die Datenbank wurde im Rahmen der Förderung durch das Bundesfamilienministerium aufgebaut. Das Visualisierungsmodul entstand als Prototyp im Rahmen des EU-geförderten Projekts Transfer-Hub Datenkompetenzen des Bundesforschungsministeriums und ist nun vollständig in die Datenbank integriert. Interessierte haben die Möglichkeit, den Code des Moduls herunterzuladen, um ihn flexibel für ihre eigenen Datenbanken anzupassen und so von dieser leistungsstarken Lösung zu profitieren.
 

KiTa-Qualität Bundesregierung investiert weitere vier Milliarden Euro in KiTa-Qualität

Lisa Paus sitzt mit Kindern auf dem Boden. Im Hintergrund spielt jemand Gitarre
Mit dem weiterentwickelten Gesetz will das Bundesfamilienministerium die Qualität der frühkindlichen Bildung in allen Kitas und Kindertagespflege weiter verbessern und so die Grundlage für die Regelung bundesweiter Qualitätsstandards schaffen © Kira Hofmann/photothek

Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu, nachdem der Bundestag bereits am 10. Oktober grünes Licht gegeben hatte. Mit dem Gesetz wird das KiTa-Qualitätsgesetz über 2024 hinaus fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz investieren wir direkt in die Zukunft unserer Kinder. Mit dem klaren Fokus auf Fachkräftegewinnung und -sicherung, denn daran hängt im Besonderen die Verlässlichkeit guter Kita-Betreuung für Eltern, Kinder und Fachkräfte. Und wir sorgen für mehr Qualität in den Kitas. Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit insgesamt vier Milliarden Euro und setzt damit gemeinsam mit den Bundesländern einen weiteren Meilenstein in der Kita-Betreuung. So gehen wir im Schulterschluss die Herausforderungen an, damit alle Kinder in Deutschland bessere und gute Startbedingungen haben!"

Mit der Weiterentwicklung fokussiert das KiTa-Qualitätsgesetz auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. 

Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Verpflichtende Handlungsfelder für mehr Qualität

Dabei sind zwei Handlungsfelder künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften - denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften - und die sprachliche Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe.

Die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024 (Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung"). Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten.

KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Zwischen 2019 und 2024 stellte der Bund dafür bereits rund 9,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder legen in Verträgen mit dem Bund fest, welche konkreten Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln umsetzen.

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben

Gruppenbild Ekin Deligöz mit dem Jugendteam
Ekin Deligöz trifft das Jugendteam am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München © DJI/Inge Kraus

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Nationale Kinderchancen-Koordinatorin, Ekin Deligöz, besuchte am 2. Oktober das Jugendteam, das die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) begleitet. Die 20 Jugendbotschafterinnen und Jugendbotschafter diskutierten mit Ekin Deligöz über die Themen Bildung, Gesundheit, Armut und soziale Ausgrenzung.

Der Austausch mit dem NAP-Jugendteam reiht sich ein in weitere Termine, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Sichtweisen und Erfahrungen einbringen konnten. Dazu gehörten auch die bundesweiten Kinderchancen-Touren

Ekin Deligöz: "Kinder und Jugendliche kennen ihre alltäglichen Herausforderungen am besten und sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Deshalb ist die Kinder- und Jugendbeteiligung fester Bestandteil des Nationalen Aktionsplans 'Neue Chancen für Kinder in Deutschland', der zum Ziel hat, benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, guten Wohnverhältnissen und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Der Beteiligungsprozess ermöglicht es den engagierten jungen Menschen des NAP-Jugendteams, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Unterstützungsbedarfe zu äußern."

Kinder- und Jugendbeteiligung fördern

Innerhalb des NAP-Jugendteams werden bis zu 20 junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren als Jugendbotschafterinnen und Jugendbotschafter einbezogen. Begleitet werden die Jugendlichen von der DEIN MÜNCHEN gGmbH, einer unabhängigen, gemeinnützigen, sozialen Organisation, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V.

Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Umsetzungsprozess des NAP werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Die Sichtweisen der von Armut und sozialer Ausgrenzung direkt oder indirekt betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihre Wahrnehmung und Interpretation ihrer eigenen Lebenssituation und Lebenswelt aufzunehmen, um diese bestmöglich in die politischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Kinderchancen-NAP einfließen zu lassen.
  • Die Erfassung der Bedürfnisse, Wünsche und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die direkt oder indirekt von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, für den Kinderchancen-NAP. Kinder und Jugendliche selbst kennen ihre alltäglichen Herausforderungen am besten und sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Expertise ist daher essenziell für den Erfolg des Kinderchancen-NAP.
  • Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, Rückmeldung zur Umsetzung des Kinderchancen-NAP zu geben. Durch klar geregelte und verankerte Beteiligungsstrukturen erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihre Vorschläge in den Prozess einzubringen und den Umsetzungsprozess beratend - also konsultativ - zu begleiten. Damit wird gewährleistet, dass die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen durchgehend berücksichtigt wird.
     

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Im Aktionsplan bringt der Bund regelmäßig Kommunen, Länder, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu einem gemeinsamen Verständnis von kommunaler Armutsprävention anzuregen. Auch im ersten Fortschrittsbericht an die EU, der Ende des Jahres 2024 veröffentlicht wird, ist das aktuelle Schwerpunktthema die kommunale Armutsprävention.

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Kinderarmut bekämpfen und Chancen schaffen

Ekin Deligöz steht an einem Rednerpult.
Ekin Deligöz begrüßt die Teilnehmenden auf der Fachkonferenz "Chancengerechtes Aufwachsen gestalten" © Juliane Sonntag/photothek.de

Auf Einladung der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin, Ekin Deligöz, und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. trafen sich am 1. Oktober Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten zum Fachtag "Chancengerechtes Aufwachsen gestalten". Gemeinsam diskutieren sie Bedingungen und Strategien, wie kommunale Armutsprävention gelingen kann.

Ekin Deligöz: "Die Bekämpfung von Kinderarmut ist eine nationale Aufgabe. Die Kommunen spielen hier eine Schlüsselrolle, um jedem Kind - unabhängig seiner sozialen Herkunft - die gleichen Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen. Aber es ist Aufgabe von uns allen, Kindern und ihren Familien eine verlässliche Unterstützung zu bieten. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich."

Armut und Armutsfolgen begegnen

In Armut aufzuwachsen kann für Kinder und Jugendliche langfristige Folgen haben. Unterstützende und präventive Angebote in den Kommunen können ein chancengerechtes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Diese soziale Infrastruktur leistet einen bedeutenden Beitrag, um Armut und Armutsfolgen zu begegnen. 
 
Die Kommunen in dieser großen Herausforderung zu unterstützen ist ein Anliegen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland". Ein Schwerpunkt liegt dabei in der kommunalen Armutsprävention. Diese soll bereichsübergreifend Akteurinnen und Akteure und Angebote auf kommunaler Ebene miteinander verknüpfen. So können die Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Integration, Stadtplanung und -entwicklung effektiv zusammenwirken. 

Erfahrungen austauschen

Beim Fachtag diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen aus ganz Deutschland, wie dies praxisorientiert gelingen kann. Dazu haben die Teilnehmenden Good-Practice-Beispiele gesammelt, rechtliche Aspekte der Armutsprävention vor den Spiegel der kommunalen Praxis gehalten und Strategien für die Entwicklung einer kinderfreundlichen Infrastruktur entwickelt.
 
Voneinander lernen und Erfahrungen austauschen standen im Mittelpunkt des Fachtages: Wie können politische Entscheidungstragende für eine kinderfreundliche Infrastruktur gewonnen und Widerstände überwunden werden? Welche Rolle spielen überregionale Bündnisse und Netzwerke? In vier Arbeitsgruppen wurden diese und weitere Fragen anhand kommunaler Beispiele diskutiert. Rechtliche Aspekte, Fragen der Wirksamkeit und der Vernetzung vor Ort waren weitere Schwerpunkte der Diskussionen.

Bessere Chancen ermöglichen

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass Armutsprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Bund und Länder können die Rahmenbedingungen schaffen, mit denen das gelingen kann: viele Kommunen haben Armutsstrategien entwickelt, Präventionsnetzwerke aufgebaut oder über die integrierte Sozialplanung Armutsprävention etabliert. Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" soll helfen, diese guten Ideen zu verbreiten.

 

Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“


Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die EU-Ratsempfehlung zur Kindergarantie um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Im Aktionsplan bringt der Bund regelmäßig Kommunen, Länder, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu einem gemeinsamen Verständnis von kommunaler Armutsprävention anzuregen. Auch im ersten Fortschrittsbericht an die EU, der Ende des Jahres veröffentlicht wird, ist das aktuelle Schwerpunktthema die kommunale Armutsprävention.